Entscheidungsvorlage - FB 23/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis

und beschließt die Sanierungsmaßnahme des Erdgeschosses im Gebäude Hochstraße 19 in Aachen-Brand.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Gebäude Hochstraße 19 in Aachen Brand besteht aus einem Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1961.

 

Im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich je drei Wohneinheiten. Das Erdgeschoss wurde bis zum Umzug der Polizeiwache in die Trierer Straße als Polizeistation genutzt. Seit dem steht das Erd­ge­schoss leer. Da eine Neuvermietung nicht zustande gekommen ist, wird nun eine Umnutzung zu Wohnraum (zwei Wohneinheiten) vorgenommen. Die Fläche beträgt gesamt rund 149m².

 

Die Wohnungen sollen barrierefrei mit direktem Zugang zum Garten / zur Terrasse konzipiert werden.

 

Des Weiteren werden folgende Maßnahmen vorgenommen:

 

-          Rückbau der unter der Kellerdecke verlegten Heizungsverteilung für das Erdgeschoss, da diese nicht mehr verwendet werden kann

-          Sanierung aller Leitungen

-          Abgaswege müssen angepasst werden und um weitere Gaszähler für die beiden neuen Erd­geschosswohnungen ergänzt werden

-          Entwässerungs- und Abwasserleitungen müssen erneuert und an den Grundrissen angepasst werden unter Berücksichtigung des Schall- und Brandschutzes sowie die E-Anlage zur Ver­sorgung beider Wohneinheiten im Erdgeschoss mit Unterverteiler

-          Im Keller befindliche Sanitäranlage (Duschbad mit Waschbecken, WC und Dusche der ehem. Polizeiwache), werden zur Vermeidung von stagnierendem Wasser stillgelegt und zurück ge­baut.

 

Bei den im Erdgeschoss neu errichteten Wohneinheiten handelt es sich um zwei 2-Zimmer Wohnungen. Die Größe der linken Wohnung beträgt ca. 80m² Wohnfläche (inkl. Terrasse) und die rechte ca. 69m² Wohnfläche (inkl. Terrasse). Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können die Wohnungen nicht die gleichen Wohnungsgrößen ausweisen.

 

Damit eine schnellstmögliche Umsetzung erfolgt, wurde die Maßnahme bis zum Abschluss der Projektentwicklung (LP 3 mit Kosten) über das Jahresbudget der gewoge abgewickelt. Die Baumaß­nahme selber wird über die angemeldeten Finanzmittel, die im Haushalt 2022 bereitgestellt werden, abgerechnet. Aufgrund der aktuellen Situation belaufen sich die Baukosten aktuell auf 335.000,-€. Hiervon sind allerdings ca. 99.000,- € als Kosten im Sinne von energieeffizienten Maßnahmen (Wärmeerzeugung nebst Lüftungsanlage, Fenster- und Haustüranlagen, Dämmarbeiten der Fassade, Durchfahrt und Kellerdecke) anzusehen. Konkrete Ausführungsdetails dazu, werden im Rahmen der Ausführungsplanung unter anderem mit einem Bauphysiker besprochen und festgelegt.

 

Der exakte Kostenanteil Energieeffizienzmaßnahmen jedoch kann erst nach Maßnahmenumsetzung ausgewiesen werden, ebenso der Anteil CO2-Einsparung.

 

 

 

 

Anlage: Lageplan

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

335.000

335.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die erforderlichen investiven Mittel zur Durchführung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2022 bereit.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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