Entscheidungsvorlage - FB 36/0173/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz im Bereich Driescher Hof hier- aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Entscheidung
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14.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er revidiert den Beschluss vom 12.02.2019 dahingehend, dass städtische Lärmmessungen nicht mehr erforderlich sind. Die Verwaltung wird das Projekt bei/mit der Autobahn GmbH weiter verfolgen und erneut berichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Hintergrund / Historie
Der Bereich Driescher Hof und die dortige Bevölkerung sind seit vielen Jahren durch Lärm insbesondere der angrenzenden Bundesautobahn (BAB) A44 stark betroffen. Erhebliche Bereiche des Ortsteils Driescher Hof werden nach aktuellen der EU-Umgebungslärmkartierung der Stadt Aachen als mittel oder stark lärmbelastet eingestuft. Als besonders betroffen gelten die autobahnnahen Stichstraßen mit Einfamilienhausbebauung, die 1. Reihe mit Geschosswohnbauten entlang der Stettiner Straße sowie die Straße Krummerück.
Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Autobahnen können vom zuständigen Straßenbaulastträger[1] im Rahmen der sog. Lärmsanierung als freiwillige Leistung des Bundes realisiert werden, sofern die maßgeblichen Immissionswerte (Auslösewerte) überschritten werden. Die Ermittlung dieser sog. Lärmsanierungswerte erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe des Berechnungsverfahrens der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (früher RLS-90 aus 1990, aktuell RLS-19 aus 2019). Lärmmessungen werden dabei vom Baulastträger nicht anerkannt.
In der Vergangenheit konnten die Stadt und der für die Autobahnen zuständige Baulastträger (bis 31.12.2020 Straßen.NRW), trotz zahlreicher Gespräche und Abstimmungen keine für die Bevölkerung befriedigende Lösung finden. Die von der Stadt langjährig geforderte Erneuerung der 1989 gebauten, lediglich 2 m hohen Lärmschutzwand (LSW) wurde seitens Straßen.NRW in 2014 erstmals als denkbare Option anerkannt. (Hinweis: es besteht kein (Rechts-) Anspruch auf aktiven Lärmschutz durch eine LSW; passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster sind ggf. ausreichend.) Im Zuge der parallel geplanten Erhaltungsmaßnahmen für diesen Streckenabschnitt der BAB war die Aufbringung von lärmminderndem Asphalt vorgesehen. Eine Genehmigungsprüfung des Bundesverkehrsministeriums beider Vorhaben (Lärmsanierung und Erhaltungsmaßnahmen) ergab, dass nach den damals geltenden Vorschriften der lärmmindernde Asphalt ausreicht und eine kostenintensive Erneuerung der Lärmschutzwand nicht erforderlich ist. Die Aufbringung des lärmoptimierten Asphalts wurde entsprechend der Prioritätenliste des Baulastträgers für 2020 geplant, konnte jedoch erst 2021 ausgeführt werden.
2. Projektentwicklung 2019 bis 2022: neue Berechnung und Bewertung der Lärmbelastungssituation
Auch aufgrund anhaltender Beschwerden aus der Wohnbevölkerung im Bereich Driescher Hof wurde das Thema Lärmschutz zuletzt am 02.10.2018 im Bürgerforum und am 12.02.2019 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) behandelt. Der AUK hatte die Verwaltung u.a. beauftragt, die Einführung eines Tempolimits auf 100 km/h auf diesem Streckenabschnitt der BAB erneut zu fordern und eigene Lärmmessungen zur Beurteilung der Lärmsituation durchzuführen. Die Einführung eines Tempolimits wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt mit der Begründung, dass der Beitrag zur Lärmentlastung extrem niedrig wäre, da die hohe Frequentierung durch LKW das Lärmniveau prägnant bestimmt. Gleichzeitig wurde auf den geplanten Einbau des lärmmindernden Asphalts verwiesen, der die Lärmbelastung im Bereich Driescher Hof gemäß den Analysen von Straßen.NRW maßgeblich absenken wird.
