Entscheidungsvorlage - FB 61/0447/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einen Planungs- und Ausführungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg in der Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal zu fassen.

 

Der Mobilitätsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss für einen Fußgängerüberweg in der Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal für den Schutz.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Hintergrund (vgl. Anlage 1)

Die Erzbergerallee an der Querung Im Grüntal ist eine stark frequentierte Fußverkehr- und Schulwegeverbindung. Insbesondere Schüler*innen aus der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Am Höfling queren diesen Straßenabschnitt der Erzbegerallee. Der Wilhelm-Pitz-Weg, welcher direkt an die Erzbergerallee angrenzt, ist dabei häufig Teil des Schulwegs. Einige Eltern von Schulkindern haben sich mit der Bitte um Verbesserung der Querungssituation in diesem Bereich der Erzbergerallee an die Verwaltung gewandt. Deshalb wurde bereits im Jahr 2018 ein Fußgängerüberweg (FGÜ) mit den verkehrslenkenden Dienststellen diskutiert. Dieser wurde damals aufgrund von möglichen Reisezeitverlusten für die ASEAG zurückgestellt. Prüfungen von weniger einschränkenden Maßnahmen für den ÖPNV unter gleichzeitiger Herstellung einer sicheren Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr ergaben jedoch, dass der Fußgängerüberweg die beste Wahl für eine Querung ist.

 

Des Weiteren gibt es Hinweise auf schlechte Sichtbeziehungen. Die Sicht auf die Erzbergerallee für Autofahrende, die aus der Einmündung Im Grüntal auf die Erzbergerallee abbiegen, ist durch parkende Pkw eingeschränkt.

 

Bestand (vgl. Anlage 2)

Die Erzbergerallee ist im betrachteten Bereich eine beidseitig angebaute Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Beverau. Sie verfügt in Richtung Adenauerallee sowie in Richtung Turpinstraße jeweils über eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt hier durchgehend 50 km/h. Die Gehwege sind in beiden Richtungen mit einem Grünbeet und Bäumen vom ruhenden Verkehr abgetrennt.

 

 

Fußverkehr

Bei einer Zählung durch die Stadt Aachen am 19.04.2018 zwischen 7.30 bis 8.30 Uhr (vgl. Anlage 3) wurden 63 Personen gezählt, die die Erzbergerallee an der Einmündung Im Grüntal querten. Circa 683 Kfz befuhren den Abschnitt zur selben Zeit. Bei der am 27.09.2021, in der morgendlichen Spitzenstunde durchgeführten Zählung der Eltern am Standort Erzbergerallee / Im Grüntal wurden die Werte bestätigt. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) ist das Anlegen eines Fußgängerüberwegs somit möglich.

 

 

Ruhender Verkehr

Auf beiden Straßenseiten stehen Längsparkstände zur Verfügung. Der Parkdruck in diesem Gebiet wird durch die Verlagerungseffekte der Bewohnerparkzonen "V" und "Z" im Frankenbergerviertel als sehr hoch eingeschätzt. Deshalb wurde 2019 eine Bewohnerparkzone im Bereich der Erzbergerallee abgegrenzt und in die Prioritätenliste aufgenommen. Die Prioritätenliste definiert die Bearbeitungsreihenfolge für die Verwaltung.

 

Seitens der Stadtverwaltung befinden sich die Bewohnerparkzonen "U" und "Ost1" in der Planung. Die Ausschreibungen für die Erhebungen der aktuellen Parkraumauslastung in den geplanten Bewohnerparkzonen "ERZ", "BU4" und "BU5" erfolgen derzeit. Die Einrichtung des Bewohnerparkens in der Zone „ERZ“, rund um die Erzbergerallee, steht demnach aus und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren vor Ort umgesetzt.

 

In unmittelbarer Nähe zur Einmündung Im Grüntal stehen vor der Einmündung ca. vier Parkplätze, nach der Einmündung ca. sechs Parkplätze zur Verfügung. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehen ca. sieben Parkplätze zur Verfügung.

 

ÖPNV

Die ASEAG befährt die Erzbergerallee mit der Linie 33. Der Bereich liegt zwischen den Haltestellen Frankenberg und Zwanzigmorgen. Die Haltestellen werden werktags teilweise in einem 15-minütigen Takt je Richtung befahren.

