Kenntnisnahme - FB 61/0437/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Überarbeitung Gestaltungssatzung / Handhabung außerhalb des Geltungsbereicheshier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III; FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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08.06.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen regelt in § 8 die Rahmenbedingungen für die Nutzung des öffentlich gewidmeten Straßenraumes durch die Außengastronomie. Geregelt werden neben der örtlichen Ausdehnung auch der grobe Kanon der erlaubnisfähigen bzw. nicht erlaubten Ausstattungselemente (Stühle, Tische, Heizstrahler, Schirme, Windschutzelemente, Pflanzkübel) sowie die Zulässigkeit bzw. der Ausschluss von Eigen- und Fremdwerbung auf diesen bzw. durch diese Ausstattungselemente (hier insbesondere Beschriftung).
Weiterreichende gestalterische Maßgaben etwa zur Ausformung der gastronomischen Möblierung sind nicht Gegenstand der Sondernutzungssatzung. Vielmehr geschieht die gestalterische Konkretisierung auf der Grundlage eines 2003 bzw. 2009 gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden erarbeiteten und durch den Planungsausschuss beschlossenen Leitfadens, der sowohl den Gastronomiebetrieben Orientierung verschafft, als auch die Grundlage für die fachliche Beratung durch die Stadtverwaltung darstellt.
Zuletzt wurde die Sondernutzungssatzung in der Ratssitzung vom 10.11.2021 beraten und im 5. Nachtrag beschlossen. (s.a. https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=109241). Aus der damaligen politischen Debatte sowie der vorangegangenen Beratung des Sachverhalts im Planungsausschuss (04.11.2021) ging der Wunsch hervor, die gestalterischen Anforderungen zu präzisieren, zu aktualisieren und in einer geeigneten, auch rechtswirksamen Zusammenfassung (Handbuch, Leitfaden, Außengastronomiesatzung, etc.) zur erneuten Beratung in den politischen Gremien aufzubereiten.
Hintergrund und Ausgangslage
Im Dezember 2003 hat der Planungsausschuss das Konzept zur „Außenbewirtung in Aachen“ beschlossen. Dieses basiert auf einer Analyse der besonders sensiblen und die Stadt Aachen prägenden Stadträume und macht einerseits Aussagen zu den Flächen, die für die Außengastronomie empfohlen werden, und andererseits Vorgaben bezüglich der Gestalt der Möblierung. Auf der Basis dieses Konzepts erarbeitete die Verwaltung im Jahr 2009 gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden und Interessengruppen (DEHOGA, IHK, MACC, ATS, etc.) einen kompakten Flyer als Leitfaden zur Orientierung und Beratung (s. Abb.2).
In den letzten knapp 20 Jahren hat die Stadt Aachen auf dieser Basis erfolgreich Gastronome beraten und auf diese Weise einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Der Geltungsbereich des Konzepts umfasst bisher die historischen Kerne der Aachener Altstadt, Burtscheids und Kornelimünsters (s. Abb.1). Bis heute liefert das Konzept aus dem Jahr 2003 wertvolle Hinweise für die Möglichkeiten der damals betrachteten Plätze.
Der öffentliche Raum hat sich in den zentralen, stadtbildprägenden und zu großen Teilen denkmalfachlich sensiblen Lagen in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Er wurde und wird vielerorts neugestaltet und umfassend aufgewertet (z.B. Pfalzbezirk mit u.a. Hof und Krämerstraße, Ursulinerstraße, Elisengarten, demnächst Theaterplatz, Pontstraße, etc.). Zugleich werfen die Fortentwicklung des Gastronomiegewerbes sowie die Erfahrungen der pandemischen Lage neue Fragestellungen auf.
Sachstand und weiteres Vorgehen
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, zur Fortschreibung des gestalterischen Leitfadens aus den Jahren 2003 und 2009 einen kooperativen Prozess unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure (DEHOGA, ATS, MAC, etc.) zu initiieren, um die vorliegenden und erprobten Regelungen bzw. Beratungsleitlinien zur Außengastronomie vorzustellen, gemeinsam zu reflektieren und eine für die Außengastronomie in Aachen wertige, transparente und zukunftszugewandte Gestaltungsgrundlage zu schaffen. Dabei sollen den stadtgestalterischen Anforderungen ebenso Rechnung getragen werden wie der Praktikabilität im operativen Tagesgeschäft, respektive der kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Gastronomiebetrieben. Übergeordneten Zielen der Stadtentwicklung – wie etwa Klimaschutzaspekten oder dem generell schonenden Umgang mit Ressourcen – und ebenso proaktiv neuen Impulsen des Gastronomiegewerbes kommen in diesem Prozess besondere Bedeutung zu.
Die positiven Erfahrungen der letzten 20 Jahre bieten eine solide Basis für neue Ideen und Änderungen. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Außengastronomiekonzepts ist ebenso denkbar wie die Weiterentwicklung des heute bereits vielseitigen Gestaltungskanons hinsichtlich der Möblierung.
In einem stufenweisen Vorgehen liegt der fachliche Fokus zunächst auf Stadträumen, in denen die Außengastronomie heute bereits besondere Präsenz genießt. Im Weiteren sollen auch weitere Stadträume hinsichtlich ihrer Entwicklungspotenziale für Außengastronomie untersucht werden.
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung eines neuen Leitfadens für die Außengastronomie erfordert die Mitwirkung zahlreicher Stakeholder und einen entsprechenden Zeit- und Ressourceneinsatz bei allen Beteiligten (Bearbeitungszeit: ca. ein Jahr). Von städtischer Seite stehen voraussichtlich zum Jahreswechsel geeignete Personalressourcen bereit, um den Gesamtprozess zu starten.
Die Verwaltung wird die Inangriffnahme mit ausreichendem Vorlauf kommunizieren. Relevante Zwischenstände bzw. Richtungsentscheidungen werden den politischen Gremien (Fachausschüsse und Bezirksvertretungen) zur Beratung vorgelegt.
Abb.1: aus dem Außenbewirtungskonzept von 2003
Abb. 2: Rückseite des Flyers von 2009
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,3 kB
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