Die im AUK beschlossenen Lärmmessungen mussten seitens der Verwaltung zunächst zurückgestellt werden. Neben der Feststellung der zuständigen Behörden, dass ausschließlich die rechtlich maßgebenden Berechnungsmethoden anerkannt werden können, hätten Messung in den letzten beiden Jahren keinen Sinn gemacht, da durch Baumaßnahmen und pandemiebedingte Veränderungen der Verkehrsströme keine realistische und belastungstypische Messsituation abbildbar war.
Im August 2020 wurden die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen abgesenkt. Daneben wurde der rechtliche Rahmen für die Modellierung und Bewertung von Straßenverkehrslärm mit Einführung der RLS19 im November 2020 angepasst. Im Januar 2021 wechselte die Zuständigkeit für Betrieb und Unterhaltung sämtlicher Autobahnen auf die dafür eigens neu eingerichtete Autobahn GmbH des Bundes.
Diese veränderten Rahmenbedingungen nahm die Stadt zum Anlass erneut intensive Gespräche mit dem jetzt zuständigen Baulastträger Autobahn GmbH zu führen um doch noch eine nachhaltige Lösung der Lärmprobleme im Bereich Driescher Hof zu erreichen. Die daraufhin von der Autobahn GmbH vorgenommene Neuberechnung der Lärmsituation nach den aktuellen Vorschriften kam zu dem Ergebnis, dass trotz Einbau des lärmmindernden Asphalts an einzelnen Immissionspunkten im Stadtteil Driescher Hof weiterhin Handlungsbedarf besteht.
3. Ergebnis und weiteres Vorgehen
Die Autobahn GmbH hat jetzt signalisiert, dass als Lärmsanierungsmaßnahme eine Erneuerung der Lärmschutzwand im Bereich Driescher Hof zum Schutz der Wohnbevölkerung angezeigt ist und nunmehr weiterverfolgt werden soll. Dazu wird das Vorhaben "Lärmschutzwand Driescher Hof" als eigenständige Maßnahme in die sogenannte Projektierung und den Maßnahmenkatalog der Autobahn GmbH angemeldet. Dies bedeutet, dass das Vorhaben mit einem Zeit- und insbesondere Finanzierungsplan im Haushalt der Behörde verankert und weiter konkretisiert werden soll. Gleichwohl bittet die Autobahn GmbH um Geduld, da im Bereich Brand der sehr komplexe Ersatzneubau der Autobahnbrücke über die Trierer Straße ansteht. Diese Maßnahme hat aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen Vorrang. Eine Kopplung beider Projekte ist aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung nicht möglich. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Bundes, dementsprechend ergibt sich hieraus ein ganz anderer Mittelbewilligungsprozess. Die Autobahn GmbH setzt sich jedoch gemeinsam mit der Stadt Aachen für eine Realisierung der Lärmschutzwand in einem akzeptablen Zeitrahmen ein. Voraussichtlich ab 2025 könnte mit der Realisierung gerechnet werden.
Fazit: Die Kombination von lärmoptimiertem Asphalt und neuer Lärmschutzwand wird die Bedingungen für die Bevölkerung im Stadtteil Driescher Hof spürbar verbessern. Lärmmessungen sind daher obsolet. Die Verwaltung wird das Projekt bei/mit der Autobahn GmbH weiter verfolgen und der Politik erneut berichten.
[1] Zuständiger Baulastträger für Autobahnen war bis zum 31.12.2020 Straßen.NRW im Wege der Auftragsverwaltung für den Bund; ab 01.01.2021 ist die eigens dafür neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Die im Haushalt bei PSP 4-140101-903-2 / 54290000 für 2022 (erneut) veranschlagten 100.000 € für Lärmmessungen im Bereich Driescher Hof werden bei entsprechender Beschlussfassung der Politik nicht mehr für derartige Messungen benötigt.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |