Entscheidungsvorlage - FB 61/0403/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - zwischen Siegelallee, Robert-Schuman-Straße und dem Gelände der Schützenvereinehier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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01.06.2022
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Errichtung einer Feuer- und Rettungswache die Aufstellung des Bebauungsplanes – Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - für den Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Errichtung einer Feuer- und Rettungswache die Aufstellung des Bebauungsplanes – Siegelallee / Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - für den Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Das Plangebiet liegt in Aachen-Mitte, zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände zweier Schützenvereine. Es umfasst die Flurstücke 1159 und 1160 mit einer Gesamtgröße von etwa 2,3 ha. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz) belegt, im östlichen Bereich, welcher ca. 6 m höher liegt, befindet sich ein öffentlich zugänglicher Bolzplatz und das zum Sportplatz gehörende Umkleidegebäude. Die Grenzen des Grundstücks sind mit Bäumen eingefasst und der Bereich um den Bolzplatz ist mit dichtem Gehölz bewachsen. Im Westen schließt eine Grünfläche an.
Am 22.06.2017 wurde auf der Fläche Siegelallee / Robert-Schuman-Straße der Aufstellungsbeschluss A 272 für eine multifunktionale Sporthalle (Tennis und Leichtathletik) gefasst. Am 22.02.2018 wurde im Planungsausschuss beschlossen, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen und offene Fragen im Hinblick auf mögliche Bedarfe für Feuerwehr- oder Schulsportnutzung zu klären. Da die Bedarfe der Feuerwehr Priorität haben, ist die Planung einer Tennishalle auf der Fläche nicht mehr vorgesehen. Ziel ist die Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache. Der Aufstellungsbeschluss A 272 soll in einem parallelen Verfahren aufgehoben werden.
- Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der Anlass der Planung ist der im Mai 2018 aufgestellte Brandschutzbedarfsplan. Dieser hat unter anderem das Ergebnis, dass Bereiche der Innenstadt, des südwestlichen Stadtgebietes und der Bereich Preuswald weder durch die Berufs- noch durch die Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreicht werden können. Aufgrund der Abdeckungsdefizite ist eine strukturelle Anpassung mit einer vierten Feuerwache unausweichlich. Neben der Notwendigkeit der Feuerwache wird im Rettungsdienstbedarfsplan auch eine notwendige Ergänzung der Rettungsmittelvorhaltung im westlichen Einsatzbereich definiert. Der auf der Fläche liegende Sportplatz kann bei Realisierung der Feuer- und Rettungswache nicht erhalten werden. Als Ausgleich soll eine Kunstrasenfläche mit Trainingsbeleuchtungsanlage und Umkleidehaus im Plangebiet errichtet werden. Außerdem soll der vorhandene Bolzplatz, wenn möglich, erhalten oder ein Ersatz geschaffen werden.
Im Brandschutzbedarfsplan wurde für die 4. Feuerwache die optimale Lage im Stadtgebiet ermittelt. Diese befindet sich im Bereich Brüsseler Ring/Lütticher Straße. Da hier keine Fläche zur Verfügung steht, wurde eine Flächensuche in der Umgebung von Brüsseler Ring/Lütticher Straße durchgeführt und alle potentiellen Flächen anhand diverser Kriterien eingehend untersucht. Die Untersuchung ergab, dass bei jeder Fläche Hemmnisse für die Realisierung einer Feuer- und Rettungswache vorhanden sind. In der Gesamtbewertung erhielt die Fläche Siegelallee/Robert-Schumann-Straße die beste Bewertung. Bei den anderen Flächen sind so starke Restriktionen vorhanden, dass diese in der Summe dazu führen, dass sie für eine Feuer- und Rettungswache nicht geeignet sind.
Das Plangebiet liegt im Regionalplan innerhalb eines regionalen Grünzugs und soll somit von Bebauung freigehalten werden. Im regionalen Grünzug können ausnahmsweise Bauflächen festgesetzt werden, wenn die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dies erfordert. Voraussetzung hierfür ist aber, dass keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen und die Durchgängigkeit und Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt. Anhand der Flächensuche konnte dargelegt werden, dass in dem Suchraum keine alternativen Flächen zur Verfügung stehen. Daher konnte seitens der Bezirksregierung eine „Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ in Aussicht gestellt werden. Allerdings muss bei der Umsetzung der möglichst optimale Erhalt der Funktionen des Regionalen Grünzugs gewährleistet werden.
Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan AACHEN* 2030 als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Der Planungsbereich tangiert im Westen einen Bereich mit der Klimasignatur „Belüftungsbahn Stadtklima.“
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des derzeit geltenden Landschaftsplans 1988. Aktuell wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Im Vorentwurf des neu aufzustellenden Landschaftsplans wurde das Plangebiet mit dem Schutzziel „Landschaftsschutzgebiet“ belegt und damit in den Geltungsbereich des Landschaftsplans aufgenommen. Aufgrund der naturschutzfachlichen Neubewertung ist vorgesehen, dass diese Darstellung zurückgenommen wird. Damit soll die Fläche außerhalb des Geltungsbereichs des neu aufzustellenden Landschaftsplans liegen.
Ein Bebauungsplan ist auf der Fläche nicht vorhanden. Zur Umsetzung der Planung ist es erforderlich, Planungsrecht zu schaffen. Hierfür sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der komplexen Randbedingungen des Grundstücks kam der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 04.08.2020 zu dem Ergebnis, dass das künftige Bauleitplanverfahren an ein qualitätssicherndes Verfahren geknüpft werden soll.
- Klimanotstand
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um die Gremien bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Die Prüfung anhand der Klimacheckliste (siehe Anlage 4) hat ergeben, dass der Standort für die geplante Nutzung und eine bauliche Entwicklung des Areals geeignet ist, wenn die Belange des Klimaschutzes, des Stadtklimas (Kaltluft), der Klimaanpassung, des Baumschutzes, der Grün- und Freiraumbelange sowie der Mobilität vorrangig berücksichtigt und mit der Planung einhergehende negative Folgen weitestgehend minimiert werden. In der Klima-Checkliste sind als zusammenfassende Bewertung die Aspekte benannt, die in der nächsten Planungsphase zu beachten sind.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung unterstützt die Planung, für deren Umsetzung jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Ziele der Planung widersprechen den Zielen des Aufstellungsbeschlusses A 272, welcher hier eine Fläche für eine multifunktionale Sporthalle vorsieht. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen neuen Aufstellungsbeschluss für den Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine zum Bau einer Feuer- und Rettungswache zu fassen, um den Planungsprozess koordiniert durch ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die Unterbringung eines Ersatzsportplatzes zu prüfen. Der Aufstellungsbeschluss A 272 soll in einem parallelen Verfahren aufgehoben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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2 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
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3
|
(wie Dokument)
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317,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
456,9 kB
|