Entscheidungsvorlage - FB 61/0415/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sackgasse Katharinenstraße als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO auszuschildern. Auf zusätzliche bauliche Unterstützungen wird aktuell verzichtet, weil die Sackgasse nur von Anwohner*innen und deren Besucher*innen befahren wird und diese im eigenen Interesse angemessen fahren werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Katharinenstraße ist eine vom Fringsgraben abgehende Sackgasse im niveaugleichen Pflasterausbau und erschließt ca. 15 Ein- und Mehrfamilienhäuser. Es sind keine Parkstreifen oder Parkstandsmarkierungen vorhanden. In den vergangenen Jahren sind einige Häuser von jungen Familien erworben worden, die nun die Ausschilderung der Sackgasse als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO wünschen, damit ihre Kinder sicher im öffentlichen Verkehrsraum gehen und spielen können. Zusätzlich bitten sie um bauliche unterstützende Maßnahmen, um die durch Zeichen 325.1 StVO angeordnete Schrittgeschwindigkeit auch faktisch zu unterstützen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Katharinenstraße für die Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich geeignet. Wegen der Sackgassenlage existiert kein Durchgangsverkehr und die Verkehrsfläche ist niveaugleich gepflastert. Da in Verkehrsberuhigten Bereichen nach Anlage 3 zu Zeichen 325.1 StVO aber nur das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist, müssten im Zusammengang mit der Ausschilderung auch die örtlich möglichen Parkstände durch Markierungswinkel gekennzeichnet werden. Wo Parkstände möglich sind, ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen. In den übrigen Bereichen liegen Grundstückszufahrten bzw. private Stellplätze.

 

Zusätzliche unterstützende bauliche Maßnahmen wie Blumenkübel oder Bodenschwellen hält die Verwaltung für zunächst nicht erforderlich, weil die Sackgasse nur von den antragstellenden Anwohner*innen und deren Besuchern befahren wird. Aufgrund der nur einseitigen und geringen Besiedelung ist das Verkehrsaufkommen außerdem sehr gering. Deswegen geht die Verwaltung davon aus, dass sich nach entsprechender Ausschilderung die wenigen Anwohnenden auch ohne weitere bauliche Maßnahmen bezüglich ihres Fahrverhaltens arrangieren werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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