Entscheidungsvorlage - FB 61/0447/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.08.2022
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg in der Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal zu fassen.
Der Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg in der Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal für den Schutz.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund (vgl. Anlage 1)
Des Weiteren gibt es Hinweise auf schlechte Sichtbeziehungen. Die Sicht auf die Erzbergerallee für Autofahrende, die aus der Einmündung Im Grüntal auf die Erzbergerallee abbiegen, ist durch parkende Pkw eingeschränkt.
Bestand (vgl. Anlage 2)
Die Erzbergerallee ist im betrachteten Bereich eine beidseitig angebaute Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Beverau. Sie verfügt in Richtung Adenauerallee sowie in Richtung Turpinstraße jeweils über eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt hier durchgehend 50 km/h. Die Gehwege sind in beiden Richtungen mit einem Grünbeet und Bäumen vom ruhenden Verkehr abgetrennt.
Fußverkehr
Bei einer Zählung durch die Stadt Aachen am 19.04.2018 zwischen 7.30 bis 8.30 Uhr (vgl. Anlage 3) wurden 63 Personen gezählt, die die Erzbergerallee an der Einmündung Im Grüntal querten. Circa 683 Kfz befuhren den Abschnitt zur selben Zeit. Bei der am 27.09.2021, in der morgendlichen Spitzenstunde durchgeführten Zählung der Eltern am Standort Erzbergerallee / Im Grüntal wurden die Werte bestätigt. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ist das Anlegen eines Fußgängerüberwegs somit möglich.
Ruhender Verkehr
Auf beiden Straßenseiten stehen Längsparkstände zur Verfügung. Der Parkdruck in diesem Gebiet wird durch die Verlagerungseffekte der Bewohnerparkzonen "V" und "Z" im Frankenbergerviertel als sehr hoch eingeschätzt. Deshalb wurde 2019 eine Bewohnerparkzone im Bereich der Erzbergerallee abgegrenzt und in die Prioritätenliste aufgenommen. Die Prioritätenliste definiert die Bearbeitungsreihenfolge für die Verwaltung.
Seitens der Stadtverwaltung befinden sich die Bewohnerparkzonen "U" und "Ost1" in der Planung. Die Ausschreibungen für die Erhebungen der aktuellen Parkraumauslastung in den geplanten Bewohnerparkzonen "ERZ", "BU4" und "BU5" erfolgen derzeit. Die Einrichtung des Bewohnerparkens in der Zone „ERZ“, rund um die Erzbergerallee, steht demnach aus und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren vor Ort umgesetzt.
In unmittelbarer Nähe zur Einmündung Im Grüntal stehen vor der Einmündung ca. vier Parkplätze, nach der Einmündung ca. sechs Parkplätze zur Verfügung. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen ca. sieben Parkplätze zur Verfügung.
ÖPNV
Die ASEAG befährt die Erzbergerallee mit der Linie 33. Der Bereich liegt zwischen den Haltestellen Frankenberg und Zwanzigmorgen. Die Haltestellen werden werktags teilweise in einem 15-minütigen Takt je Richtung befahren.
Radverkehr
Der Radverkehr wird auf einem ca. 1,25 m breiten Schutzstreifen mit einem 0,50 m breiten Sicherheitsraum zu den Parkständen in Richtung Adenauerallee geführt. Bei einer Fahrbahnbreite von 6,60 m inklusive des Schutzstreifens muss dieser im Begegnungsfall Bus – Bus bzw. LKW – Bus überfahren werden. Der Schutzstreifen entspricht mit 1,25 m dem Mindestmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).
