Kenntnisnahme - FB 61/0376/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Optimierung der Ampelschaltungen an PremiumfußwegenAntrag der Fraktion Die Linke vom 2.9.21
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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01.06.2022
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke beantragt, dass auf den Premiumfußwegen zum Schutz der Fußgänger grundsätzlich konfliktfreie Ampelschaltungen eingerichtet werden.
Darüber hinaus wird eine Restrotanzeige für die Fußgängersignale im Zuge der Premiumfußwege gefordert.
Planungsgrundsätze
Lichtsignalanlagen werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingesetzt. Die Verteilung der Grünzeiten orientiert sich an den vorhandenen Kfz-Verkehrsstärken und den Anforderungen der Fußgänger, der Radfahrer und des öffentlichen Personennahverkehrs.
Grundsätzlich haben die Sicherheit und der Komfort von Fußgängern einen hohen Stellenwert bei der Planung von Signalanlagen im Stadtgebiet Aachen.
In Aachen gibt es 15 Signalanlagen mit vollständig konfliktfreien Fußgängersignalisierungen.
Bei konfliktfreien Fußgängersignalisierungen gibt es in der Regel eine Phase, in der alle Fußgängerfurten gleichzeitig Grün haben und alle Kfz-Ströme auf Rot geschaltet sind. Diese Phase bezeichnet man auch als „Rundum-Grün für Fußgänger“. Konfliktfreie Fußgängerschaltungen reduzieren grundsätzlich die Grünzeiten aller Verkehrsteilnehmer. Sie verschlechtern die Grünen Wellen für KFZ und Radfahrer. Sie wirken sich negativ auf die Reisezeiten der Busse aus.
Auf dem Grabenring sind acht Anlagen mit Rundum-Grün für Fußgänger geschaltet. Zugunsten der Sicherheit der Fußgänger werden dabei eine starke Beeinträchtigung des fließenden Kfz-Verkehrs und lange Wartezeiten, auch für die Fußgänger, in Kauf genommen:
Templergraben / Wüllnerstraße
Karlsgraben / Lochnerstraße
Karlsgraben / Königstraße
Alexianergraben / Annastraße
Seilgraben / Alexanderstraße
Templergraben / Pontstraße
Seilgraben / Neupforte
Seilgraben / Minoritenstraße
In Einzelfällen wird zur Erhöhung der Fußgängersicherheit die Rundum-Grün-Schaltung auch außerhalb des Grabenringes eingesetzt:
Wilhelmstraße / Lothringer Straße
Stolberger Straße / Elsassstraße
Alt-Haarener-Straße / Auf der Hüls
Alt-Haarener-Straße / Haarener Gracht
Kornelimünster Steinkaulplatz
Lütticher Straße / Limburger Straße
Limburger Straße / Hohenstaufenallee
An 34 Signalanlagen (siehe Anlage 3) gibt es eine so genannte Sofort-Grün-Schaltung für Fußgänger. Hier wird über die Fußgängerdrucktaste mit einer sehr kurzen Zeitverzögerung der Kfz-Verkehr auf Rot und die Fußgängerfurt auf Grün geschaltet. Dabei wird aus Gründen des Fußgängerkomforts und der Fußgängersicherheit keine Rücksicht auf die Grüne Welle genommen. Einige dieser Anlagen befinden sich auf stark belasteten Einfallstraßen, wo auch viele Kinder auf Ihrem Schulweg die Fahrbahn sicher überqueren müssen, z.B.:
Hohenstaufenallee / Schillerstraße
Vaalser Straße / Westpark
Vaalser Straße / Hammerweg
Roermonder Straße / Rosenhügel
Roermonder Straße / Schloss-Schönau-Straße
Krugenofen / Sebastianstraße
Blücherplatz / Eintrachtstraße
Mozartstraße / Reumontstraße / Südstraße
Halifaxstraße / Auf der Hörn
Lütticher Staße / Sanatoriumstraße
Sicherheit und Komfort für Fußgänger an Premiumwegen
Die Signalanlagen im Zuge von neu eingerichteten Abschnitten von Premiumwegen werden grundsätzlich einer Prüfung hinsichtlich Sicherheit und Komfort für Fußgänger unterzogen. An Anlagen, an denen Verbesserungen für die Fußgänger möglich waren, wurden diese auch umgesetzt.
Konflikte mit abbiegenden Fahrzeugen werden, soweit diese sicherheitsrelevant sind, möglichst signaltechnisch ausgeschlossen. Die Grünzeiten der Fußgänger im Zuge der Premiumwege sollen eine sichere komfortable Querung der Fahrbahn ermöglichen. Die Signalanlagen wurden in Absprache mit den Blindenverbänden mit Blindensignalen ausgestattet, damit sich auch sehbehinderte Menschen auf den Premiumfußwegen ohne fremde Hilfe sicher fortbewegen können.
Davon betroffen waren bisher nachstehende Knotenpunkte:
Boxgraben/Südstraße/Krakaustraße
- Blindensignale vorhanden
- Fußgänger nicht konfliktfrei signalisiert (keine Unfälle bekannt)
- Konfliktfreie Schaltung nur bei deutlicher Verschlechterung der Koordinierung mit den Nachbaranlagen und des Kfz-Verkehrsflusses möglich
Fußgängersignalanlage Mozartstraße/Höhe Südstraße/Reumontstraße
- Blindensignale vorhanden
- Sofortgrünanlage
- Fußgänger konfliktfrei signalisiert
Lothringerstraße/Wilhelmstraße
- Blindensignale vorhanden
- Fußgänger konfliktfrei signalisiert
- Im Zuge des Umbaus Lothringerstraße wurde eine signalisierte Furt über die Lothringerstraße ergänzt
Monheimsallee/ Maria-Hilf-Straße
- Blindensignale werden in 2022 ergänzt
- Fußgänger nicht vollständig konfliktfrei signalisiert (keine Unfälle bekannt)
- Fußgänger können an der nord-westlichen Furt die Monheimsallee konfliktfrei signalisiert queren
- Vollständig konfliktfreie Schaltung nur bei deutlicher Verschlechterung der Koordinierung mit den Nachbaranlagen und des Kfz-Verkehrsflusses möglich
Der Knotenpunkt Jakobstraße/Karlsgraben wird im Zuge der Umbaumaßnahme Jakobstraße überplant.
Gleiches gilt für die Signalanlage am Knoten Pontstraße/Templergraben/Driescher Gässchen, wo ein Umbau der Fußgängerzone Pontstraße ansteht. Hier sind bereits Blindensignale vorhanden.
Weitere Signalanlagen im Zuge der Premiumwege
Das Premiumfußwegenetz integriert Straßenabschnitte, die aufgrund ihres bereits heute vorhandenen hohen Fußgängerkomforts bzw. bereits vorhandener barrierefreier Nebenanlagen keine wesentlichen baulichen Anpassungen erforderlich machen. Die Verwaltung hat den hier behandelten Antrag zum Anlass genommen, die Signalanlagen an diesen Abschnitten der Premiumwege hinsichtlich der o.g. Ansprüche an Sicherheit und Komfort für die Fußgänger zu überprüfen.
Dies betrifft folgende Knotenpunkte:
Fußgängersignalanlage Ursulinerstraße/Peterstraße
- Blindensignale vorhanden
- Zwei Grünfenster pro Umlauf für die Fußgänger
- Fußgänger konfliktfrei signalisiert
Fußgängersignalanlage Hartmannstraße/Peterstraße
- Blindensignale vorhanden
- Zwei Grünfenster pro Umlauf für die Fußgänger
- Fußgänger konfliktfrei signalisiert
Alexianergraben/Kapuzinergraben/Franzstraße/Kleinmarschierstraße
- Blindensignale vorhanden
- Fußgänger nicht konfliktfrei signalisiert (keine Unfälle bekannt)
Großkölnstraße/Seilgraben
- Blindensignale vorhanden
- Fußgänger konfliktfrei signalisiert
- Konfliktfreie Schaltung nur bei deutlicher Verkürzung der Grünzeiten für Bus, MIV und Radfahrer möglich
Große Teile des Premiumwegenetzes werden heute von den Verkehrsteilnehmern nicht als Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Fußgängerverkehr wahrgenommen. Hier ist ein komfortabler barrierefreier Umbau erforderlich, um diese Teile des Premiumwegenetzes als Premiumwege erkennbar und nutzbar zu machen. Im Zuge dieses Umbaus wird die Verwaltung die betroffenen Signalanlagen überplanen.
Restrotanzeigen für Fußgängersignalgeber
Grundsätzlich ist es möglich eine Restrotanzeige an allen bestehenden Signalanlagen nachzurüsten. Hierzu wurden in der Vergangenheit bereits Kostenschätzungen durchgeführt. Die Kosten für die Nachrüstung einer solchen Anzeige an einer einzelnen signalisierten Fußgängerfurt betragen ca. 5.000 Euro.
Für eine Kreuzung mit vier signalisierten Furten fallen Kosten in Höhe von 16.000 Euro an.
Aus Kostengründen wurde bisher auf eine Nachrüstung von Restrotanzeigen verzichtet.
Fazit
Bei den Signalanlagen im Bereich der bereits heute als solche nutzbaren Premiumwegabschnitte gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Optimierungsbedarf hinsichtlich Komfort und Sicherheit für die Fußgänger. Die fehlenden Blindensignale am Knoten Monheimsallee/Maria-Hilf-Straße werden in diesem Jahr nachgerüstet.
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der hohen Kosten einer Nachrüstung bei vergleichsweise geringem Nutzen für die Verkehrsteilnehmer auf Restrotanzeigen zu verzichten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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474,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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