Entscheidungsvorlage - FB 32/0017/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren Wanderbaummodule
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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01.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Aufstellen der Wanderbaummodule ist eine Sondernutzung i.S.d. § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Sondernutzungen stellen Einzelfallentscheidungen dar, die in einem Verwaltungsverfahren unter Ausübung einer Ermessensabwägung getroffen werden müssen. Abwägungen zwischen der ungehinderten barrierefreien verkehrlichen Nutzung und der Einschränkung des Gemeingebrauchs, wie auch Standortfragen und Genehmigungszeiträume müssen jeweils im Einzelfall ergebnisoffen getroffen werden können. Ein besonderes Augenmerk ist auf die besonderen baulichen Gegebenheiten in der Aachener Innenstadt zu legen. Darüber hinaus sind die komplexen innerstädtischen Baumaßnahmen und die ausgedehnten Außengastronomiebereiche sowie eine Vielzahl von Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Dies erfordert eine detaillierte Abstimmung mit anderen städtischen Fachbereichen und Behörden. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Sondernutzung zentral gebündelt beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Für den Antragsteller stellt sich das Verfahren niedrigschwellig dar, es bedarf lediglich einer E-Mail über die gewünschte Örtlichkeit und den Zeitraum. Die Verfahrensdauer beträgt ca. 14 Tage. Insofern schlägt die Verwaltung vor, das derzeit unbürokratische Verfahren weiter fortzuführen.
Die Baummodule dienen der Verbesserung des ökologischen und sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und liegen somit im überwiegend öffentlichen Interesse. Damit sind sie gemäß § 14 Abs.1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen von den Gebühren befreit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |