Entscheidungsvorlage - FB 32/0017/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung stimmt dem Verfahren der Verwaltung zur Genehmigung der Wanderbaummodule zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Aufstellen der Wanderbaummodule ist eine Sondernutzung i.S.d. § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).

Sondernutzungen stellen Einzelfallentscheidungen dar, die in einem Verwaltungsverfahren unter Ausübung einer Ermessensabwägung getroffen werden müssen. Abwägungen zwischen der ungehinderten barrierefreien verkehrlichen Nutzung und der Einschränkung des Gemeingebrauchs, wie auch Standortfragen und Genehmigungszeiträume müssen jeweils im Einzelfall ergebnisoffen getroffen werden können. Ein besonderes Augenmerk ist auf die besonderen baulichen Gegebenheiten in der Aachener Innenstadt zu legen. Darüber hinaus sind die komplexen innerstädtischen Baumaßnahmen und die ausgedehnten Außengastronomiebereiche sowie eine Vielzahl von Veranstaltungen zu berücksichtigen.

Dies erfordert eine detaillierte Abstimmung mit anderen städtischen Fachbereichen und Behörden. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Sondernutzung zentral gebündelt beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Für den Antragsteller stellt sich das Verfahren niedrigschwellig dar, es bedarf lediglich einer E-Mail über die gewünschte Örtlichkeit und den Zeitraum. Die Verfahrensdauer beträgt ca. 14 Tage. Insofern schlägt die Verwaltung vor, das derzeit unbürokratische Verfahren weiter fortzuführen.

Die Baummodule dienen der Verbesserung des ökologischen und sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und liegen somit im überwiegend öffentlichen Interesse. Damit sind sie gemäß § 14 Abs.1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen von den Gebühren befreit.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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