Kenntnisnahme - FB 56/0183/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Unmittelbar nach Beginn des Kriegs in der Ukraine am 24.02.2022 sind bereits erste Geflüchtete in Aachen eingetroffen. Die Lage gestaltet sich dabei vollkommen unterschiedlich im Vergleich mit der Syrienkrise. Sie ist hoch dynamisch und geprägt von privaten Initiativen. Zuweisungen des Landes sind bisher noch nicht erfolgt, da die FlüAG-Quote, die entscheidend für die Landeszuweisungen ist, für Aachen aktuell bei 124% liegt (tendenziell nimmt die Quote ab, sodass absehbar von wieder erfolgenden Zuweisungen ausgegangen werden muss).

 

Krisenstab

Die Stadt Aachen hat unverzüglich nach Kriegsbeginn einen unter der Leitung von Frau Oberbürgermeisterin Keupen agierenden, dezernats- und fachbereichsübergreifenden Krisenstab eingerichtet, um die für die umgehende Unterbringung und Versorgung der in Aachen ankommenden Geflüchteten notwendigen Entscheidungen zu treffen. Durch diesen Krisenstab konnte und kann die Stadt Aachen unverzüglich auf die jeweils aktuelle Lage, die zuvorderst gekennzeichnet wird durch die Anzahl der täglich ankommenden Geflüchteten, reagieren. Nachdem im ersten Monat die Ad-hoc-Versorgung im Vordergrund stand und sich insbesondere auch viele ehrenamtliche Initiativen gebildet haben, wurden anschließend Strukturen geschaffen, die eine gute Grundlage für das weitere Krisenmanagement bieten und erfolgreich arbeiten. Der Krisenstab hat bei seinen regelmäßigen Tagungen und durch seinen breiten und hierarchieübergreifenden Ansatz schnelle Entscheidungen und Maßnahmen ermöglicht. Er hat eine Unterarbeitsgruppe für die Aktivierung von Immobilien und Flächen sowie eine Unterarbeitsgruppe bezüglich der finanziellen Auswirkungen gebildet.

 

Asylbewerberleistungen

Insgesamt sind über 3.300 Personen aus der Ukraine im Leistungsbezug, davon ca. 1.100 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Täglich werden weiter ca. 20 Personen neu erfasst. Für einen großen Teil dieser Menschen erfolgt ab dem 01.06.2022 dem Grunde nach der Rechtskreiswechsel in das SGB II. Es besteht dann ein Leistungsanspruch beim Jobcenter der StädteRegion. Nicht alle Fälle können jedoch direkt in die Bearbeitungszuständigkeit des Jobcenters übergeben werden. Der Bund sieht einen Übergangszeitraum für den Vollzug des Rechtskreiswechsels bis zum 31.08.2022 vor. Auch ab dem 01.06.2022 neu ankommende Menschen werden voraussichtlich bei Ankunft zunächst Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten müssen, bevor die Leistungsgewährung durch das Jobcenter erfolgen kann. Das genaue Verfahren wird aktuell in einer Arbeitsgruppe mit dem Jobcenter abgestimmt.

 

Übergangswohnen

Bis zum 11.05.2022 wurden insgesamt 1.541 Personen aus der Ukraine aufgenommen, davon leben derzeit ca.1.000 Personen in den städtischen Unterkünften. Im Zeitraum 05. – 11. Mai beispielsweise wurden 68 Personen aufgenommen, davon konnten 51 Personen überwiegend in Wohnungen weitervermittelt werden.

 


Unterbringung in Notunterkünften

In 11 städtischen Turnhallen sind rund 460 Personen untergebracht. Es ist geplant, diese im Rahmen der Möglichkeiten sukzessive freizuziehen, um in den freigezogenen Hallen die Wiederaufnahme von

Schul- und Vereinssport zu ermöglichen. 

