Entscheidungsvorlage - FB 45/0246/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
§ 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für die KiTa Kaubendenstraße 18 (educcare Bildungskindertages-stätten gGmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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07.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
- beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage die Angebote gemäß § 48 KiBiz der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH im Kindergartenjahr 2021/2022 mit insgesamt 87.040,00 € im Rahmen der verfügbaren Mittel zu fördern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Durch Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 02.11.2021 (Vorlagen-Nummer: FB 45/0159/WP18) wurde entschieden, dass im Kindergartenjahr 2021/2022 grundsätzlich Förderungen gemäß § 48 KiBiz erfolgen sollen für Angebote gemäß
Ziffer 1: Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
Ziffer 3: Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,
Ziffer 4: bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen.
Zwischenzeitlich hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) per Mail vom 02.02.2022 mitgeteilt, dass auch eine Förderung ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich sei.
Diese für die Träger günstige Möglichkeit soll umgesetzt werden, so dass in Ergänzung des Beschlusses vom 02.11.2021 bei Anträgen auf Förderung nach Ziffer 1 die Förderung bereits ab der 46. Stunde wöchentlicher Öffnungszeit beginnt.
Die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH hat am 11.05.2022 für die Zeit ab dem 01.08.2021 für die Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz gestellt. Die für die flexibilisierten Angebote erforderliche Betriebserlaubnis vom 03.05.2022 liegt vor. Dem Antrag war u. a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage).
Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz:
Es wird eine Förderung von 20 Fachkraftstunden pro Woche beantragt für 10 Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von 2 Stunden von montags bis freitags (2 Fachkräfte für 2 Stunden pro Tag).
Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Die Öffnungszeit beträgt danach für 10 Plätze insgesamt 55 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von 10 Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:
2 Fachkraftstunden x 10 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 800,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 41.600,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2021/2022.
Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz:
Bei 10 Schließtagen in 2022 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.
Dieses Angebot soll ebenfalls entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.
Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.
Ausgehend hiervon ergeben sich bei 10 Schließtagen in 2022 10 förderfähige Öffnungstage.
Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:
502 Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40 €/Std.
= 20.080,00 €/Woche (5 Tage)
80 Ergänzungskraftstunden pro Woche x 33 €/Std.
= 2.640,00 €/Woche (5Tage)
Insgesamt 22.720,00 € für 5 Tage x 2 = 45.440,00 € im Kindergartenjahr 2021/2022 für 10 förderfähige Öffnungstage.
Insgesamt ergibt sich somit für das Kindergartenjahr 2021/2022 eine Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 in Höhe von 87.040,00 €
Die erweiterte Öffnungszeit in der Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18 in Aachen der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH ist mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 87.040,00 € zu fördern. Hiervon entfallen 69.632,00 € auf die Landesförderung (5/12 auf das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 29.013,33 €; 7/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 40.618,67 €) und 17.408,00 € auf die zusätzlichen kommunalen Mittel (5/12 auf das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 7.253,33 € und 7/12 auf das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 10.154,67 €).
Es stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||
1) PSP 4-060101-953-3, SK 41410000 2) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |||
Ertrag | 1) 503.200 | 503.200 | 2.872.400 | 2.872.400 | 0 | 0 | |||
Personal-/ Sachaufwand | 2) 629.000 | 629.000 | 3.590.600 | 3.590.600 | 0 | 0 | |||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
Ergebnis | -125.800 | -125.800 | -718.200 | -718.200 | 0 | 0 | |||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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19,3 MB
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