Entscheidungsvorlage - FB 36/0172/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen und die Richtlinie der Stadt Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Klimawandel zeigt durch die steigenden Jahresmitteltemperaturen und die Zunahme der Anzahl der Hitzetage sowie die deutliche Erhöhung des Risikos von Starkregenereignissen wahrnehmbare Auswirkungen. Direkte Ursache für lokale Hitzeinseln sind z.B. dichte Bebauung, hohes Verkehrsaufkommen und ein sehr hoher Versiegelungsgrad, der insbesondere in den Sommermonaten zu hohen Temperaturen im Aachener Talkessel führt.

 

Am 26.08.2020 hat der Rat der Stadt Aachen das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 beschlossen. Unter anderem sollen mit der Umsetzung der Maßnahme (Nr. 6.8) „Förderprogramm und Kampagne Grün in der Stadt“ stadtklimatische Defizite verringert werden.  Hierbei stellen Dach- und Fassadenbegrünungen für die Anpassung an die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels eine wichtige Maßnahme dar.

 

Mit begrünten Fassaden und auch Dächern sind vielfältige Funktionen und Wirkungen verbunden, die sich positiv auf das Stadtklima und damit auf das Wohlbefinden auswirken. Neben städtebaulichen, ästhetischen Funktionen sind vor allem die bauphysikalischen, bioklimatischen und ökologischen Funktionen von besonderer Bedeutung.

Hierbei sollen vorrangig folgende Ziele erreicht werden:

 Reduzierung der Hitzebelastung und der Erhöhung der Kühlleistung an heißen Sommertagen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität

 Kühlung der Gebäude bei Hitze und Erhöhung der Dämmung im Winter

 Verbesserung der Luftqualität durch die Bindung von Staub und Schadstoffen Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna (urbane Trittsteinbiotope)

 Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen durch Regenwasserrückhaltung

 Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds, Wertsteigerung der Immobilie und Aufwertung des Stadtbildes

 

Bereits am 12.07.2017 wurde die städtische Grün- und Gestaltungssatzung durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen. Sie ist bei allen Bauvorhaben und Neuerrichtungen anzuwenden.

Als Ergänzung soll nun ein städtisches Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung etabliert werden. Es richtet sich an Grund- und Gebäudeeigentümerinnen von privat und gewerblich genutzten Immobilien im Bestand.

Vorhaben, die durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind (z.B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch die Anwendung der Grün- und Gestaltungssatzung) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird durch zweckgebundene Zuschüsse.

 

Die Fördersumme ist dabei abhängig von der Art der geplanten Begrünung:

 Eine extensive Dachbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 30,-- € pro m2 und maximal 8.000,-- € je Gebäude gefördert.

 Eine intensive Dachbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 60,-- €

 pro m2 und maximal 12.000,-- € je Gebäude gefördert.

 Eine Fassadenbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 5.000,-- € je Gebäude gefördert.

 

Das Förderprogramm ergänzt die sonstigen städtischen Anstrengungen im Klimaschutz und steht der

Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen nicht entgegen. Ein Solar-Gründach kombiniert

die vielfältigen Vorteile einer Dachbegrünung mit einer PV Anlage und trägt auf diese Weise sowohl

zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung bei.

 

Der Förderantrag wird über die Homepage der Stadt Aachen abrufbar sein.

Zurzeit wird an einem Info-Flyer gearbeitet, der an den einschlägigen Stellen ausgelegt werden soll,

damit Interessierte auf diese neue Richtlinie aufmerksam werden.

 

 

 

 

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 4-140101-944-12   Modellprogramm Fassadenbegrünung (IKSK)

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

100.000

200.000

200.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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