Entscheidungsvorlage - FB 45/0242/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
|
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|
07.06.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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09.06.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, die noch verfügbaren Mittel aus dem Schulträgerbudget (Fördersäule I – Baustein „Extra-Geld“) gemäß der unter Punkt 2.2.4 festgelegten Reihenfolge der Vorlage mit der Zielrichtung, im Sinne des Förderzweckes eine maximale Ausschöpfung der Fördermittel zu erreichen, zu verwenden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Im Sommer letzten Jahres wurden die Informationen zum Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ veröffentlicht. Die Bewilligung der auf Aachen entfallenen Fördermittel erfolgte September 2021, die Klärung der dazugehörigen Förderbestimmungen zog sich in Teilen bis Ende des Jahres hin.
Im September erfolgte in beiden Ausschüssen ein Sachstandsbericht (s. Anlage 1, Vorlage FB 45/0137/WP18) mit ersten Informationen zum Aufbau des Förderprogramms, den drei Fördersäulen und den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträgen von freien Trägern (Caritas; KatHO; Kinderschutzbund). In der Vorlage wurde deutlich, dass insbesondere zum Baustein „Extra-Geld“ aus der Fördersäule I noch erheblicher Klärungs- und Abstimmungsbedarf zum Verfahren und den Rahmenbedingungen besteht.
Im November erfolgte in der gemeinsamen Sitzung die Beratung und Beschlussfassung zum Baustein „Extra-Geld“ und damit die Verteilung der Mittel aus dem Schulträgerbudget auf die Schulen.
s. Anlage 2 (Vorlage FB 45/0150/WP18)
Zwischenzeitlich ist ein halbes Jahr vergangen. Ziel dieser Vorlage ist daher, einen aktuellen Sachstandsbericht über die Entwicklungen in den einzelnen Fördersäulen zu geben und zudem einen Beschluss zur Verteilung frei gewordener Mittel aus dem Schulträgerbudget für die zweite Jahreshälfte herbeizuführen.
- Aktueller Sachstand zur Fördersäule I (Bausteine „Extra-Zeit“ und „Extra-Geld“)
- Baustein „Extra-Zeit“
Über das Förderprogramm „Extra-Zeit“ zum Lernen NRW wurden bereits im Herbst 2020 erstmalig Maßnahmen in Schulen in der Stadt Aachen gefördert. Seit Sommer 2021 ist das Förderprogramm in die Gesamtförderkulisse „Aufholen nach Corona“ eingebettet und der Fördersäule I zugeordnet. Von Seiten des Landes erfolgte eine Aufstockung der Gesamtfördersumme. Hierbei blieb die Laufzeit bis Ende der Sommerferien 2022 zunächst unverändert.
Mit Presseinformation vom 08.05.2022 teilt das Ministerium für Schule und Bildung u.a. mit, dass das Förderprogramm „Extra-Zeit“ bis Ende 2022 verlängert und die Fördersumme noch einmal um rund 15 Millionen Euro aufgestockt wird.
s. Anlage 3 (Presseinformation – 419/05/2022)
Da die Stadt Aachen in ihrer Funktion als Schulträger Zuwendungsempfängerin ist, werden die beantragten Maßnahmen der Schulen sowie von Anbietern, die mit den Schulen kooperieren, von der Verwaltung geprüft und die Mittel bei der Bezirksregierung beantragt, vereinnahmt, weitergeleitet und zum Ende der Maßnahme wird ein entsprechender Verwendungsnachweis erstellt. Zudem initiiert der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eigenständig Förderangebote mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zielsprache“ in Abstimmungen mit dem Kommunalen Integrationszentrum, der Schulsozialarbeit und den Schulen.
Die Anzahl an beantragten Maßnahmen aus dem Förderprogramm ist seit Beginn kontinuierlich gestiegen.
vgl. Anlage 4 - Übersicht Fördermaßnahmen Extra-Zeit in 2022
2.2 Baustein „Extra-Geld“
2.2.1 Schulbudgets
Die Höhe des Schulbudgets für jede Schule errechnet sich Anhand der Anzahl der Schüler*innen (amtl. Schulstatistik für das Schuljahr 2020/2021). Die entsprechenden Mittel wurden im Oktober 2021 an die Schulen weitergeleitet. Sie können eingesetzt werden für die Finanzierung schulbezogener Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite.
Die Schulen haben die verbleibende Zeit in 2021 vorrangig für erste Überlegungen und Planungen von geeigneten Maßnahmen genutzt, die über die Schulbudget-Mittel realisiert werden können. Zudem war das Schulpersonal in der Zeit nach den Herbstferien mit der Umsetzung der bestehenden Corona-Vorgaben stark beansprucht. Aus diesem Grund wurde in 2021 lediglich ein geringer Anteil der Mittel aus den Schulbudgets verausgabt. Die nicht verwendeten Mittel stehen aber vollumfänglich in 2022 zur Verfügung.
2.2.2 Schulträgerbudget
a) Anträge von Trägern
Auf Grundlage der Beschlussfassung im September sowie November 2021 wurden aus dem Schulträgerbudget zwei Anträge von Trägern bewilligt und die Gelder ausgezahlt.
Dies ist zum einen das Projekt „Stärken stärken – Schwächen schwächen“ der KatHO Aachen und zum anderen das Projekt „Surfschein Homeschooling“ des Sozialwerks Aachener Christen.
Beide Projekte sind bereits Ende 2021 an den Start gegangen. Der Durchführungszeitraum ist bis zum 31.12.2022 vorgesehen.
Auch hier wurde die erste Zeit vorrangig für die Einstellung von Personal, die konkrete Planung (Erstellung Unterlagen, Ausarbeitung der einzelnen Schritte) und erforderliche Abstimmungen mit den Schulen (Vorgespräche, Vorstellung Projekt, Klärung offener Fragen und Bedarfe) genutzt, so dass eine Umsetzung in 2022 erfolgt. Weiterführende Informationen, z.B. wie das Angebot angenommen wird und Rückmeldungen sowie Erfahrungen des Trägers, aber auch der Schulen bzw. Schüler*innen erscheinen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zielführend, da der Zeitraum der konkreten Umsetzung noch zu kurz ist. Es ist daher vorgesehen in der 2. Jahreshälfte zu berichten.
b) Aufstockung der Schulbudgets
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 entschieden, dass der nicht für Projekte gebundene Anteil der Mittel aus dem Schulträgerbudget zunächst zur Überbrückungsfinanzierung von 1,8 Stellen im schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen einzusetzen ist. Darüber hinaus sollte das verbleibende Schulträgerbudget gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, anhand der Anzahl an Schüler*innen jeder Schule sowie auf Grundlage von sozialen Kriterien zur Aufstockung der Schulbudgets auf die Schulen verteilt werden.
Auch diese Mittel sind, vergleichbar zum Schulbudget und den dort aufgeführten Erläuterungen, in 2021 lediglich in geringem Umfang verausgabt worden, stehen aber auch in 2022 zur Verfügung.
Im Bereich der Aufstockung der Stellen im schulpsychologischen Dienst war eine Besetzung vor dem 01.08.2022 leider nicht möglich. Ab August sind dies zusätzlichen Stellenanteile im Haushalt hinterlegt, so dass eine Finanzierung über das Schulträgerbudget nicht weiter erforderlich ist.
In der Folge stehen die hierfür vorgesehenen Mittel in Höhe von ca. 75.000 € wieder zur Verfügung.
2.2.3 Bildungsgutscheine
Zum Zeitpunkt der Mittelbewilligung im August letzten Jahres war das Verfahren zur Umsetzung des Bausteins Bildungsgutscheine noch nicht bekannt. Eine Informationsveranstaltung seitens des Projektträgers „DLR Projektträger“ fand hierzu im Dezember 2021 statt. Daraufhin sind innerhalb der Verwaltung die damit für den Schulträger verbundenen Vorbereitungen zur Umsetzung, Steuerung und Koordinierung des Verfahrens erfolgt. Die Schulen wurden Mitte Januar 2022 über die Anzahl der ihnen zur Verfügung stehenden Bildungsgutscheine und das von Seiten des Projektträgers vorgegebene Verfahren bei der Umsetzung der Bildungsgutscheine informiert.
Übersichten zum aktuellen Sachstand der Umsetzung wurden in der gemeinsamen Sitzung am 15.03.2022 zur Information als Mitteilung der Verwaltung vorgelegt, jedoch nicht beraten. Die Übersichten wurden aktualisiert und sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
s. Anlage 5 – Mitteilung zu Bildungsgutscheinen (aktualisierte Daten)
Neben Daten zur Anzahl der bislang von den Schulen ausgegebenen Bildungsgutscheinen in Verbindung mit der Anzahl der abgerechneten (Nachhilfe) Stunden enthalten die Unterlagen auch Hinweise zu den Herausforderungen des Bausteins, die sich bei der Umsetzung zeigen. Neben den im Schreiben genannten Herausforderungen liegen derzeit vermehrt Rückmeldungen von Anbietern vor, dass die Teilnahme am Verfahren Bildungsgutscheine für die Anbieter ein Finanzierungsrisiko darstellt. Hintergrund ist, dass nur die Stunden abgerechnet werden können, die auch tatsächlich von den Kindern wahrgenommen werden. U.a. aufgrund der Corona-Pandemie kommt es jedoch z.Tl. vermehrt zu kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen. In diesem Fall kann der Anbieter seine Personalkosten nicht mehr refinanzieren. Auf Rückfrage beim Projektträger bestätigte dieser, dass das damit verbundene Risiko vom Bildungsanbieter zu tragen sei.
Aus dem aktuellen Stand der Meldungen, die dem Schulträger monatlich von den Schulen (zur Anzahl ausgegebener Bildungsgutscheine) sowie den Anbietern (zur Abrechnung der geleisteten Stunden) vorgelegt werden, lässt sich erkennen, dass die Anzahl an ausgegebenen Bildungsgutscheinen deutlich höher ist, als die bisher in Anspruch genommenen bzw. abgerechneten Lerneinheiten. Die Gründe hierfür sind noch nicht eindeutig bestimmbar. Denkbar wäre u.a., dass die geringe Anzahl an Anbietern in der Stadt Aachen eine Inanspruchnahme des Gutscheins behindert oder zumindest verzögert. Je nach weiterer Entwicklung könnte dies dazu führen, dass über nicht in Anspruch genommenen Bildungsgutscheine weitere Mittel in ggfs. erheblichem Umfang frei werden.
Mit o.g. Presseinformation (vgl. Anlage 3) erfolgte auch der Hinweis, dass für den Zeitraum 01.08.2022 – 31.12.2022 freie Mittel im Baustein Bildungsgutscheine auch zur Aufstockung von Schul- oder Schulträgerbudget eingesetzt werden können.
Um eine erste Einschätzung zur Auskömmlichkeit der zur Verfügung gestellten Bildungsgutscheine zu erhalten, wurde Anfang Mai eine Abfrage an die Schulen geschickt. In dieser wurde um Einschätzung gebeten, ob die Anzahl an Bildungsgutscheinen passend ist, ein geringerer Bedarf besteht oder sich bereits ein Mehrbedarf abzeichnet. Die bis zur Vorlage eingegangenen Rückmeldungen lassen erkennen, dass die zur Verfügung gestellte Anzahl entweder passend ist, oder aber von einem Mehrbedarf ausgegangen wird.
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Abfrage vor Bekanntwerden der Presseinformation mit dem Hinweis zum flexiblen Einsatz der Mittel aus dem Baustein Bildungsgutscheine erfolgte, so dass diese Information von Seiten der Schulen noch nicht in die Rückmeldungen einfließen konnte.
Es bleibt damit festzuhalten, dass innerhalb des Bausteins „Extra-Geld“ sowohl im Bereich des Schulträgerbudgets als auch – abhängig von der weiteren Entwicklung – im Bereich von nicht (vollständig) eingelösten Bildungsgutscheinen Mittel frei verfügbar sind bzw. werden, für die zu entscheiden ist, wie eine sinnhafte Verteilung erfolgen kann, um die Fördermittel innerhalb des Förderzeitraums bis Ende des Jahres bestmöglich auszuschöpfen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich die Werte in den kommen Wochen und Monaten individuell und dynamisch entwickeln werden. Eine starre und feste Planung zur Verteilung und Verwendung scheint daher weniger geeignet. Vielmehr scheint es sinnvoll, dass die Verwaltung in Kooperation mit den Schulen und Trägern anhand von Rangfolgen, die der Ausschuss beschließt, die Verwendung frei werdender Mittel flexibel bis Ende des Jahres koordiniert.
2.2.4 Vorschlag der Verwaltung
Für den Einsatz der verfügbaren Mittel (Schulträgerbudget + ggfs. Bildungsgutscheine) schlägt die Verwaltung die folgende Reihenfolge vor:
a) Erhöhung der Anzahl an Bildungsgutscheinen in dem Umfang, in dem die Schulen einen Mehrbedarf melden
Sofern darüber hinaus noch Mittel zur Verfügung stehen:
b) Bewilligung von Projekten/Maßnahmen, die aus dem Schulträgerbudget finanziert werden können
Bei weiterer Mittelverfügbarkeit:
c) Erneute Aufstockung der Schulbudgets. Die Verteilung der verfügbaren Mittel erfolgt hierbei auf Grundlage der bestehenden Beschlussfassung vom 02.11.2021.
