Kenntnisnahme - FB 45/0238/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In unserer Gesellschaft ist Bildung ein bestimmender Faktor für Chancengleichheit, individuelle Lebenschancen und die eigene Selbstverwirklichung. Sie hat einen erheblichen Einfluss auf die soziale, politische und kulturelle Teilhabe. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist hierbei die Grundlage für das Erschließen von Wissen, eine erfolgreiche Bildungsbiographie und zur Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation.

Für die Gruppe der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen im Besonderen, aber grundsätzlich auch für alle Kinder, die Förderbedarfe im sprachlichen Bereich aufweisen, sind der möglichst schnelle Spracherwerb bzw. der Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse sowohl eine relevante Voraussetzung für den Einstieg als auch für einen erfolgreichen Verlauf innerhalb ihres Bildungswegs.

 

Auch Schulleitungen und Schulsozialarbeit heben immer wieder die Herausforderungen hervor, denen sich zugewanderte Schüler*innen im Regelunterricht stellen müssen.

Für die Schulen selbst stellt die Integration dieser Seiteneinsteiger*innen eine Herausforderung dar, der sie mit schulspezifischen, individuellen - sowohl integrativen als auch separativen - Modellen begegnen.

 

Um hier aus Sicht des Schul- ebenso wie als Jugendhilfeträger zu unterstützen, gilt es daher ergänzende Möglichkeiten zu suchen, um den Spracherwerb zu fördern und Bildungsungleichheiten entgegenzuwirken.

 

Mit Hilfe zweier Förderprogramme und dank des hohen Engagements aller Beteiligten wurden in den letzten Jahren regelmäßig Sprachfördermaßnahmen für Schüler*innen mit Förderbedarfen im Bereich Deutsch als Zielsprache durchgeführt und kontinuierlich ausgebaut, von denen in den letzten Jahren bereits viele Kinder und Jugendlichen profitieren konnten.

Zwischenzeitlich ist ein gutes Netzwerk an geeigneten Sprachlernbegleitungen (SLBs) herangewachsen, die diese Maßnahmen zum Teil bereits mehrfach durchgeführt haben. Ebenso wurde die bereits bestehende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Beteiligten aus Schule, Schulsozialarbeit, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem sozialen Dienst in den Übergangswohnheimen und der Jugendhilfeplanung immer weiter vertieft.

 

Alle Sprachfördermaßnahmen werden möglichst bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert gestaltet. Aspekte wie die Wahl der Standorte, die Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung und die inhaltlichen Zielsetzungen spielen hierbei eine Rolle.

 

Diese außerschulischen, das Bildungssystem flankierenden Angebote in Deutsch als Zielsprache zeichnen sich dadurch aus, dass die Teilnahme freiwillig ist und die Freude am Lernen sowie das Gefühl des eigenen Lernerfolgs über der Leistungserbringung stehen. Jeder Tag wird sprachsensibel gestaltet, so dass nicht nur während der Lerneinheiten, sondern z.B. auch beim Mittagessen, beim Spielen, im Bus auf dem Weg zum Ausflug die Sprachkompetenz effektiv gestärkt wird. Die Ausflüge werden darüber hinaus gezielt genutzt, um erlernte Konzepte und Vokabeln durch reale Erlebnisse zu festigen.

 

Die Rückmeldungen und das positive Feedback der Schulen, Sprachlernbegleitungen, Eltern und vor allem auch der Kinder und Jugendlichen selbst zeigen, dass es gelingt, in diesen Maßnahmen Lernfortschritte zu erzielen und zeitgleich eine entspannte Lernumgebung zu schaffen, in der das Selbstbewusstsein der Teilnehmenden gestärkt wird und durch die Ergänzung von Ausflügen und/oder Spielphasen neben den Lernphasen auch Raum für Spaß und Entspannung geboten wird. Die Angebote werden von den Teilnehmenden gerne angenommen und es wird flächendeckend der Wunsch zurückgemeldet, diese Maßnahmen auch weiterhin fortzuführen und regelmäßig anzubieten.

