Entscheidungsvorlage - FB 52/0076/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

 

Aachener Tauchclub e.V.

2 Stahlplatten für Unterwasserrugbykörbe

150,00 €

SV Rhenania 1919 Richterich e.V.

3 Jugendtore

1.074,18 €

FC Inde Hahn e.V.

1 Senioren-Fußballtor

487,48 €

DJK FV Haaren 1912 e.V.

4 Minitore und 2 Jugendtore

957,50 €


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

 

Der Aachener Tauchclub e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt. Um die Anforderungen der Bundesliga erfüllen zu können, möchte der Verein für seine Unterwasserrugby-Mannschaft Stahlplatten für die bereits vorhandenen Unterwasserrugby-Körbe kaufen. Durch die Platten wird die Standfestigkeit der Körbe erhöht. Seitens des zuständigen Architekten und des Badleiters der Ulla-Klinger-Halle gibt es keine Bedenken bezüglich der Verwendung der Platten.

Laut vorliegendem Angebot der Firma Zühlke electronic vom 24.02.2022 betragen die Gesamtkosten zweier Stahlplatten insgesamt 600 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener Tauchclub e.V. ein Zuschuss in Höhe von 150 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 28.04.2022 erhalten.

 

Der SV Rhenania Richterich 1919 e.V. hat für seine Jugendabteilung einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Jugendtoren gestellt. Es werden drei neue Tore für den Spielbetrieb benötigt, die den Anforderungen des im Jahr 2021 gebauten Kunstrasenplatzes entsprechen und einen Kippschutz und Rollen enthalten. Die vorhandenen Tore entsprechen nicht den Anforderungen und werden aktuell notdürftig mit Betongewichten vor dem Umfallen geschützt.

Laut vorliegendem Angebot der Trainingsunterlagen24 GmbH vom 15.02.2022 betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der Fußballtore 4.296,70 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich ein Zuschuss für den SV Rhenania Richterich 1919 e.V. in Höhe von 1.074,18 € ergeben.

 

Der FC Inde Hahn e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines vereinseigenen Trainingsfußballtors gestellt. Es handelt sich um ein Senioren-Fußballtor, welches für das Training der A- und B-Junioren sowie beider Seniorenmannschaften benötigt wird.

Laut vorliegendem Angebot der Trainingsunterlagen24 GmbH betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung des Trainingstors 1.949,90 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den FC Inde Hahn e.V. ein Zuschuss in Höhe von 487,48 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 04.05.2022 erhalten.

 

Ebenfalls hat der DJK FV Haaren 1912 e.V. einen Zuschussantrag zur Beschaffung von Fußballtoren gestellt. Es sollen vier Minitore inklusive Netze sowie zwei Jugendfußballtore angeschafft werden. Die Kosten der Minitore betragen laut vorliegendem Angebot von Erik Juchem – Sportsfreund Würselen 2.080 €. Die Jugendtore kosten laut Angebot von Kreuschner Sport- und Werbeartikel GmbH & Co. KG insgesamt 1.750 €. Somit liegen die Gesamtkosten bei 3.830 € und es würde sich ein Zuschuss in Höhe von 975,50 € ergeben.

Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 17.05.2022 erhalten.

 

Der Haushaltsansatz 2022 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 €. Bisher wurde für einen Antrag ein Betrag in Höhe von 406,51 € bewilligt. Für die vier neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 2.669,16 € erforderlich, sodass nach Bewilligung der Anträge noch 6.924,33 € zur Verfügung stehen würden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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