 

Ankunftszentrum

Um eine strukturierte Erstaufnahme zu gewährleisten, ist eine temporäre Großunterkunft in Zeltform auf dem Sportplatz Siegel aufgebaut worden. Zu Beginn umfasste die Kapazität rund 120 Personen, der weitere Ausbau lässt bis zu 500 Plätze zu. Eine Anwohnendeninformation zum Thema wurde bereits durchgeführt. Insbesondere die Vereine und Interessensgemeinschaften in Burtscheid sind sehr aktiv, um die neuen Nachbar*innen willkommen zu heißen. Im Ankunftszentrum Siegel wurden über 60 Personen aufgenommen, rund die Hälfte dieser Personen wurde bereits in Wohnungen weitervermittelt. Neu-Aufnahmen erfolgen fortlaufend mit dem Ziel der zeitnahen Weitervermittlung.

 

Wohnungsvermittlung

Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat insgesamt 159 Wohnungen der gewoge für ukrainische Flüchtlinge angemietet. Davon ist über die Hälfte bereits belegt. Bis Ende Mai wird die Belegung der übrigen Wohnungen erfolgen. Von Seiten privater Eigentümer*innen wurden insgesamt 195 Wohnungen angeboten. Davon konnten bereits 107 Wohnungen vermittelt und belegt werden, weitere 50 Wohnungen befinden sich in der konkreten Vermittlung. Ein verbleibender Teil der Wohnungen ist nicht vermittelbar. Die Diversität der Unterbringungsmöglichkeiten, die fehlende Meldepflicht sowie die privaten Übernachtungsmöglichkeiten führen zu einer zusätzlichen Dynamik, da zwischen den verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten eine hohe Fluktuation durch Aus- und Umzüge besteht. Dies ist eine zusätzliche Herausforderung für das Belegungsmanagement der Verwaltung.

 

Immobilien

Die Verwaltung prüft weiterhin die Anmietung von Großobjekten. Aktuell werden Räume im Verwaltungsgebäude Adenauerallee/Robert-Schumannstraße und die ehemalige Kletterhalle an der Kurbrunnenstraße in Bezug genommen. Kurzfristig folgen werden die ehemalige Kita in der Albert-Einstein-Straße und am Kronenberg. In Prüfung ist unter anderem auch das ehemalige Polizeipräsidium.

 

Infopunkt am Bahnhof

Da zunehmend vereinzelte Schutzsuchende per Bahn nach Aachen kommen, die dringend eine Orientierung und Anlaufstelle benötigen, wurde ein zentraler Infopunkt am Bahnhof errichtet, der von 7 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts besetzt ist und den Weg zur Erstunterbringung sowie das weitere Verfahren weist.

 


Engagement Center

Seit dem 21.03.2022 steht die Piazza des Depots Talstraße als zentraler Treffpunkt für engagierte Akteur*innen und Geflüchtete zur Verfügung. Im Engagement Center wird sowohl das ehrenamtliche Engagement gebündelt als auch städtische Beratung angeboten. Kommunale Integrationsmanager*innen sind vor Ort und als Lotsen- und Koordinationsstelle zu verschiedenen Beratungsangeboten tätig. Die Piazza wurde mit einladenden Sitzmöbeln und Spielecken ausgestattet. Hier können sich die Geflüchteten austauschen, Erfahrungen teilen oder auch neue Kontakte knüpfen, während die Kinder in den Spielecken Ablenkung finden können. Neben der Piazza als breite und offene Austauschmöglichkeit konnten im Depot bereits weitere unterschiedliche Angebote platziert werden: Ehrenamtlich organisiert sind vor Ort eine Kleider- und Sachspendenstelle sowie eine Vermittlung von Gastfamilien, das Pädagogische Zentrum bietet eine psychosoziale Beratung vor Ort an und auch die Aachener Tafel ist mit einem Beratungsangebot im Engagement Center vertreten. Darüber hinaus haben das Deutsche Rote Kreuz und auch der Kinderschutzbund, die beide im Depot örtlich verankert sind, ihre Angebote ausgeweitet und auf die aktuelle Bedarfslage zugeschnitten. Ebenso wird über das Angebot der Freien Wohlfahrtspflege und über die vielen auch örtlich in den Quartieren verankerten Veranstaltungen und Unterstützungsangebote informiert.