 

  1. Die aktuellen Förderprogramme
    1. Ferien-Intensiv-Training in Deutsch (FIT)

Seit Herbst 2017 können über das Förderprogramm FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch (FIT) Sprachfördermaßnahmen für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche mit bis zu 80% aus Landesmitteln gefördert werden. 20% sind als Eigenanteil zu tragen und werden aus kommunalen Mitteln finanziert. Die Maßnahmen finden in den Schulferien statt. Hierbei ist die Dauer des Angebots, sowie der zeitliche Umfang vorgegeben. Pro Kurs können 15-25 Schüler*innen teilnehmen. Jede Gruppe wird von zwei Sprachlernbegleiter*innen unterrichtet

 

Aktuell ist die Laufzeit bis zum 31.12.2022 befristet. In der Presseinformation vom 08.05.2022 (vgl. Anlage 1) erfolgt der Hinweis, dass für die Durchführung des Programms bis zum Ende des Jahres rund 10 Millionen Euro von Seiten des Ministeriums zur Verfügung gestellt werden.

Ob das Programm verlängert wird, ist derzeit nicht bekannt.

 

2.2   „Extra-Zeit zum Lernen“

Seit Herbst 2020 können über das Förderprogramm „Extra-Zeit“ weitere Förderangebote durchgeführt werden. Es handelt sich um außerschulische Angebote, die sowohl während der Woche, als auch am Wochenende oder in den Ferien stattfinden können. Mindestdauer ist 1 Tag (6 Stunden); die Maßnahme kann jedoch auch als regelmäßiges Angebot oder als Ferienangebot durchgeführt werden. Die Kursgröße beträgt 8-15 Teilnehmende und jede Gruppe wird von zwei Honorarkräften unterrichtet. Auch bei diesen Maßnahmen werden 80% aus Landesmitteln gefördert und der Eigenanteil von 20% wird aus kommunalen Mitteln finanziert.

Mit Auflage des großen Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ ist das Förderprogramm „Extra-Zeit“ in die Fördersäule I integriert und die Gesamtfördersumme aufgestockt worden.

 

Mit o.g. Presseinformation (vgl. Anlage 1) erfolgte der Hinweis, dass die bisherige Laufzeit bis zum Ende der Sommerferien 2022 angepasst und das Programm bis zum Jahresende 2022 verlängert wird. Hierfür werden noch einmal ca. 15 Millionen Euro bereitgestellt.

 

Siehe hierzu auch Anlage 2 - Übersicht der im Schuljahr 2021/2022 durchgeführten Sprachfördermaßnahmen.

 

  1. Osterferien 2022

In den Osterferien (11.04. – 23.04.2022) wurden insgesamt 12 Sprachferiengruppen an sechs Standorten durch die Jugendhilfeplanung koordiniert. Damit konnte dank der bisherigen Erfahrungswerte nochmal eine deutliche Steigerung zur Anzahl im vergangenen Jahr erreicht werden. Aufgrund des Zuzugs vieler ukrainischer Familien (häufig Mütter mit ihren Kindern) wurden kurz vor Beginn der Osterferien ukrainische Schüler*innen in die Kurse vermittelt. Hierbei haben Schulleitungen, Schulsekretariate, Schulsozialarbeit und der Sozialdienst Übergangsheime mit der Jugendhilfeplanung wirkungsvoll an einem Strang gezogen.

Über das Förderprogramm FIT wurden vier Gruppen gefördert.

Acht Gruppen liefen über „Extra-Zeit“.

Die Angebote differierten hierbei sowohl inhaltlich (Alphabetisierung, Verbesserung der Sprachkompetenz, zusätzliches Aufholen von Lerndefiziten in weiteren Fächern) als auch in Bezug auf die Altersgruppe (Grundschule, Sekundarstufe I).

 

Insgesamt haben ca. 160 Schüler*innen in den Osterferien an einer der angebotenen Sprachferienmaßnahmen teilgenommen. Unter ihnen waren auch ca. 40 Schüler*innen aus der Ukraine.

