Entscheidungsvorlage - FB 52/0074/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, dem Verein Burtscheider Tellschützen Gesellschaft 1819 e.V. für die Installation einer Sicherheitsröhre für die Schießanlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.173,97 zur Verfügung zu stellen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Burtscheider Tellschützen Gesellschaft 1819 e.V. wurde im Rahmen der Verhandlungen um den Standort für die Errichtung der 4. Feuerwache auf dem Grundstück Robert-Schumann-Straße / Ecke Siegelallee aufgefordert, zur Minimierung der Gefahrenbereiche eine Sicherheitsröhre für das Schießen auf dem benachbarten Schießstand zu errichten. Das Pachtverhältnis für das Grundstück hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2040. Ein Sonderkündigungsrecht für die Stadt Aachen besteht unter anderem, wenn der Verein nicht bis zum 31.10.2022 eine Sicherheitsröhre installiert hat.

Um die Baumaßnahme noch in diesem Jahr durchführen zu können, benötigt der Verein einen Förderzuschuss, sodass mit Schreiben vom 11.11.2021 bei der Sportverwaltung ein Antrag auf Zuschuss zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen gestellt wurde.

 

Aufgrund der Errichtung der Zeltunterkunft für Geflüchtete auf dem Sportplatz Robert-Schumann-Straße wurde der Verein zwischenzeitlich jedoch aufgefordert, das Schießen komplett einzustellen. Damit das Schießen auf dem Gelände des Vereins wieder möglich wird, soll die Sicherheitsröhre schnellstmöglich gebaut und in Betrieb genommen werden.

 

Nach Überprüfung der Antragsunterlagen hat sich ergeben, dass die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien erfüllt werden.

 

Für die Maßnahme hat der Verein Kosten i.H.v. 23.859,89 € veranschlagt. Hinzu kommen 6.720,00 €, welche der Verein in Form von Arbeitsleistungen durch Vereinsmitglieder erbringt, sodass sich Gesamtkosten i.H.v. 30.579,89 € ergeben.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten i.H.v. 30.579,89 € ergibt sich somit eine Förderung von 9.173,97 €.

 

Der in 2022 zur Verfügung stehende Ansatz für derartige Maßnahmen in Höhe von 20.000,00 € ist allerdings schon für eine andere Maßnahme vergeben, sodass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9.173,97 € zum PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000  erfolgte.

 

Mit Schreiben vom 10.03.2022 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000 €

29.173,97 €

60.000 €

60.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Über den Ansatz zum PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 in Höhe von 20.000 € wurde bereits verfügt.

Es wurde eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9.173,97 € beantragt. Zur Deckung wurden 2.407,18 € aus dem PSP-Element 5-080102-800-00100-050-1 – Zuschuss zu Maßnahmen auf städt. Sportstätten / 78180000 und 6.766,79 € aus dem PSP-Element 5-080102-900-00200-900-1 Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasenplätze zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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