Kenntnisnahme - FB 61/0426/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Technische Sicherung von zwei Bahnübergängen auf Aachen-Eilendorf Gebiet zur Vermeidung von akustischen Warntönen (Pfeifen) der Eisenbahnfahrzeuge, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 07. September 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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01.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag möchte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Verwaltung beauftragen, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG darauf hinzuwirken, dass die beiden unbeschrankten Bahnübergänge (Wertz-Gelände und Rundweg) mit einer technischen Sicherung ausgestattet werden. Dies soll der Vermeidung von akustischen Warntönen dienen (s. Anlage 1).
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat sowohl die DB Netz AG als auch das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme bzw. um eine Einschätzung zum Sachverhalt gebeten.
Das Eisenbahnbundesamt hat als Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt, dass nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) und weiteren DB-konzerninternen Richtlinien und Regelwerken das „Pfeifen“ der Triebfahrzeuge unverzichtbar ist, solange keine technische Sicherung der Bahnübergänge (in der Regel Schrankenanlage) vorhanden ist. In der weiteren Funktion als Immissionschutzbehörde steht dem EBA darüber hinaus jedoch keine Befugnis zu, diese notwendigen Pfeifsignale einzuschränken. Der durch die Triebfahrzeuge verursachte Lärm stellt demnach keine vermeidbare Emission dar, da er aus Gründen der Verkehrssicherheit produziert werde.
Die Deutsche Bahn hat in ihrer Stellungnahme dargestellt, dass bei einem Umbau der Bahnübergänge ein umfassendes Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist und eine Kostenteilung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz zum tragen käme. Aussagen zu den Kosten für eine technische Sicherung können lt. Deutscher Bahn ohne vorliegende Planung nur aus Vergleichsprojekten abgeleitet werden. Die Bahn hat hier einen Aufwand von rd. 1 Mio. € pro Bahnübergang als groben Richtwert benannt.
Beide Bahnübergänge befinden sich nicht auf Flächen im Eigentum der Stadt Aachen sondern auf Privatflächen (Fa. Wertz und landwirtschaftlich genutzte Fläche). Bei allen weiteren Überlegungen wären also neben der Stadt Aachen und der Deutschen Bahn auch die privaten Eigentümer zu beteiligen.
Die Deutsche Bahn hat darauf hingewiesen, dass die erhöhten Bahnfrequenzen und damit die erhöhten Lärmbelästigungen im Jahr 2021 auf Gleisbauarbeiten zwischen Rothe Erde und Talbot zurückzuführen waren, die zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Mit dem Ende dieser Bauarbeiten ist der Bahnverkehr und das entsprechende Pfeifen an den Bahnübergängen wieder auf rd. 2-3 werktägliche Fahrten (i.d.R. vormittags) zurückgegangen.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Aspekte empfiehlt die Verwaltung die Planung einer technischen Sicherung an den o.g. Bahnübergängen nicht weiterzuverfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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634,9 kB
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