Planung
Der Fußgängerüberweg wird in einer Breite von 4,00 m geplant und mit dem Zeichen 293 als Markierung und dem Verkehrszeichen 350 beschildert bzw. beleuchtet (vgl. Anlage 4). Die Querung ist Teil von unterschiedlichen Schulwegen und die Verbindung in den Wilhelm-Pitz-Weg und daher von hoher Bedeutung. Die verkehrsrelevanten Dienststellen sowie Polizei und ASEAG sehen in der Errichtung des FGÜ eine gute Möglichkeit die Sicherheit der Schüler*innen aus dem Wohngebiet zu erhöhen. Die finale Lage der taktilen Elemente und weitere Planungsdetails werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt
Zugunsten der Sichtbeziehungen wurden Sichtdreiecke konstruiert und die Anfahr- und Haltesicht geprüft. Damit der wartende Kfz-Verkehr in der Einmündung Im Grüntal eine gute Sichtbeziehung auf den fließenden Verkehr in der Erzbergerallee hat, müssen insgesamt acht Parkplätze entfallen (Anfahrsicht; vgl. Anlage 5). Um die Sichtbeziehung zwischen dem bevorrechtigten Fußgänger*innen am FGÜ und dem Kfz-Verkehr sicherstellen zu können, müssen zwei weitere Parkplätze in Richtung Adenauerallee entfallen (Haltesicht; vgl. Anlage 6). Insgesamt entfallen zehn Parkplätze für die Sicherstellung der Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden.
Durch die Konstruktion der Sichtdreiecke ergibt sich die Markierung einer Sperrfläche vor der Einmündung Im Grüntal, die ein Halten oder Parken vor der Einfahrt verhindert. Dadurch kann die Fahrbahnrandmarkierung für den Kfz-Verkehr, der von Im Grüntal auf die Erzbergerallee fahren möchte, vorgezogen und die Sicht verbessert werden. Zusätzlich schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung des Gehwegs an der Ecke Erzbergerallee und in der Einmündung Im Grüntal vor. So trifft der FGÜ auf ganzer Breite auf einen geraden Fahrbahnrand.
Der Entfall der Parkplätze kann dazu führen, dass sich der Parkdruck in diesem Bereich erhöht. Perspektivisch kann der Nachteil des Wegfalls der Parkplätze durch die Einführung des Bewohnerparkens kompensiert werden.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Bau des Fußgängerüberweges und dem Umbau des Gehweges betragen ca. 39.000,00 €.
Ausreichende Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
Arbeiten | Menge | Preis | Gesamtpreis |
Tiefbau | 88 m² | 266,00 € | 23.500,00 € |
Markierung | 30m | 50,00 € | 1.500,00 € |
Beleuchtung | 2 Stück | 6.000,00 € | 12.000,00 € |
Beschilderung | 2 Stück | 180,00 € | 400,00 € |
Fahrradbügel | 8 Stück | 190,00 € | 1.600,00 € |
Summe |
|
| 39.000,00 € |
Fazit und Empfehlung
Der Fußgängerüberweg trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Schüler*innen aus dem gesamten Wohngebiet Beverau bei. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Fußgängerüberweg anzulegen und zur Stärkung der notwendigen Sichtverhältnisse insgesamt zehn Parkplätze, gemäß der Konstruktion der Sichtdreiecke zu entfernen. Vier der wegfallenden Parkplätze können gemäß der Prioritätenliste für die Installation von Fahrradbügeln mit Fahrradbügeln ausgestattet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022* | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 253.381,82* | 253.381,82 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 253.381,82 | 253.381,82 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 133.381,82 €
PSP-Element 4-120102-947-2 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 156.765,14** | 156.765,14 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 72.235,09*** | 72.235,09 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 229.000,23 | 229.000,23 | 420.000 | 420.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €
***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Durch die Maßnahme wird die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden (besonders des Fuß- und Radverkehrs) erhöht. Dies wird zusammen mit der Attraktivität der Querungsanlage den Fußverkehr fördern und sich positiv auf das Klima auswirken.
Der Effekt ist mit Blick auf das gesamtstädtische Einsparziel in ihrer Größenordnung zu vernachlässigen und kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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94,9 kB
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3
|
(wie Dokument)
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99,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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101,6 kB
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6
|
(wie Dokument)
|
99,3 kB
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