Entscheidungsvorlage - FB 52/0077/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung- Integrationsmaßnahmen durch Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Verfasst von:
- FB 52
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
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Entscheidung
|
|
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23.06.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:
Stadtsportbund Aachen e.V. Ausbildung Übungsleiter*in-C,
Interkulturell 5.000,00 €
Stadtsportbund Aachen e.V. Ausbildung Übungsleiter*in-C
Profil Ältere 5.000,00 €
Stadtsportbund Aachen e.V. Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche
mit Beeinträchtigung 4.100,00 €
Aachener Förderverein Integration Projekt „Open-Sunday“ 5.000,00 €
durch Sport e.V.
Gesamtsumme Zuschüsse: 19.100,00 €
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für Integrationsmaßnahmen durch Sport ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres festgelegt. Bis zum Stichtag sind insgesamt vier Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft wurden.
Produkt 080202 - Vereinssport
Antragsteller | Projekt-bezeichnung | Projektkurzbeschreibung | Gesamt-kosten - € - | Zuschuss - € - |
Stadtsportbund Aachen e.V. | Ausbildung Übungsleiter*in-C, Interkulturell |
Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potentielle Übungsleiter*innen Inhalt: Anforderungen an Leitungen in Sportgruppen vermitteln, theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre und interkulturelle Kompetenz schulen
| 7.700,00 | beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Stadtsportbund Aachen e.V. | Ausbildung Übungsleiter*in-C, Profil Ältere |
Zielgruppe: ältere Menschen mit und ohne Migrationshintergrund Inhalt: Nachhaltige und dauerhafte Einbindung älterer Menschen in die Gesellschaft über den Sport
| 8.563,00 | beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Stadtsportbund Aachen e.V. |
Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung
|
Zielgruppe: Kinder ab acht Jahren und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen Inhalt: Anfänger- und Aufbaukurse, in denen die Teilnehmer*innen durch individuelle Förderung Schwimmen lernen
| 9.100,00 | beantragt: 4.100,00 Bewilligung: 4.100,00 |
Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V. | Open Sunday |
Zielgruppe: Kinder der 1.-6. Klasse im Viertel der Grundschule Mataréstraße, Düppelstraße, Annaschule u. Grundschule Am Fischmarkt Inhalt: Offenes und inklusives Bewegungsangebot an Sonntagen, welches insbesondere vereinsferne Kinder für Sport in ihrem unmittelbaren Sozialraum begeistern soll
| 17.100,00 | beantragt: 5.000,00 Bewilligung: 5.000,00 |
Summe |
|
| 42.463,00 | 19.100,00 |
Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssports mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 20.000 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.
Es stehen noch Mittel im Bereich des vereinsungebundenen Sports i.H.v. 20.000 € für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung, die auch zur Deckung von Maßnahmen im Vereinssport zur Verfügung gestellt werden können.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und den noch Anfang des Jahres geltenden Einschränkungen durch das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport. Da gemäß der Förderrichtlinie auch jahresübergreifende Projekte förderfähig sind, könnten jedoch noch weitere Sportangebote realisiert werden.
Die Sportverwaltung wird die Institutionen und Sportvereine darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, wie im Vorjahr, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 28.10.2022 einzureichen. Die Entscheidungen über die Förderung werden dann in den folgenden Sitzungen des Sportausschusses erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es stehen jeweils 20.000 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, 53180000 für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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