Entscheidungsvorlage - FB 11/0081/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer Stelle (BesGr. A 12BBesG/EG11 TVöD) in der Kämmerei, Abteilung 20/20, für die Wahrnehmung des Eigenbetriebscontrolling.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Bereits mit Vorlage für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.12.2005 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Kämmerei im Zuge der NKF-Einführung zu einem professionellen Finanzmanagement umzustrukturieren. Hier ist insbesondere ein Schwerpunkt auf die Einrichtung eines effektiven Eigenbetriebscontrolling gelegt worden.

Die Stadt Aachen unterhält derzeit 6 eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, im folgenden Eigenbetriebe genannt, zur Erledigung öffentlicher Aufgaben. Das Wirtschaftsplanvolumen beläuft sich auf ca. 166 Mio. €.

Um das Ziel der Haushaltskonsolidierung mittelfristig erreichen zu können, müssen auch die Eigenbetriebe in einem deutlich stärkeren Maße als bisher zur Haushaltskonsolidierung beitragen. 

Bisher wurden Eigenbetriebe nur punktuell in die städtische Haushaltskonsolidierung einbezogen.

Die Betreuung erfolgte durch verschiedene städtische Dienststellen, insbesondere durch FB 02/04 hinsichtlich Abgleich der Wirtschaftspläne mit dem Ist-Ergebnis,  durch A 20 hinsichtlich Schnittstellen zum städt. Haushalt. Die Verteilung der Aufgaben über mehrere Dienststellen hat sich wegen entstehender Schnittstellen und dadurch bedingter Informationsverluste nicht als effektiv erwiesen. FB 02 hat die Aufgabe des Eigenbetriebscontrollings zusätzlich zu den für die Beteiligungsverwaltung definierten Aufgaben übernommen, hierfür aber keine personelle Unterstützung erfahren. Insofern konnten hier die beabsichtigten Wirkungen nicht erreicht werden.

Mit einer Bündelung der Aufgaben an einer Stelle werden deutliche Impulse für die Haushaltskonsolidierung erwartet.

 

 

1.         Ergebnisse/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Aufbau des zentralen Eigenbetriebscontrolling in der Kämmerei soll eine erfolgreiche Einbindung der Eigenbetriebe in die Haushaltskonsolidierung realisiert werden.

Das Controlling wird auf die Erreichung der Konsolidierungsvorgaben hinwirken.

 

 

hoch

eher hoch

eher gering

gering

Beitrag zur Zielerreichung „Wirtschafts-/Wissenschaftsstandort“

 

 

 

X

Beitrag zur Zielerreichung „Demographie“

 

 

 

X

 

 

2.     Programme/Leistungsangebote

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erreichen?)

 

Die Aufgaben des Eigenbetriebscontrollings sollen in der Kämmerei, Abteilung 20/20 (Schulden, Vermögen, Kostenrechnung) an einer Stelle gebündelt wahrgenommen werden.

►Das operative Controlling umfasst insbesondere Aufbau und Auswertung eines Berichtswesens, Auswertung der Ergebnisse der Quartalsberichte und Prognose der Jahresergebnisse, Fertigung interkommunaler Vergleiche, Überprüfung der Zieleinhaltung im Rahmen der umzusetzenden Konsolidierungsvorgaben, Abweichungs-Ursachenanalysen, Vorschläge zur Gegensteuerung bei Planabweichungen, Aufbau eines Kennzahlensystems, Auswertungen und Stellungnahmen über Wirtschaftspläne vor Beschlussfassung des Rates und der Ausschüsse und die haushaltsmäßige Abwicklung der Zahlungsströme für die Eigenbetriebe im städt. Haushalt,  

 

► Das strategische Controlling umfasst die Entwicklung und den Abschluss von mittelfristigen Konsolidierungszielen(Mehrjahresstrategien) in Form von Rahmenvereinbarungen, die Optimierung steuerlicher Aspekte im Rahmen der Veranlagungspflicht der Eigenbetriebe, die Erarbeitung eines Extraktes aus den Berichten der operativen Controlling als Informations- und Entscheidungsgrundlage für Verwaltungsführung und Rat, die Beratung der Verwaltungsleitung und des Rates, die Vorgabenerarbeitung für das operative Controlling 

 

Die Programme bzw. Leistungsangebote sind      o  pflichtig     X freiwillig     o  teils/teils

 

3.         Prozesse/Strukturen

(Wie sollen die Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Das Eigenbetriebscontrolling wird durch 1 Stelle in der Abteilung A 20/20 wahrgenommen

 

Kann die Leistungserbringung durch bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden?

X    nein

O    ja

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

Zeigen Sie bitte Möglichkeiten auf, wie die Leistungserbringung durch eine interkommunale Zusammenarbeit unterstützt werden kann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.       Ressourcen

(Welche Ressourcen sind zur Realisierung der Leistungsangebote erforderlich?)

 

Es ist eine Stelle der Besoldungsgruppe A 12 BBesG/Entgeltgruppe 11 TVöD einzurichten. Der Stelleninhaber muss betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse haben.

 

Die Personalkosten zzgl. 20 % Verwaltungsgemeinkosten hierfür betragen durchschnittlich lt. KGSt –Bericht 6/2005

A 12 –Stelle                              = 77.040 €

EG 11- Stelle (früher III BAT)    = 72.600 €

Zuzüglich Sachkostenpauschale für Einrichtung eines PC-Arbeitsplatzes = 15.600 €

 

Der Verwaltungskostenbeitrag muss entsprechend um die Kosten der Stelle erhöht werden, so dass für die Allgemeine Verwaltung eine Refinanzierung über den VKB durch die Eigenbetriebe erfolgt.

Darüber hinaus werden deutlich positive Wirkungen auf den Beitrag der Eigenbetriebe zur Haushaltskonsolidierung erwartet, die derzeit noch nicht quantifizierbar sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten lt. KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes für eine Stelle A 12 BBesG/ Entgeltgruppe 11 TVöD

Siehe Ziff. 4 - Ressourcen

 

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