 

Eine Übersicht zu den einzelnen Angeboten findet sich in Anlage 3 der Vorlage.

 

  1. Überlegungen Sommerferien 2022

Aktuell laufen die Vorbereitungen zu den Sprachferienmaßnahmen für die Sommerferien. Ziel ist, unter Inanspruchnahme beider Förderprogramme, auch für diesen Zeitraum Maßnahmen sowohl für Schüler*innen im Primarbereich als auch für den Bereich der weiterführenden Schulen anzubieten, die inhaltlich an den Bedarfen der Schüler*innen ausgerichtet sind. Die Zielgruppe der neuzugewanderten und geflüchteten Kinder und Jugendlichen ist hierbei besonders im Blick.

 

Vorgesehen ist die Nutzung verschiedener Standorte, die möglichst zentral gelegen und gut zu erreichen sind.

 

Angestrebt wird, angesichts der aktuell sehr hohen Zahl an Neuankömmlingen ohne jegliche Deutschkenntnisse, ein möglichst flächendeckendes Angebot.

 

Die folgenden Ausführungen geben den Stand der aktuellen Überlegungen wieder und sind in den folgenden Wochen weiter zu konkretisieren, mit den Beteiligten abzustimmen und im Hinblick auf ihre Realisierbarkeit und Förderfähigkeit zu überprüfen:

 

  1. Im Rahmen des Förderprogramms „Extra-Zeit zum Lernen“ besteht die Überlegung, Deutschfördergruppen an die Ferienangebote der Offenen Ganztagsschulen anzuknüpfen. Sie würden während der Öffnungszeit der OGS und im selben Gebäude stattfinden; geplante Durchführung: 3 Wochen / 15 Werktage (Mo-Fr) je 6 Stunden. Die Deutschfördergruppen wären auch für „nicht-OGS-Kinder“ offen, so dass möglichst viele Grundschulkinder erreicht werden könnten.

 

  1. Im Rahmen des Förderprogramms „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ werden sogenannte „Sommerschulen“ für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 durchgeführt. Das heißt, dass an zentralen Standorten mehrere FIT-Gruppen gleichzeitig in Deutsch unterrichtet werden. Jeder Standort soll hierbei den Bedarf der umliegenden weiterführenden Schulen abdecken. Der Kurs „Sommerschule“ dauert 2 Wochen / 10 Werktage (Mo-Fr) je 7 Stunden.

 

Inwiefern alle Maßnahmen realisiert werden können, ist abhängig von der Verfügbarkeit der Sprachlernbegleitungen, der Möglichkeit geeignete Räume nutzen zu können und nicht zuletzt von den personellen Ressourcen aller Beteiligten zur Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Maßnahmen.

 

  1. Ausblick

Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass ein kontinuierlicher Bedarf an Sprachfördermaßnahmen gegeben ist. Der Ausbau der Angebote, verbunden mit den positiven Erfahrungen und Lernfortschritten, die die Teilnehmenden gesammelt haben und die von den Lehrkräften bestätigt werden, führt zu einem weiteren Anstieg der Nachfragen. Hinzu kommen Bedarfe, durch den Zuzug von Familien im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

Parallel zu dieser Entwicklung laufen die beiden derzeit bestehenden Förderprogramme nach aktuellem Stand zum Ende 2022 aus.

Für dieses Jahr ist vorgesehen, mit Hilfe der Förderprogramme in allen Ferien (außer Weihnachten) entsprechende Sprachfördermaßnahmen anzubieten. Inwiefern es gelingt, die Angebote im nächsten Jahr fortzuführen, wird u.a. von bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten abhängen. Der Wunsch und die Notwendigkeit Sprachfördermaßnahmen weiterhin anbieten zu können, wird von allen Beteiligten bestätigt, da diese Maßnahmen als wichtiger und ergänzender Baustein zur Unterstützung der Schüler*innen mit Sprachförderbedarfen auf ihrem Bildungsweg angesehen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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