- Aktueller Sachstand zu Fördersäule II + III (Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich der „Frühen Hilfen“)
3.1 Frühe Hilfen
Zielsetzung dieses Programmbausteins ist eine gezielte und leicht zugängliche Unterstützung und Begleitung für werdende Familien und Familien mit Kleinkindern und/oder Säuglingen.
Mit Hilfe dieser Mittel können niedrigschwellige Angebote und Maßnahmen zur Reduzierung oder Kompensation von pandemiebedingten Belastungen und Einschränkungen oder zur Förderung der Beziehungs- und Kontaktpflege finanziert und realisiert werden.
Im Bereich der Frühen Hilfen erfolgte im Jahr 2021 eine Aufstockung des Fonds Frühe Hilfen über die Bereitstellung einer fachbezogenen Pauschale.
Die für das Jahr 2021 bewilligten Mittel (38.113 €) wurden, um einen bedarfsgerechten und zeitgleich mit Blick auf den kurzen Durchführungszeitraum (bis Ende 2021) schnellstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen, an die beiden im Bereich der Frühen Hilfen tätigen Träger, den SKM sowie den Kinderschutzbund Aachen, weitergeleitet. Hierüber erfolgte eine mündliche Information an den Kinder- und Jugendausschuss in der Sitzung am 24.08.2021 sowie über die bereits o.g. Vorlage im September 2021 (s. Anlage 1).
In 2022 stehen Mittel in Höhe von 92.688 € zur Verfügung. Diese sind nach derzeitigem Stand bis zum 31.12.2022 zu verausgaben.
Beteiligte Träger sind neben dem SKM und dem Kinderschutzbund in diesem Jahr auch die evangelische Familienbildungsstätte mit drei Maßnahmen, sowie das Jugendamt (Frühe Hilfen) mit zwei Projekten.
Eine aktuelle Übersicht der Maßnahmen für 2022 ist als Anlage 6 beigefügt.
3.2 Zuwendungsbescheide FS II + III (Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe)
Die Zuwendungsbescheide für die Mittel aus Fördersäule II + III sind für das Haushaltsjahr am 27.07.2021 und für das Haushaltsjahr 2022 am 30.12.2021 im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eingegangen.
Bei der Mittelverteilung sollen 70% der Gelder (Fördersäule II) für
- die Ausweitung von Plätzen in FSJ und FÖJ,
- Angebote der sozialen Arbeit an Schulen,
- zusätzliche Fachkräfte in der Schulsozialarbeit und
- Angebot der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule / Beruf
verwendet werden.
30% der Mittel sollen verwendet werden für
- Angebote der Offenen Kinder und Jugendarbeit
- Angebote der kulturellen Jugendarbeit
- Angebote der Jugendverbandsarbeit
- Ferienfreizeiten
- Wochenendfreizeiten
- Angebote der internationalen Jugendarbeit
- Jugendreisen (nicht kommerziell)
- Angebote zur Förderung des jungen Ehrenamts
3.3 Hinweis: Förderfähige Altersgruppe
Gefördert werden Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-21 Jahren (im Einzelfall mit Begründung auch bis 27 Jahre). Für die Kinder im Alter von 0-3 Jahren wurden über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ die Mittel im Bereich der Frühen Hilfen für die Jahre 2021 und 2022 aufgestockt, so dass damit zusätzliche Maßnahmen/Projekte gefördert/finanziert werden können.
Damit klammert das Förderprogramm aktuell die Altersgruppe der 3-6Jährigen aus. Maßnahmen für Kinder in dieser Zielgruppe sind über das Förderprogramm nicht förderfähig.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung insofern nicht nachvollziehbar und zu kritisieren, da es während der Corona-Pandemie auch im KiTa-Bereich vermehrt zu Schließungen und/oder Reduzierung von Betreuungszeiten gekommen ist. Hinzu kamen die eingeschränkte Nutzung von Spielplätzen, Sportangeboten und Bewegung insgesamt, sowie von sozialen Kontakten zu Familien und Freunden.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Pandemie auch für diese Altersgruppe als belastend wahrgenommen wurde und Defizite im motorischen, sprachlichen Bereich sowie auch in der sozialen Interaktion mit anderen Kindern nicht ausgeschlossen werden können.
Die Schaffung zusätzlicher Angebote, um auf diese Bedarfe zu reagieren, wäre für die 3-6Jährigen ebenso wichtig, wie für die jüngeren und älteren Kinder und Jugendlichen.
Sofern ein Nachfolgeprogramm für 2023 vorgesehen wird, sollte im Rahmen von Beteiligungen für eine entsprechende Anpassung der Regelungen plädiert werden.
