Kenntnisnahme - FB 23/0125/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mieterhöhungen städtische Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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14.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die durchschnittliche Miete der städtischen Wohnungen beträgt 5,68 €/m² und Monat laut dem letzten Jahresbericht der gewoge AG. Daher erscheint eine Mietanpassung angemessen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.8.2015 mit der Mietpreisgestaltung befasst. Dabei wurden folgende Ziele zur Kenntnis genommen.
- Der Mittelwert des Mietspiegels wird angestrebt.
- Die Erhöhung liegt im rechtlich zulässigen Rahmen (15% innerhalb von drei Jahren).
- Der Mindestbetrag für Erhöhungen liegt bei 10,-€ monatlich.
- Eine Mieterhöhung bei Neuvermietungen findet erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren statt.
Inzwischen hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, so dass eine Erhöhung um 20% innerhalb von 3 Jahren erfolgen kann.
Die gewoge AG hat den Wohnungsbestand untersucht und festgestellt, dass bei ca. 1.100 Wohneinheiten eine Mieterhöhung möglich wäre. Die weitere Untersuchung zur Mietanpassung orientierte sich weitgehend an den Kosten der Unterkunft und an Anpassungen an das Niveau der Höchstmieten innerhalb einer Wirtschaftseinheit. Dies führte zu folgendem Ergebnis:
Anzahl Mietanpassungen: | 620 |
Durchschnittlicher Erhöhungsbetrag je Einheit: | 25,80 € |
Gesamterhöhungsbetrag monatlich: | Ca. 16.000 € |
Überschreitung KDU vor Erhöhung*: | 83 |
Überschreitung KDU nach Erhöhung*: | 167 |
*bezogen auf die Mietverhältnisse, die eine Erhöhung erhalten.
Die Mietanpassungen werden den Mietern schriftlich vorgelegt und werden erst nach deren Zustimmung wirksam. Sollte es zu nachweisbaren Problemen von Mietern mit der Mietanpassung kommen, wird die gewoge AG im Einzelfall sozial verträgliche, zeitlich befristete Lösungen in Abstimmung mit der Stadt als Eigentümerin vereinbaren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -48.000 | -16.113.0000 | -192.000 | -16.355.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | + 48.000 | +192.000 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Durch die geplante Mietanpassung würden sich unter dem PSP-Element 4-011303-926-6 – 44110000 die jährlichen Einnahmen um ca. 16.000 € monatlich erhöhen, also um ca. 192.000 € jährlich.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |