Entscheidungsvorlage - FB 61/0415/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschilderung der Katharinenstraße als Verkehrsberuhigter BereichAntrag von 11 Anwohner*innen der Katharinenstraße vom 14.02.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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01.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sackgasse Katharinenstraße als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO auszuschildern. Auf zusätzliche bauliche Unterstützungen wird aktuell verzichtet, weil die Sackgasse nur von Anwohner*innen und deren Besucher*innen befahren wird und diese im eigenen Interesse angemessen fahren werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Katharinenstraße ist eine vom Fringsgraben abgehende Sackgasse im niveaugleichen Pflasterausbau und erschließt ca. 15 Ein- und Mehrfamilienhäuser. Es sind keine Parkstreifen oder Parkstandsmarkierungen vorhanden. In den vergangenen Jahren sind einige Häuser von jungen Familien erworben worden, die nun die Ausschilderung der Sackgasse als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO wünschen, damit ihre Kinder sicher im öffentlichen Verkehrsraum gehen und spielen können. Zusätzlich bitten sie um bauliche unterstützende Maßnahmen, um die durch Zeichen 325.1 StVO angeordnete Schrittgeschwindigkeit auch faktisch zu unterstützen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Katharinenstraße für die Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich geeignet. Wegen der Sackgassenlage existiert kein Durchgangsverkehr und die Verkehrsfläche ist niveaugleich gepflastert. Da in Verkehrsberuhigten Bereichen nach Anlage 3 zu Zeichen 325.1 StVO aber nur das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist, müssten im Zusammengang mit der Ausschilderung auch die örtlich möglichen Parkstände durch Markierungswinkel gekennzeichnet werden. Wo Parkstände möglich sind, ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen. In den übrigen Bereichen liegen Grundstückszufahrten bzw. private Stellplätze.
Zusätzliche unterstützende bauliche Maßnahmen wie Blumenkübel oder Bodenschwellen hält die Verwaltung für zunächst nicht erforderlich, weil die Sackgasse nur von den antragstellenden Anwohner*innen und deren Besuchern befahren wird. Aufgrund der nur einseitigen und geringen Besiedelung ist das Verkehrsaufkommen außerdem sehr gering. Deswegen geht die Verwaltung davon aus, dass sich nach entsprechender Ausschilderung die wenigen Anwohnenden auch ohne weitere bauliche Maßnahmen bezüglich ihres Fahrverhaltens arrangieren werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
|
(wie Dokument)
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76,8 kB
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