Entscheidungsvorlage - FB 61/0404/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 272 - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - im Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 272 - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - im Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.    Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Der Aufstellungsbeschluss A 272 liegt in dem Dreieck zwischen der Robert-Schuman-Straße, der Siegelallee und den Grundstücken der beiden Armbrustschützenvereine St. Sebastianus und Tell-Schützen. Er wurde am 22.06.2017 aufgestellt, mit dem Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine multifunktionale Sporthalle zu schaffen. Am 22.02.2018 wurde im Planungsausschuss beschlossen, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen, da das Plangebiet als potentielle Fläche für die 4. Feuer- und Rettungswache geprüft wurde. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Fläche als Standort für die Feuer- und Rettungswache geeignet ist und dass hierfür keine alternativen Flächen in Frage kommen. Da die Bedarfe der Feuerwehr Priorität haben, ist die Planung einer Sporthalle auf der Fläche nicht mehr vorgesehen. Daher soll der Aufstellungsbeschluss A 272 aufgehoben werden. Parallel soll ein neuer Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet gefasst werden, mit dem Ziel, eine Feuer- und Rettungswache zu errichten.

 

  1.    Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht.

 

  1.    Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 272 - Robert-Schuman-Straße / Siegelallee - im Bereich zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände der Schützenvereine im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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