3.4 Aktuelle Projekte / Maßnahmen – Inanspruchnahme der Fördermittel
Mit Schreiben vom 20.08.2021 wurden die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen zum Förderprogramm und den bestehenden Fördermöglichkeiten an die Träger der freien Jugendhilfe weitergeleitet.
Seitdem ist eine hohe Zahl an Anträgen eingegangen und von der Verwaltung geprüft worden. In fast allen Fällen konnten die Anträge positiv beschieden werden und es erfolge eine Bewilligung der beantragten Fördermittel. Sofern möglich erfolgte für eingereichte Anträge, bei denen eine Förderfähigkeit über Aufholen nach Corona nicht gegeben war, in Abstimmung zwischen der Fachabteilung und dem Träger, die Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten.
s. Anlage 7 – Übersicht bewilligte Maßnahmen aus Fördersäule II + III
Aus der Anlage wird ersichtlich, dass der größte Anteil der Anträge/Maßnahmen der Fördersäule III zuzuordnen ist. Hier zeigt sich, dass die Träger der freien Jugendhilfe und vor allem auch die OTs in der Stadt Aachen mit großem Engagement eine Vielzahl kreativer Angebote und Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Aachen entwickelt haben und mit Hilfe der Fördermittel realisieren konnten und können.
Die Mittel aus der Fördersäule II wurden bislang in deutlich geringerem Maße in Anspruch genommen. Als einer der Hauptgründe ist hier der bestehende Fachkraftmangel zu nennen, der die Besetzung zusätzlicher Stellen und auch die Initiierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen deutlich erschwert. Auch die auf Grundlage des Förderprogramms erforderliche Befristung in Kombination mit dem entsprechenden Vorlauf eines Stellenbesetzungsverfahrens sind hinderlich.
Nach Information des Fördermittelgebers ist es grundsätzlich möglich, Mittel zwischen Fördersäule II und Fördersäule III zu verschieben, sofern dies einer bedarfsgerechteren Verteilung entspricht und es nicht zu einer extremen Umverteilung kommt. Die Verschiebung ist entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.
Diese Möglichkeit hat die Verwaltung genutzt und derzeit eine Verschiebung in Höhe von 60.000 € (7%) aus der Fördersäule II in die Fördersäule III vorgenommen, um auf die oben beschriebene Antragslage zu reagieren und eine weitere Bewilligung von Anträgen der Träger der freien Jugendhilfe aus der Fördersäule III zu ermöglichen. Im Bedarfsfall ist zu prüfen, ob – abhängig von der weiteren Entwicklung – eine weitere Verschiebung sinnvoll ist. Ziel ist, die bewilligten Fördermittel bedarfsgerecht und zielführend einzusetzen und bis zum Ende des Bewilligungszeitraums (31.12.2022) bestmöglich zu verausgaben. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass dies im zulässigen Rahmen erfolgt, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden. Ggfs. wird im Vorfeld eine weitere Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland als Fördermittelgeber herbeizuführen sein.
- Fazit / Ausblick
Die vorangegangenen Erläuterungen verdeutlichen, dass zwischenzeitlich in allen Fördersäulen und Bausteinen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ bedarfsgerechte Maßnahmen gefördert und umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Maßnahmen tragen dazu bei, die pandemiebedingt entstandenen Defizite der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Lebensbereichen (Lerndefizite in der Schule, Bewegung und soziale Kontakte in der Freizeit) zu verringern und diesen aktiv entgegenzuwirken.
Der aktuelle Förderzeitraum endet zum 31.12.2022.
Alle Akteure (Schulträger, Jugendamt, Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kooperationspartner u.a.) sind bemüht, gemeinsam bedarfsgerechte sowie zielführende Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und diese innerhalb der Laufzeit durchzuführen. Die Vorlage macht jedoch auch deutlich, dass sich in diversen Bereichen des Förderprogramms Herausforderungen zeigen, wie z.B. der Fachkräftemangel, der sowohl die Planung als auch die Durchführung von Maßnahmen hemmt oder eine (zu) geringe Anzahl von Bildungsanbietern im Bereich der Bildungsgutscheine, auf die nur bedingt Einfluss genommen werden kann.
Es besteht daher das Risiko, dass es nicht gelingen wird, die bewilligten Gelder aus allen Fördersäulen bis zum Jahresende vollständig zu verwenden
Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung berichten und im Herbst 2022 einen erneuten Sachstandsbericht vorlegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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304,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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221,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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111,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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248,6 kB
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6
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(wie Dokument)
|
108,5 kB
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|||
7
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(wie Dokument)
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