Kenntnisnahme - E 49.5/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
ZuschussangelegenheitenFördermittel für speGTRa e.V. für das Jahr 2022 (Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen) KAStE
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Kenntnisnahme
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14.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 22.02.2022 wurde u.a. eine KAStE-Förderung für speGTRa für die Jahre 2022 - 2024 i.H.v. jährlich 15.000 € für das guitar-Festival, folglich in Summe 45.000 € beschlossen.
Am 14.03.2022 erfolgte eine Zoom-Besprechung zwischen Vertretern des Kulturbetriebs (Frau Tirtey, Herrn Haubrich) und speGTRa (Herrn Bögeholz, Herrn Menze) sowie Fr. Dr. Schmeer, die von Herrn Bögeholz zu diesem Gespräch eingeladen wurde.
In diesem Termin erklärte Herr Bögeholz, dass überraschend keine Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Um dies finanziell auszugleichen, erklärte er, dass beim Fördertopf „Neustart Kultur“ Mittel beantragt werden.
Gleichzeitig machte Herr Bögeholz deutlich, dass er für das Festivaljahr eine KAStE-Förderung i.H.v. 40.000 € benötige, dies auch, um die entsprechende Finanzierung für den o.a. Fördertopf sicher zu stellen.
Dies müsse gegenüber „Neustart Kultur“ auch entsprechend seitens des Kulturbetriebs bestätigt werden. Fristende für die Antragstellung war der 31.03.2022.
Frau Tirtey erklärte im o.a. Zoom, dass die erforderliche Bestätigung seitens des Kulturbetriebs ausgestellt werden kann (was am 30.03.2022 erfolgte).
Sie bat Herrn Bögeholz um die Zusendung des geänderten Antrages, damit dieser Vorgang dem Betriebsausschuss Kultur und Theater entsprechend zur Kenntnis vorgelegt werden kann.
Für die Jahre 2023 und 2024 empfahl sie Herrn Bögeholz, einen Antrag mit entsprechender Begründung einzureichen.
Die erforderliche Bestätigung für das Jahr 2022 über die KAStE-Förderung i.H.v. 40.000 € wurde durch den Kulturbetrieb mit Datum vom 30.03.2022 ausgestellt.
Der geänderte Antrag für das Jahr 2022 vom 30.03.2022 ist am 13.04.2022 beim Kulturbetrieb der Stadt Aachen postalisch eingegangen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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