Entscheidungsvorlage - FB 02/0108/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt eine Neufassung der Satzung der gewoge gem. Anlage, inkl. der markierten Änderung unter § 10 (2) zur Entwurfsfassung gem. Beschluss des Aufsichtsrates der gewoge AG vom 30.11.05 und beauftragt den Oberbürgermeister, einen entsprechenden Beschluss in der Hauptversammlung der gewoge AG zu fassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der AR der gewoge AG hat in seiner Sitzung am 30.11.05 der Hauptversammlung eine Empfehlung ausgesprochen zur Neufassung der Satzung gem. Anlage.

 

Mit Ausnahmen einer markierten Änderung im § 10 folgt der Stadtrat der Empfehlung des Aufsichtsrates der gewoge AG.

 

Die Änderung betrifft die lt. Satzungsentwurf unter § 10 (3) a) vorgesehene erforderliche 2/3-Beschlussmehrheit beim Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates der gewoge AG bzgl. der Errichtung von Gebäuden für Zwecke der öff. Verwaltung, für Gewerbebetrieb und Gemeinbedarf, sowie soziale und kulturelle Zwecke. Hier empfiehlt die Verwaltung die Regelung einer einfachen Beschlussmehrheit des Aufsichtsrates. In der Anlage wurde daher dieser Zustimmungsvorbehalt unter § 10 (2) h) vorgesehen.

 

Die Beschlusszuständigkeit für die Satzung liegt gem. § 13 (4) der gültigen Satzung bei der Hauptversammlung der gewoge AG und zwar mit einer ¾ Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

 

Die geänderte Satzung der gewoge AG ist nach Auffassung der Verwaltung anzeigepflichtig gegenüber der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln gem. § 115 (1) a) GO NRW.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

-

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Anlagen

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