Kenntnisnahme - FB 36/0167/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen klimaneutral 2030, Vorstellung einer Grobskizze
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Vankann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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14.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand IKSK
Das Integrierte Klimaschutzkonzeptes (IKSK) konnte inzwischen weitestgehend in die Umsetzung gehen, drei Personalstellen müssen für den Maßnahmenbeginn noch besetzt werden. Der Realisierungsstand zu den einzelnen Maßnahmen kann der Anlage entnommen werden.
Insgesamt sind für die Umsetzung der IKSK-Maßnahmen im Haushaltsplan 2022 für das Jahr 2022
über 13,5 Mio. Euro eingestellt und in der Finanzplanung bis 2025 weitere 70,3 Mio. Euro, sodass für den Zeitraum 2022 bis 2025 insgesamt 83,9 Mio. Euro bereitstehen. Eine Schlüsselfunktion nehmen u.a. die Förderprogramme für Solaranlagen sowie zur Gebäudesanierung ein und auch der PV-Anlagenausbau auf den kommunalen Gebäuden. Der Sachstand zu Letzterem ist in einer separaten Vorlage für den Betriebsausschuss 21.6.2022 dargestellt.
Der aktuelle Sachstand zu einzelnen Maßnahmen kann bei Bedarf in der Sitzung gerne kurz erläutert werden.
Fortschreibung ISKS
Am 24.8.2021 hat der Umweltausschuss die Fortschreibung des IKSK beschlossen, weil darin
lediglich das Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030 abbildet wird und nicht das vom Rat am 22.1.2020 beschlossene Klimaschutzziel: Die Orientierung am der Stadt Aachen anteilig zustehenden Restbudget an CO2-Emissionen bedeutet de facto eine Klimaneutralität ab 2030.
Die Fortschreibung des IKSK beinhaltet eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030. Als ersten Schritt hat die Verwaltung in einer Analyse, teils mit fachlicher Unterstützung von STAWAG, RWTH, FH, Fraunhofer IEG und IHK, die jüngsten Erkenntnisse seit der Erstellung des IKSK zusammengestellt und die Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2030 in einem ersten Aufschlag grob skizziert. Die Erkenntnisse sind in den einzelnen Handlungsfeldern unterschiedlich. Während im Wärmesektor relativ konkrete Vorstellungen ausgearbeitet wurden, siehe Vorlage Wärmeplanung, sind die Überlegungen zu Konsum/Ernährung/Lebensstile noch am Anfang. Die Bereiche Flächennutzung und Mobilität sind in dem Papier aufgrund einer anderen Herangehensweise nicht enthalten. Im Bereich der Circular Economy ist geplant, den Prozess zur Circular Cities Declaration zu nutzen. In separaten Prozessen, z.B. im Verkehrsentwicklungsplan (VEP)-Prozess, werden die Überlegungen in Richtung Klimaneutralität behandelt und später in den Gesamtprozess überführt.
Dennoch stellt diese Ausarbeitung eine erste gute Orientierung für den weiteren Prozess dar, der je nach Ausgangslage noch mehr oder weniger Aufwand bis zu einer konkreten Strategie- und Maßnahmenentwicklung bedarf.
Die Analyse und Grobskizze für den Aachener Weg hin zur Klimaneutralität 2030 ist dieser Vorlage angehängt.
Synergien, in die Fortschreibung integrierte Prozesse
Die Verwaltung hat über die EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“ informiert (AUK 18.1.2022, PLA 7.4.2022, MOA 28.4.2022). Am 28. April wurde die Auswahl der Stadt Aachen für das Projekt bekannt gegeben. Bei der Strategieentwicklung, Aufstellung eines Aktionsplans sowie der Einbindung von Bürger*innen und Interessensvertreter*innen werden die Mission-Städte unterstützt, ebenso bei der Entwicklung zielführender Strukturen und der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten. Die EU beschreibt als Aufgabe die Erstellung eines sogenannten „Climate City Contract“, Stadt-Klima-Vertrags. Dieser wird als Strategieplan inklusive Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie Einbindung der Bürgerschaft beschrieben und entspricht damit dem ohnehin vorgesehenen weiteren Arbeitsschritten zur IKSK-Fortschreibung. Die einzelnen Unterstützungsbeiträge, insbesondere finanzieller Art, wurden von der EU noch nicht spezifiziert. In Teilen sollen weitere Wettbewerbsverfahren stattfinden. Erste Veranstaltungen und Informationen hierzu wurden für Mai/Juni angekündigt. Wie auch immer im Detail die finanzielle Unterstützung im Rahmen der EU-Mission aussehen wird, ist die inhaltliche Überschneidung der hier angekündigten Aufgaben mit der IKSK-Fortschreibung groß, so wie es sich derzeit darstellt, im Wesentlichen identisch. Dementsprechend wird das Management beider Prozesse zusammengeführt.
