Entscheidungsvorlage - FB 52/0077/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die folgenden Projekte zu bezuschussen:

 

Stadtsportbund Aachen e.V.  Ausbildung Übungsleiter*in-C,     

Interkulturell       5.000,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V. Ausbildung Übungsleiter*in-C
Profil Ältere       5.000,00 €

Stadtsportbund Aachen e.V. Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche  

mit Beeinträchtigung        4.100,00 €

Aachener Förderverein Integration Projekt „Open-Sunday“      5.000,00 €

durch Sport e.V.

     Gesamtsumme Zuschüsse:   19.100,00 €


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für Integrationsmaßnahmen durch Sport ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres festgelegt. Bis zum Stichtag sind insgesamt vier Anträge von Institutionen und Sportvereinen beim Fachbereich Sport eingegangen, welche anhand der Förderrichtlinien geprüft wurden.

 

Produkt 080202 - Vereinssport

Antragsteller

Projekt-bezeichnung

Projektkurzbeschreibung

Gesamt-kosten

- € -

Zuschuss
 

- € -

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in-C, Interkulturell

 

Zielgruppe: Menschen mit Migrationshintergrund und an Integrationsarbeit mit Geflüchteten Interessierte, potentielle Übungsleiter*innen

Inhalt: Anforderungen an Leitungen in Sportgruppen vermitteln, theoretische und praktische Einführung in die Trainingslehre und interkulturelle Kompetenz schulen

 

7.700,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Stadtsportbund Aachen e.V.

Ausbildung Übungsleiter*in-C, Profil Ältere

 

Zielgruppe: ältere Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

Inhalt: Nachhaltige und dauerhafte Einbindung älterer Menschen in die Gesellschaft über den Sport

 

8.563,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Stadtsportbund Aachen e.V.

 

Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung

 

 

Zielgruppe: Kinder ab acht Jahren und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen

Inhalt: Anfänger- und Aufbaukurse, in denen die Teilnehmer*innen durch individuelle Förderung Schwimmen lernen

 

 

9.100,00

beantragt:

4.100,00

Bewilligung:

4.100,00

Aachener Förderverein Integration durch Sport e.V.

Open Sunday

 

Zielgruppe: Kinder der 1.-6. Klasse im Viertel der Grundschule Mataréstraße, Düppelstraße, Annaschule u. Grundschule Am Fischmarkt

Inhalt: Offenes und inklusives Bewegungsangebot an Sonntagen, welches insbesondere vereinsferne Kinder für Sport in ihrem unmittelbaren Sozialraum begeistern soll

 

17.100,00

beantragt:

5.000,00

Bewilligung:

5.000,00

Summe

 

 

42.463,00

19.100,00

 

Aus Sicht der Sportverwaltung sind die aufgeführten Projekte im Bereich des Vereinssports mit einer Zuschusshöhe von insgesamt 20.000 € förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie.

 

Es stehen noch Mittel im Bereich des vereinsungebundenen Sports i.H.v. 20.000 € für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung, die auch zur Deckung von Maßnahmen im Vereinssport zur Verfügung gestellt werden können.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und den noch Anfang des Jahres geltenden Einschränkungen durch das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bestand bei vielen Institutionen und Sportvereinen Planungsunsicherheit in Bezug auf Aktionen und Projekte im Bereich Sport. Da gemäß der Förderrichtlinie auch jahresübergreifende Projekte förderfähig sind, könnten jedoch noch weitere Sportangebote realisiert werden.

Die Sportverwaltung wird die Institutionen und Sportvereine darüber informieren, dass die Möglichkeit besteht, wie im Vorjahr, weitere Förderanträge für Integrationsmaßnahmen durch Sport bis zum 28.10.2022 einzureichen. Die Entscheidungen über die Förderung werden dann in den folgenden Sitzungen des Sportausschusses erfolgen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es stehen jeweils 20.000 € bei den Produkten 080202 – „Vereinssport“ – PSP 4-080202-914-6 und 080203 – „vereinsungebundener Sport“ – PSP 4-080203-904-5, 53180000 für „Integrationsmaßnahmen im Sport“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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