Entscheidungsvorlage - FB 60/0053/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Dauffenbachstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

 

5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Für die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurden im Jahr 2008 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit keine Ablösungszahlung geleistet haben.

 

Die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurde 2018 endgültig ausgebaut. Sie ist in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 20.06.2018 (Abnahmedatum) technisch fertiggestellt.

Der Ausbau der „Dauffenbachstraße“ erfolgte als Mischfläche. Die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten ist am 07.02.2021 mit Inkrafttreten des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 zur städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den noch beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung etwaiger erbrachter Vorausleistungen abzurechnen.

 

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

 

5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...