Kenntnisnahme - FB 52/0069/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der AfD-Ratsgruppe nicht weiter zu verfolgen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 03.03.2022 beantragt die AfD-Ratsgruppe folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt bei der Geschäftsführung Alemannia Aachens für ein Fußball-Freundschaftsspiel mit dem FC Dynamo Kostroma zu werben. Dieses Freundschaftsspiel mit dem Fußballclub Aachens russischer Partnerstadt Kostroma soll ein Zeichen für Frieden und Völkerverständigung sein.

Die Stadt Aachen bietet Alemannia Aachen an, die Vorbereitung dieses Freundschaftsspiels diplomatisch und marketingtechnisch zu unterstützen. Sie bietet dem FC Dynamo Kostroma an, die Reisekosten für Flüge über ein nicht vom Flugembargo betroffenes Drittland zu übernehmen.

Der Ertrag aus dem Kartenverkauf soll Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke in der Ukraine zukommen.

 

In der Ratssitzung vom 30.03.2022 hat der Rat der Stadt Aachen über die Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Kostroma beraten und folgenden Beschluss mehrheitlich (bei 2-Nein-Stimmen) gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Städtepartnerschaft zwischen Aachen und der russischen Stadt Kostroma bis auf Weiteres ruhen zu lassen.

 

Die Austragung eines Freundschaftsspiels zwischen den Fußballvereinen Alemannia Aachen und FC Dynamo Kostroma ist nicht mit dem Ratsbeschluss vereinbar. Daher wird der Antrag der AfD-Ratsgruppe nicht weiterverfolgt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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