Entscheidungsvorlage - FB 61/0407/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1006 sowie den Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1006 - Burtscheider Straße / Kasinostraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Bahntrasse und Burtscheider Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0034/WP18 – Programmberatung

FB 61/0282/WP18 – Bericht über die frühzeitige Beteiligung/ Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0407/WP18 – Bericht über die öffentliche Auslegung/ Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung im Rahmen der Programmberatung am 14.01.2021 beauftragt, für das Gebiet zwischen Kasinostraße, Burtscheider Straße und Bahnhofsgelände einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnbauprojekts zu schaffen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in diesem Beschluss am 03.02.2021 angeschlossen.

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger*innen in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren. Aufgrund der Corona-Pandemie und den vorgeschriebenen Hygieneregeln wurde auf die Durchführung einer öffentlichen Anhörungsveranstaltung verzichtet. Stattdessen wurden vertonte Präsentationen erstellt, die einerseits das Bauleitplanverfahren und andererseits die Vorhabenplanung erläutert haben und über das Internet abrufbar waren. In der Zeit vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 wurde die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Parallel zur Öffentlichkeitsinformation wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.01.2022 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er zudem die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1006Burtscheider Straße / Kasinostraße –.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 12.01.2022 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung hat in der Zeit zwischen dem 14.02.2022 und dem 18.03.2022 stattgefunden. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 21.02.2022 bis zum 25.03.2022 erneut am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss wird am 02.06.2022 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich in ihrer Sitzung am 01.06.2022 damit beschäftigen.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1006 – Burtscheider Straße/ Kasinostraße – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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