Entscheidungsvorlage - FB 11/0083/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2022 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

 

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2022 durch Einrichtung von fünf halben Stellen für Erzieher*innen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 26. April 2022 und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 28. April 2022 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus sind insgesamt vier Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Am Lousberg

+ 1,0 Gruppe

 

 

+ 30,50 Std.

1,00[1]

Birkstraße

+ 0,5 Gruppe

 

 

+ 15,25 Std.

0,50

Gut Kullen

 

 

+ 0,50 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Schönforst

 

 

+ 0,50 Gruppe

+ 19,50 Std.

0,50

Gesamt

+ 1,50 Gruppen

 

+ 1,00

Gruppe

+ 84,75 Std.

2,50

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grundsätzlich zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche bzw. endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2022 in die OGS aufgenommen werden, sodass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.

Daher ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingents für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2022 um insgesamt 84,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen ist mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt fünf halben Planstellen verbunden.

 

 


 


[1] Da in den Offenen Ganztagsschulen überwiegend Stellen in Teilzeit besetzt werden, werden hier zwei halbe Stellen mit einem Bewirtschaftungsumfang von jeweils 15,25 Wochenstunden eingerichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

 

Ansatz

2022*

Fortgeschr. Ansatz 2022*

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschr.

 Ansatz 2023

 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag*

Summe

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

Personalkosten-verbund

Stellein-richtungen

0

46.300 €

0

333.600 €

0

0

Ergebnis

Summe

-46.300 €

-333.600 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

Personalkostenverbund

-46.300 €*

-333.600 €*

 

 

 

*Deckung vorhanden

*Deckung vorhanden

 

*Die Ansätze für das Jahr 2022 beziehen sich auf das Schuljahr 2022/2023, so dass hier der Zeitraum 01. August bis 31. Dezember 2022 für die Berechnung zu Grunde gelegt wurde.

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 51.266 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 60.100 € pro Erzieher*innenstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 2,17 Vollzeitäquivalente (84,75 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2022 (Besetzung ab August angenommen) insgesamt Personalkosten i.H.v. 54.300 € und für ein vollständiges Kalenderjahr 2023 i.H.v. 130.400 €:

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (51.266 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 2,17 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (60.100 €/ Stelle) für die o.g. 2,17 VZÄ

2022

(gerundet)

46.300 €  

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2022)

54.300 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2022)

2023ff

(gerundet)

333.600 €

(111.200 € /Jahr)

391.200 €

(130.400 € /Jahr)

 

 

 

Bei den v.g. kalkulierten Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 im Personalkostenverbund haushaltsneutral.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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