Entscheidungsvorlage - FB 36/0174/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für Aufwertungsmaßnahmen auf dem Spiel-/Bolzplatz Hofenbornstraße wurden vom Bezirk Aachen-Haaren in der Vergangenheit Mittel in Höhe von 10.000 € (5-130101-300-00300-900-1, 78310000) in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Einzelmaßnahmen zur Aufwertung des Platzes umzusetzen.

Der Spiel-/Bolzplatz Hofenbornstraße ist im Spielplatzkonzept für Aachen zukünftig für eine gesamte Umplanung vorgesehen. Daher sind Maßnahmen zu priorisieren, die problemlos in ein neues Konzept integriert werden können.

 

Da der Spiel-/Bolzplatz Hofenbornstraße ein hohes Nutzungspotential für ältere Kinder und Jugendliche aufweist, favorisiert die Verwaltung Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Basketballplatzes und der Bolzwiese. Die vorhandene Bolzwiese wird stark genutzt und weist besonders im Torraum starke Abnutzungserscheinungen auf. Die Verwaltung schlägt den Austausch der beiden veralteten Tore und den Einbau eines Kunststoffvlieses im Bereich der Torräume vor. Darüber hinaus wird von Seiten der Verwaltung der Ersatz der Basketballständer durch moderne Streetballständer präferiert. Die vorhandenen Basketballkörbe sind veraltet und entsprechen nicht mehr der aktuellen Norm, zudem ist ein Pfosten beschädigt.

 

Die geschätzten Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich für die Erneuerung der Tore einschl. Teppichvlies auf ca. 15.000 €. Das Aufsetzen von zwei neuen Streetballständern ist mit 10.000 € veranschlagt. Die Gesamtsumme in Höhe von geschätzten 25.000 € wird von den eingestellten bezirklichen Mitteln (10.000 €) und einer weiteren Haushaltsstelle für Spiel- und Bolzplätze (5-130101-900-03100-300-1, 78310000) finanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird anhand einer Ausschreibung voraussichtlich bis Ende 2022 erfolgen.

 

Anregungen und Wünsche zur Aufwertung weiterer Spielplätze in Haaren können in der Sitzung entgegengenommen werden. Der Zeitpunkt der Umsetzung richtet sich u. a. nach dem gesamtstädtischen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Laut Prioritätenliste des mit den Bezirken abgestimmten Spielplatzkonzeptes für Aachen wird aktuell allerdings ein Schwerpunkt auf Plätze des Bezirkes Aachen-Mitte und Förderprojekte gelegt.

 

Die Verwaltung ist trotz der gesetzten Prioritäten bemüht, den Zustand aller Spielplätze im gesamten Stadtgebiet kontinuierlich zu verbessern. So wurde beispielsweise im Bezirk Haaren im Herbst 2019 die Spielkombination in der Friedensstraße ausgetauscht und im Frühjahr 2022 wurden die Tore auf dem Spiel-/Bolzplatz in der Akazienstraße erneuert. Des Weiteren wird zur Zeit der Spielplatz Alter Friedhof komplett hochwertig umgestaltet. Der Platz wird zukünftig ein umfangreiches Angebot für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit inklusiven Elementen bieten und voraussichtlich im Sommer fertig gestellt werden.

 

 

 

 

Aktuelle Situation Spiel-/Bolzplatz „Hofenbornstraße“:

 

 

Beispiel einer neuen Streetballanlage:

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

(5-130101-300-00300-900-1) (78310000) Spielplatz „Hofenbornstraße“

in Verbindung mit (5-130101-900-03100-300-1) (78310000) Spiel- und Bolzplätze

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

25.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-25.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Aufwertung des Spiel-/Bolzplatz „Hofenbornstraße“ in Aachen-Haaren werden die Gesamtkosten auf 25.000,00 € geschätzt. Da die kalkulierten Kosten die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 10.000,00 € (5-130101-300-00300-900-1) um 15.000,00 € übersteigen, wird eine Mittelverlagerung notwendig. Mittel in Höhe von 15.000,00 € sollen von dem PSP-Element

5-130101-900-03100-300-1 „Spiel- und Bolzplätze“ zur konkreten Maßnahme „Spielplatz Hofenbornstraße“ verlagert werden.

 

Eine entsprechende Mittelverlagerung wird beim FB 20 beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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