Radverkehr
Der Radverkehr wird auf einem ca. 1,25 m breiten Schutzstreifen mit einem 0,50 m breiten Sicherheitsraum zu den Parkständen in Richtung Adenauerallee geführt. Bei einer Fahrbahnbreite von 6,60 m inklusive des Schutzstreifens muss dieser im Begegnungsfall Bus – Bus bzw. LKW – Bus überfahren werden. Der Schutzstreifen entspricht mit 1,25 m dem Mindestmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA).

 

Planung

Der Fußgängerüberweg wird in einer Breite von 4,00 m geplant und mit dem Zeichen 293 als Markierung und dem Verkehrszeichen 350 beschildert bzw. beleuchtet (vgl. Anlage 4). Die Querung ist Teil von unterschiedlichen Schulwegen und die Verbindung in den Wilhelm-Pitz-Weg und daher von hoher Bedeutung. Die verkehrsrelevanten Dienststellen sowie Polizei und ASEAG sehen in der Errichtung des FGÜ eine gute Möglichkeit die Sicherheit der Schüler*innen aus dem Wohngebiet zu erhöhen. Die finale Lage der taktilen Elemente und weitere Planungsdetails werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt

 

Zugunsten der Sichtbeziehungen wurden Sichtdreiecke konstruiert und die Anfahr- und Haltesicht geprüft. Damit der wartende Kfz-Verkehr in der Einmündung Im Grüntal eine gute Sichtbeziehung auf den fließenden Verkehr in der Erzbergerallee hat, müssen insgesamt acht Parkplätze entfallen (Anfahrsicht; vgl. Anlage 5). Um die Sichtbeziehung zwischen dem bevorrechtigten Fußgänger*innen am FGÜ und dem Kfz-Verkehr sicherstellen zu können, müssen zwei weitere Parkplätze in Richtung Adenauerallee entfallen (Haltesicht; vgl. Anlage 6). Insgesamt entfallen zehn Parkplätze für die Sicherstellung der Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden.

Durch die Konstruktion der Sichtdreiecke ergibt sich die Markierung einer Sperrfläche vor der Einmündung Im Grüntal, die ein Halten oder Parken vor der Einfahrt verhindert. Dadurch kann die Fahrbahnrandmarkierung für den Kfz-Verkehr, der von Im Grüntal auf die Erzbergerallee fahren möchte, vorgezogen und die Sicht verbessert werden. Zusätzlich schlägt die Verwaltung eine Verbreiterung des Gehwegs an der Ecke Erzbergerallee und in der Einmündung Im Grüntal vor. So trifft der FGÜ auf ganzer Breite auf einen geraden Fahrbahnrand.

Der Entfall der Parkplätze kann dazu führen, dass sich der Parkdruck in diesem Bereich erhöht. Perspektivisch kann der Nachteil des Wegfalls der Parkplätze durch die Einführung des Bewohnerparkens kompensiert werden.
 

 

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den Bau des Fußgängerüberweges und dem Umbau des Gehweges betragen ca. 39.000,00 €.

Ausreichende Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.

 

Arbeiten

Menge

Preis

Gesamtpreis

Tiefbau

88 m²

       266,00 €

   23.500,00 €

Markierung

30m

          50,00 €

     1.500,00 €

Beleuchtung

2 Stück

    6.000,00 €

   12.000,00 €

Beschilderung

2 Stück

       180,00 €

        400,00 €

Fahrradbügel

8 Stück

       190,00 €

     1.600,00 €

Summe

 

 

   39.000,00 €

 

 

Fazit und Empfehlung

Der Fußgängerüberweg trägt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Schüler*innen aus dem gesamten Wohngebiet Beverau bei. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Fußgängerüberweg anzulegen und zur Stärkung der notwendigen Sichtverhältnisse insgesamt zehn Parkplätze, gemäß der Konstruktion der Sichtdreiecke zu entfernen. Vier der wegfallenden Parkplätze können gemäß der Prioritätenliste für die Installation von Fahrradbügeln mit Fahrradbügeln ausgestattet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

253.381,82*

253.381,82

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

253.381,82

253.381,82

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 133.381,82 €

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

156.765,14**

156.765,14

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

72.235,09***

72.235,09

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

229.000,23

229.000,23

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Durch die Maßnahme wird die Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden (besonders des Fuß- und Radverkehrs) erhöht. Dies wird zusammen mit der Attraktivität der Querungsanlage den Fußverkehr fördern und sich positiv auf das Klima auswirken.

Der Effekt ist mit Blick auf das gesamtstädtische Einsparziel in ihrer Größenordnung zu vernachlässigen und kann im Moment nicht genauer quantifiziert werden.

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Anlagen

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