Entscheidungsvorlage - FB 22/0003/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Vergnügungssteuersatzung. Sie tritt am 01.04.2006 in Kraft.

Die Vergnügungssteuersatzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Betrifft: Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Aachen

 

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.2.2006 bei 1 Gegenstimme dem Rat empfohlen, die Vergnügungssteuersatzung mit folgender Änderung

 

§ 2 Steuerfreie Veranstaltungen

Steuerfrei sind

 

1             Familienfeiern und Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen

 

zu beschließen. Die beigefügte Vergnügungssteuersatzung beinhaltet diese Änderung.

 

Aufgrund dessen wird hiermit der folgende neue Beschlussentwurf vorgelegt:

 

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Anlagen

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