Entscheidungsvorlage - FB 52/0079/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, dem Verein DJK FV Haaren 1912 e.V. für die Errichtung einer vereinseigenen Freiluftsporthalle einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20.000 zur Verfügung zu stellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein DJK FV Haaren 1912 e.V. hat zum Stichtag zum 01.09.2021 insgesamt 541 Mitglieder. Im Bereich des Fußballs stellt der DJK FV Haaren 1912 e.V. in der laufenden Saison 3 Senioren-, 12 Jugend-, 3 Altherren- und 3 Freizeitmannschaften auf.

 

Um der großen Anzahl der Fußballmannschaften gerecht zu werden und ein ganzjähriges und witterungsunabhängiges Sportangebot bieten zu können, möchte der Verein auf der gepachteten Sportplatzanlage Neuköllner Straße 9 eine Freiluftsporthalle sowie ein Kleinspielfeld bauen. Der Pachtvertrag für die benötigte Fläche wurde im Juni 2021 um weitere 25 Jahre zuzüglich einer regelmäßigen Verlängerungsoption von fünf Jahren verlängert.

Für diese Maßnahme hat der Verein mit Schreiben vom 03.09.2021 bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Zuschuss zur Sanierung und Errichtung von vereinseigenen Sportanlagen gestellt.

Aufgrund der Restlaufzeit des Pachtverhältnisses ist ein Zuschuss von bis zu 50.000 € möglich.

 

Die Gesamtmaßnahme wurde in zwei einzelne Maßnahmen aufgeteilt, da für den Nebenbereich mit Kunstrasenfeld (Kleinspielfeld bzw. Bambinifeld) keine Baugenehmigung erforderlich ist. Für das Kleinspielfeld wurde im Sportausschuss am 16.12.2021 ein Zuschuss i.H.v. 8.401,98 € bewilligt.

 

Auf einem Teilbereich des vom Verein gepachteten Mehrzweckfeldes soll der vorhandene Tartanboden durch eine Freiluftsporthalle ersetzt werden. Der Tartanboden ist derzeit in einem nicht mehr nutzbaren Zustand, weil der Belag teilweise stark beschädigt ist und sich Strauchgewächse etabliert haben. Die Freilufthalle soll sowohl für eine Nutzung durch Vereinssportgruppen als auch durch fremde Sportgruppen offen sein. Es ist ein automatisches Buchungssystem geplant, um eine optimale störungsfreie Nutzung zu gewährleisten.

 

Die notwendige Baugenehmigung für die Freiluftsporthalle wurde im Februar 2022 ausgestellt, sodass der Antrag nun abschließend geprüft werden konnte. Die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien werden erfüllt.

 

Das Gebäudemanagement hat bestätigt, dass die vorgelegte Planung mit der dazugehörigen Kostenaufstellung aus baufachlicher Sicht plausibel ist.

 

Für die Errichtung der Freiluftsporthalle hat der Verein ursprünglich Kosten in Höhe von 535.520,68 € geplant. Hinzu kommen noch weitere 25.449,59 € für Pflasterarbeiten, sodass sich Gesamtkosten i.H.v. 560.970,27 ergeben. Die Mittel sollen durch Eigenleistung (Arbeitsleistung, Darlehen bei der NRW-Bank und eigene finanzielle Mittel/Spenden), eine Förderung aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ und städtischen Zuschüssen vom Bezirksamt Haaren sowie vom FB 52 finanziert werden.

 

Für Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen durch Vereinsmitglieder kalkuliert der Verein 6.055,00 €. Es wird ein fiktiver Lohn von 15 € pro Stunde angesetzt. Gemäß der Sportförderrichtlinien vom 1. Juli 2016 wird jedoch nur ein Stundensatz von 10 € anerkannt (ausgenommen Architekten- und Bauleitungshonorar). Somit ergeben sich für die Eigenleistung durch Arbeitsleistung förderungsfähig anerkannte Kosten in Höhe von 4.350,00 €.
Die förderungsfähig anerkannten Gesamtkosten reduzieren sich folglich auf 559.265,27 €.

 

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Allerdings muss die Eigenleistung des Vereins mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten betragen

Förderfähige Gesamtkosten der Maßnahme

 

 

     559.265,27 €

 

Eigenanteil

Arbeitsleistung

          4.350,00 €

     139.816,32 €

25 % der förderfähig anerkannten Kosten

private Spenden

        20.000,00 €

Darlehen

     115.466,32 €

Leistungen Dritter

Zuschuss "Moderne Sportstätte 2022"

369.499,65 €

     390.499,65 €

70 % der förderfähig anerkannten Kosten

Zuschuss BV Haaren

        15.000,00 €

Sparkasse Aachen

          6.000,00 €

Fehlbedarf

 

 

       28.949,30 €

 

 

Unter Berücksichtigung der zu erbringenden Eigenleistung und der Leistungen Dritter ergibt sich ein Fehlbedarf in Höhe von 28.949,30 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 stehen im PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1, Sachkonto 78180000 Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Somit kann dem DJK FV Haaren 1912 e.V. für die Errichtung einer vereinseigenen Freiluftsporthalle ein Zuschuss von maximal 20.000 € gewährt werden. Dies entspricht ~3,58 % der Gesamtkosten.

 

Mit Schreiben vom 08.10.2021 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000

29.173,97

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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