Entscheidungsvorlage - FB 45/0233/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Michaelsbergstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zu zustimmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Michaelsbergstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2022/2023 vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen der Änderung der Schulart der Städtischen Katholischen Grundschule Michaelsbergstraße in eine Gemeinschaftsgrundschule gemäß dem Elternwunsch zu zustimmen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchuIG NRW) unterscheidet in § 26 Absatz 1 für Grundschulen drei verschiedene Schularten und zwar Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen.

Die Städtische Katholische Grundschule Michaelsbergstraße ist eine katholische Bekenntnisschule. Nach § 27 Absatz 3 SchuIG NRW ist eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart umzuwandeln, wenn die Eltern eines Zehntels der Schüler*innen dies beantragen und im dann durchzuführenden Abstimmungsverfahren mehr als die Hälfte der Eltern der Schüler*innen für die Umwandlung stimmen.

 

Abstimmungsberechtigt sind die Eltern der Kinder, die die Grundschule Michaelsbergstraße zum Stichtag 10. Januar 2022 besuchen (§ 8 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 und 6 BestVerfVO).

Zu diesem Stichtag besuchten 184 Schüler*innen die Städtische Katholische Grundschule Michaelsbergstraße. Es lagen 52 ordnungsgemäße Anträge auf Einleitung der Umwandlung vor. Gemäß § 7 BestVerfVO wurde festgestellt, dass das Einleitungsverfahren auf Umwandlung erfolgreich und das Abstimmungsverfahren nach § 8 BestVerfVO durchzuführen ist.

 

Im Abstimmungsverfahren entscheiden die Eltern, deren Kinder am Stichtag (10. Januar 2022) die Städtische Katholische Grundschule Michaelsbergstraße besuchten, ob die Städtische Katholische Grundschule in eine Städtische Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird.

Die Eltern haben für jedes Kind nur eine Stimme.

Für die Stimmabgabe hat die Stadt Aachen als Schulträger seinerzeit festgelegt, dass diese unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit gültigen Coronabestimmungen per Brief bis zum 12.05.2022,

16:00 Uhr erfolgt (§ 8 Absatz 5 BestVerfVO).

Die Abstimmungsunterlagen wurden den abstimmungsberechtigten Eltern am 29.04.2022 auf dem Postweg zugesandt.

 

Haben für die Umwandlung einer Grundschule mehr als die Hälfte der Eltern gestimmt, deren Kinder die Schule besuchen, so ist die Umwandlung durchzuführen. Anderenfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert (§10 Absatz 1 BestVerfVO).

 

Nach Abschluss der Abstimmung wurden die Stimmzettel gemäß § 8 Absatz 6 BestVerfVO am

16.05.2022 von zwei Mitarbeiterinnen des Schulträgers gemeinsam öffentlich ausgezählt.

Über den Zeitpunkt der öffentlichen Auszählung wurde die Schulleitung vorab per E-Mail am

13.05.2022 informiert.

 

Das Ergebnis der Auszählung wurde durch eine Entscheidung festgestellt:

In der Abstimmung wurden 134 Stimmen fristgerecht abgegeben.

Für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 121 Stimmen abgegeben.

Gegen die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wurden 4 Stimmen abgegeben.

Es wurden 9 ungültige Stimmen abgegeben.

 

Als Ergebnis wurde festgestellt, dass 65,76 % der Eltern für die Umwandlung der Städtischen Katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule gestimmt haben (121 von 184).

Für die Umwandlung haben folglich Eltern gestimmt, die mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder vertreten, sodass die Umwandlung gemäß dem Elternwunsch zum Schuljahr 2022/2023 durchzuführen ist.

 

Die v.g. Umwandlung bedarf der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung Köln und ist in ortüblicher Weise bekannt zu machen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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