Kenntnisnahme - FB 23/0125/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die gewoge AG führt regelmäßig im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages und nach Abstimmung mit der Verwaltung Mieterhöhungen für die rund 2.400 städtischen Wohnungen durch. Im Hinblick auf die Covid-Pandemie und die finanziellen Belastungen der Mieter  wurde im Jahr 2021 auf Mieterhöhungen im städt. Wohnungsbestand verzichtet.

 

Die durchschnittliche Miete der städtischen Wohnungen beträgt 5,68 €/m² und Monat laut dem letzten Jahresbericht der gewoge AG. Daher erscheint eine Mietanpassung angemessen.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.8.2015 mit der Mietpreisgestaltung befasst. Dabei wurden folgende Ziele zur Kenntnis genommen.

 

-          Der Mittelwert des Mietspiegels wird angestrebt.

-          Die Erhöhung liegt im rechtlich zulässigen Rahmen (15% innerhalb von drei Jahren).

-          Der Mindestbetrag für Erhöhungen liegt bei 10,-€ monatlich.

-          Eine Mieterhöhung bei Neuvermietungen findet erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren statt.

 

Inzwischen hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, so dass eine Erhöhung um 20% innerhalb von 3 Jahren erfolgen kann.

 

Die gewoge AG hat den Wohnungsbestand untersucht und festgestellt, dass bei ca. 1.100 Wohneinheiten eine Mieterhöhung möglich wäre. Die weitere Untersuchung zur Mietanpassung orientierte sich weitgehend an den Kosten der Unterkunft und an Anpassungen an das Niveau der Höchstmieten innerhalb einer Wirtschaftseinheit. Dies führte zu folgendem Ergebnis:

 

Anzahl Mietanpassungen:

620

Durchschnittlicher Erhöhungsbetrag je Einheit:

25,80

Gesamterhöhungsbetrag monatlich:

Ca. 16.000

Überschreitung KDU vor Erhöhung*:

83

Überschreitung KDU nach Erhöhung*:

167

*bezogen auf die Mietverhältnisse, die eine Erhöhung erhalten.

 

Die Mietanpassungen werden den Mietern schriftlich vorgelegt und werden erst nach deren Zustimmung wirksam. Sollte es zu nachweisbaren Problemen von Mietern mit der Mietanpassung  kommen, wird die gewoge AG im Einzelfall sozial verträgliche, zeitlich befristete Lösungen in Abstimmung mit der Stadt als Eigentümerin vereinbaren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-48.000

-16.113.0000

-192.000

-16.355.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 48.000

+192.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Durch die geplante Mietanpassung würden sich unter dem PSP-Element 4-011303-926-6 – 44110000 die jährlichen Einnahmen um ca. 16.000 € monatlich erhöhen, also um ca. 192.000 € jährlich.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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