Aachener Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich im Engagement Center für das Ehrenamt für Geflüchtete anzumelden. Das Beratungsangebot wird zudem durch ehrenamtlich Dolmetschende unterstützt.

 

Ehrenamtliche

Seit Kriegsausbruch haben sich 432 neue Ehrenamtliche gemeldet, wurden entsprechend registriert und zum Teil bereits eingesetzt. Es finden täglich neue Beratungen und Vermittlungen in Angebote des Ehrenamtes statt. Insgesamt befinden sich nun ca. 1.192 Ehrenamtliche in der Helfer*innen-Liste. Auch von den bisherigen Ehrenamtlichen engagieren sich zahlreiche Personen in der Ukraine-Krise (absolute Zahlen liegen dazu jedoch nicht vor).

 

Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

KIM übernimmt bei der Beratung der geflüchteten Menschen eine zentrale Rolle und berät Geflüchtete an 5 Tagen in der Woche im Verwaltungsgebäude der Hackländerstraße sowie im Engagement Center im Depot. Es wurden seit dem 24.02.2022 insgesamt 1.013 persönliche und 2.440 telefonische Beratungsgespräche geführt. Weiterhin gab es 1.718 Kontakte per E-Mail.

 

Kommunales Integrationszentrum (KI)

Das KI der Stadt Aachen hat mit Stand 18.05.2022 insgesamt im Schuljahr 21/22 (01.08.2021 bis 01.08.2022) 691 Seiteneinsteigende aus dem Ausland in die Aachener Schulen vermittelt, davon 428 aus der Ukraine.

Da die Situation der ukrainischen Schüler*innen aktuell sehr dynamisch ist und bislang nicht von allen Schulen die Rückmeldungen zu den Aufnahmen vorliegen, ist die Datenlage zurzeit nicht abschließend zu beziffern und kann sich daher jederzeit und täglich verändern. Täglich finden Beratungen sowie Vermittlungen statt. Des Weiteren teilt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit: Im Bereich der Grundschulen werden mit Stand vom 12.05.2022 insgesamt 66 Schüler*innen aus der Ukraine in den Offenen Ganztagsschulen in der Stadt Aachen betreut.

 

Betreuung für nicht-schulpflichtige Kinder

Am 14.03.2022 ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45), Abteilung Kitas und Tagespflege, mit Vertretungen der Freien Träger, des Vereins Familiäre Tagesbetreuung und der Familienbildner zu einer außerordentlichen Konferenz zusammengekommen, um sich gemeinsam über Möglichkeiten frühkindlicher Angebote auszutauschen.

 

Aufgrund der insgesamt angespannten KiTa-Situation – alle Plätze sind belegt, und es besteht bereits eine lange Warteliste unversorgter Kinder – sind Platzangebote in einer Kindertagesstätte nur in vereinzelten Fällen möglich.

Es wurde sich deshalb darauf verständigt, über das Stadtgebiet verteilt Angebote für Mütter und deren Kinder zu organisieren. Die ersten Gruppen starteten bereits am 28.03.2022. Im Laufe des Aprils sind weitere Mutter-Kind-Angebote dazugekommen, sodass aktuell 17 regelmäßige offene Mutter-Kind-Angebote stattfinden. Zusätzlich werden im Depot Talstraße elf kreative Kurse für Mütter und Kinder angeboten.

 

Die Angebote liegen in räumlicher Nähe zu den Unterkünften und bieten einen unterschiedlichen zeitlichen Rahmen von einmal wöchentlich 1,5 Stunden bis 6 Stunden täglich. Die Angebote finden in Kitas oder in den Räumen der Familienbildner statt und werden sehr ungleich angenommen: manche werden noch eher spärlich von wechselnden Teilnehmenden besucht, bei anderen finden sich langsam feste Gruppen zusammen.

In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum wird derzeit geplant, durch Ehrenamtler*innen kleine Deutschkurse in den schon bestehenden Angeboten zu installieren. Dies könnte die Angebote insgesamt interessanter machen, da die Mütter gezielt nach Möglichkeiten suchen und fragen, die deutsche Sprache zu lernen, während ihre Kinder betreut werden.

 

Eine Übersicht der Mutter-Kind-Angebote mit Stand 03.05.2022 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Psychosoziale Begleitung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen

Die Abteilung Jugend des FB 45 ist in mehreren Bereichen in direktem Kontakt mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Familien aus der Ukraine. Mit den jungen Menschen arbeiten unter anderem die Schulsozialarbeit, die Schulpsychologie und das Sozialraumteam VIII (Unbegleitete, minderjährige Ausländer*innen (UMA)).

 

Der überwiegende Anteil der minderjährigen geflüchteten UkrainerInnen sind in Begleitung von Sorge- oder Erziehungsberechtigten nach Aachen gekommen und werden von den Angehörigen emotional gut versorgt.

Das Sozialraumteam VIII musste seit Kriegsbeginn im Februar fünf unbegleitete minderjährige ukrainische Flüchtlinge gem. § 42a SGB VIII unterbringen. Weitere 84 Fälle wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass die jungen Menschen von Eltern(-teilen) (37 Fälle) oder Erziehungsberechtigen mit entsprechenden Vollmachten (47 Fälle) begleitet wurden.

(Stand 16.05.2022, siehe Anlage 3)

 

In den Gesprächen mit den ukrainischen Familien wird deutlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt ein „Ankommen“ im Vordergrund steht und ein erhöhter Hilfebedarf noch nicht erkennbar ist. Es wird gegenwärtig keine Familie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung durch die Abteilung Jugend des FB 45 betreut.

Eine Anbindung sämtlicher geflüchteter Kinder und Jugendlicher an ansässige Kinder- und Jugendtherapeuten kann, aufgrund der allgemeinen hohen Nachfrage an Therapieplätzen und in dem Sektor gleichzeitig bestehenden Fachkräftemangel, nicht gewährleistet werden.

Die Auslastung der entsprechenden Praxen hat sich durch die Corona-Situation noch einmal verschärft, so dass derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten bestehen.

 

Sollten junge Menschen und/oder deren Familien in den Kontakten zum Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erhöhte Bedarfe aufweisen, wird darauf hingewirkt werden, die entsprechenden Hilfen zu installieren. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, die Aufnahme bei Kinder- und Jugendtherapeuten zu unterstützen.

 

Sprachfördermaßnahmen für Schüler*innen

In den letzten Jahren wurden, u.a. mit Hilfe zweier Förderprogramme, regelmäßig Sprachfördermaßnahmen vor allem in den Schulferien für Schüler*innen mit Förderbedarfen im Bereich Deutsch als Zielsprache durchgeführt. Die Anzahl der Maßnahmen konnte hierbei kontinuierlich ausgebaut werden. Bei der Planung und Organisation arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eng mit den Kolleg*innen aus dem FB 56 (insbesondere dem KI) zusammen.

 

Die Zielgruppe der neuzugewanderten und geflüchteten Kinder und Jugendlichen ist hierbei besonders im Blick und bereits in den Osterferien haben ca. 40 Schüler*innen aus der Ukraine an den Angeboten teilgenommen.

Weiterführende Informationen zu den Sprachfördermaßnahmen sowie eine Übersicht der Maßnahmen in diesem Jahr finden sich in der Vorlage „Sprachfördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Aachen“ (FB 45/0238/WP18), die im Kinder- und Jugendausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in gleicher Sitzung beraten wird.

 

www.aachen.de/aachenhilft

Über alle Aktivitäten wird tagesaktuell auf www.aachen.de/aachenhilft sowie den Social Media Kanälen der Stadt Aachen berichtet. Die aktive Information wird in der Bevölkerung gut angenommen. Die Einstellung zur Aufnahme Schutzsuchender ist sehr positiv und die Hilfsbereitschaft groß.

 


Schlussbemerkung

Die in dieser Vorlage genannten Zahlen haben als Redaktionsstand den 18.05.2022. Aktuelle Zahlen werden in den jeweiligen Sitzungsterminen benannt.

 

Mit dieser Vorlage ist der Ratsantrag Nr. 242/18 der CDU-Fraktion vom 08.03.2022 behandelt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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