Mittels des Managementsystems European Energy Award (eea) betreibt die Verwaltung seit 2009 im jährlichen Turnus das Monitoring ihrer Klimaschutzaktivitäten. Die Ergebnisse dieser Analyse, für die die Unterstützung des externen eea-Beraters in Anspruch genommen wird, gingen in den IKSK-Sachbericht nebst Anlage ein, der dem Umweltausschuss am 24.8.2021 (den anderen Ausschüssen im Aug.-Okt. 2022) vorgelegt wurde. Alle vier Jahre stellt sich die Stadt Aachen der Zertifizierung im eea-System. Die Stadt steht damit auch im Wettbewerb mit anderen Städten Deutschland- und EU-weit (Stand bei den Großstädten Ende 2021: Platz drei hinter Bottrop und Münster). Die letzte Zertifizierung fand 2019 statt, berichtet wurde im Dezember 2019/Jan. 2020 (AUK, MOA, PLA) heißt also, das Re-Audit steht im Jahr 2023 wieder an. Die wesentlichen Instrumente zur Steuerung im Rahmen des eea-Verfahrens sind die kontinuierliche (jährliche) Erfassung der Aktivitäten im Maßnahmenkatalog und die Aufstellung des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPA) für 4 Jahre. Zum Re-Audit ist ein aktuelles EPA, Beschluss nicht älter als ein Jahr, vorzulegen. Daher aktualisiert die Verwaltung derzeit zusammen mit dem eea-Berater das EPA, indem sowohl das IKSK als auch Aspekte, die sich bereits aus dem Fortschreibungsprozess (Erarbeitung der Grobskizze) ergeben haben, integriert werden. Das EPA wird im September den Ausschüssen gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird einen guten Überblick über den Maßnahmenplanungsstand in aller Klimaschutzaktivitäten der Verwaltung geben und die hier vorgelegte Grobskizze wo möglich weiter präzisieren.
Klimaentscheid
Der Einwohner*innenantrag „Aachen klimaneutral 2030“ wurde dem Rat am 30.3.2022 übergeben, am 11.5.2022 im Rat beraten und angenommen. Das Ziel des Einwohner*innenantrages steht mit der Intension zur Überarbeitung des IKSK im Einklang und wird demensprechend im Prozess unter Einbindung der engagierten Initiativen berücksichtigt.
VEP-Prozess
Die strategische Vertiefung des Weges hin zur Klimaneutralität 2030 im Mobilitätssektor wird als ein zentrales Thema auch in den VEP-Prozess eingebunden. Mit der Lenkungsgruppe wird der hierfür erforderliche Prozess im Frühsommer abgestimmt und auf den Weg gebracht. Auch in den Fachkommissionen werden Strategie und Maßnahmenvorschläge thematisiert.
Wie beim IKSK wird auch für die Fortsetzungsstrategie Richtung Klimaneutralität das Ergebnis aus dem über den VEP getragenen Prozess in die Gesamtkonzeption eingebunden werden.
Nächste Schritte
Als nächste Schritte zur Fortschreibung des IKSK erfolgen die Schärfung der Potenziale, Erarbeitung von Handlungsoptionen, Abwägung von Szenarien und Entwicklung eines detaillierten Maßnahmen-, Zeit- und Ressourcenplans, ab Spätsommer mit externer Unterstützung. Die zurzeit noch unterschiedlichen Arbeitsstände in den einzelnen Handlungsfeldern werden bedarfsgerecht fort- und zusammengeführt.
Die Maßnahme IKSK-Fortschreibung ist im Haushalt 2022 eingeplant. Die Fertigstellung wird – im Sinne des Klimaentscheids - für Ende 2023 angestrebt. Vor dem Hintergrund der knappen verbleiben Zeit hin zur Klimaneutralität sollen Möglichkeiten geprüft werden, wo parallel zu diesem Prozess bereits einzelne Maßnahmen - beispielsweise zur Wärmewende - auf den Weg gebracht werden können.
Außerdem sind geeignete Beteiligungsformate sowohl der Fachöffentlichkeit als auch der breiten Bevölkerung in den Entwicklungsprozess zu integrieren. Denn eine intensivere öffentliche Verbreitung der Herausforderungen im Klimaschutz, insbesondere auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität, wird als eine der zentralen Kommunikationsaufgaben für die nächsten Jahre angesehen. Eine entsprechende Kommunikationsstrategie und erste Marketing- bzw. Kommunikationsmaßnahmen sollen möglichst noch in diesem Jahr erarbeitet und in Teilen auf den Weg gebracht werden.
Klimaneutralität soll zukünftig als zentrales Anliegen auf breiter Ebene und mit Priorität kommuniziert werden. Die Rolle der Vorbildfunktion der Stadt ist dabei zwar hilfreich, Hauptanliegen ist aber für das Mitmachen aller Menschen, Unternehmen, Institutionen etc. in der Stadt zu werben. Nur wenn der Weg zur Klimaneutralität als ambitionierter Weg dargestellt wird, für den viel Engagement mobilisiert werden muss, kann die notwendige Aufbruchstimmung in der ganzen Stadt erzeugt werden. Klassische Marketingmaßnahmen stellen hierfür nur einen Teil der Lösung dar. Andere Kommunikationswege mit Fachöffentlichkeit, Experten bis zur breiten Bürgerschaft müssen eingeschlagen werden. Eine Strategie zur intensiven Einbindung der Stadtgesellschaft ist sowohl für den Prozess zur Erarbeitung des IKSK-Fortsetzungskonzeptes (Aufstellung eines Stadt-Klima-Vertrages, s. EU-Mission) als auch für den danach bleibenden Weg in Richtung klimaneutrales Aachen essentiell.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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