Entscheidungsvorlage - FB 61/0420/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungspplan Nr. 975 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 975 - Höfchensweg / Ronheider Winkel - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Höfchensweg, Grundschule Höfchensweg und Ronheider Winkel gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0674/WP17 – Bericht über die frühzeitige Beteiligung/ Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1152/WP17 – Bericht über die öffentliche Auslegung/ Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 975 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern mit insgesamt bis zu sechs Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Der Planbereich wurde aus dem Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 968 – Weißhausstraße/ Höfchensweg – herausgelöst. Zu diesem Bebauungsplan hatten bereits Beteiligungsschritte stattgefunden. Soweit sich die Stellungnahmen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 975 bezogen, wurden diese in das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 975 übernommen und in die Abwägung eingestellt.

 

Der Planungsausschuss hat am 22.06.2017 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschloss zudem gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 975 - Höfchensweg / Ronheider Winkel.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 21.06.2017 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 07.08.2017 bis 08.09.2017. Parallel hierzu wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.05.2019 mit der Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 975 als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 29.04.2019 aus bezirklicher Sicht einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Da die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans (Wohngebiet) nicht mit den Darstellungen des während des Aufstellungsverfahrens geltenden alten Flächennutzungsplans (Grünfläche) übereinstimmten, wurde parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans das Änderungsverfahren Nr. 138 des Flächennutzungsplans von 1980 durchgeführt. Eine Überprüfung mehrerer FNP-Änderungsverfahren im Frühjahr 2019 ergab jedoch, dass die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 138. FNP-Änderung fehlerhaft war. Da für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 975 kein akuter Zeitdruck bestand, wurde vor dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt das Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans Aachen*2030 abgewartet. Dies ist Ende Januar 2022 mit der Bekanntmachung erfolgt.

 

Die städtebaulichen Ziele der 138. Änderung des Flächennutzungsplans 1980 gehen im aktuellen Flächennutzungsplan Aachen*2030 auf. Er stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnbaufläche“ dar. Eine Abwägung der neuen Darstellung erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind somit aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans entwickelt.

 

Die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 975 liegen damit vor. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss wurden durch eine Mitteilung der Verwaltung hierüber informiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 975 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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