Entscheidungsvorlage - FB 61/0428/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Ersatzparkplätzen für Wegfall von Parkplätzen durch geplante Radvorrangroute Brand an der Rombachstraße;Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD in der Bezirksvertretung Brand vom 14.04.21
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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22.06.2022
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17.08.2022
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19.10.2022
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die weiterführende Prüfung zur Planung eines Ersatzparkplatzes an der Rombachstraße. Sie beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Mobilstation auf dem Flurstück 973 zu erstellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 14.04.2021 (vgl. Anlage 1) wird die Verwaltung beauftragt, auf der Dreiecksfläche zwischen Rombachstraße/Vennbahn und Sportanlage zeitgleich mit dem Umbau der Rad-Vorrang-Route Aachen-Brand Ersatzparkplätze für den Entfall des Straßenrandparkens zu schaffen.
Sachstand Rad-Vorrang-Route:
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 8.9.21 und im Mobilitätsausschuss am 30.9.21 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ausbau der südlichen Nebenanlagen der Rombachstraße im Zuge der Rad-Vorrang-Route zu planen. Nach aktuellem Planungsentwurf der Bürger*inneninformation vom 28.03.2022 sollen im Abschnitt zwischen Heussstraße und Wolferskaul ca. 35 Parkplätze im Straßenraum entfallen, so dass zukünftig noch ca. 57 Parkplätze am Fahrbahnrand und baulich angelegt zwischen dem Tennisclub und dem Knoten Wolferskaul zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann weiterhin auf dem Parkplatz an der Schwimmhalle (38 Parkplätze) und am Tennisclub (48 Parkplätze) geparkt werden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Rombachstraße am 28.03.22 haben die Sportvereine auf den großen Parkplatzbedarf zu den Haupttrainings- und -spielzeiten hingewiesen und ihre Bedarfe formuliert.
Ist-Situation Rombachstraße:
Die Rombachstraße ist eine Wohnstraße mit Verbindungsfunktion in Richtung Trierer Straße. Entlang der Straße befinden sich viele bedeutende Ziele, wie die Gesamtschule, ein Tennisclub, eine Schwimmhalle, ein Sportplatz mit zusätzlichem Kunstrasenplatz und das Vennbahncenter, die Besucher*innenverkehre generieren. In der Rombachstraße wird heute zwischen Tennisclub und der Straße Wolferskaul in weiten Teilen am Fahrbahnrand und in baulich angelegten Parkbuchten (Anlage 2) geparkt. Insgesamt stehen in diesem Straßenabschnitt, werktags zwischen 7 und 19 Uhr, ca. 106 Parkplätze zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten vergrößert sich das Parkraumangebot auf ca. 120 Parkplätze. Darüber hinaus sind auf dem Parkplatz vor dem Tennisclub weitere 48 Parkplätze und vor der Schwimmhalle 38 Parkplätze vorhanden, die von Bewohner*innen und Besucher*innen genutzt werden können.
Mehrere Beobachtungen an unterschiedlichen Wochentagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten im März 2022 haben gezeigt, dass die Parkplätze an der Rombachstraße zwischen Tennisclub und der Straße Wolferskaul zu keinem Zeitpunkt voll ausgelastet waren. Im Rahmen des Verkehrsversuchs zur Querung der Vennbahn vom 9. bis 23.5.22 wurde die Parkplatzauslastung erneut intensiv beobachtet. Eine Vollauslastung der Parkplätze konnte werktags nicht erfasst werden. Es wurden maximal 51 Fahrzeuge, zum Teil auch Anhänger und Wohnmobile, im Abschnitt zwischen Tennisclub und Wolferskaul im Straßenraum gezählt. Das Parkraumangebot im öffentlichen Straßenraum ist demnach zurzeit voll ausreichend.
Am Sonntag, während der Hauptspielzeiten der Vereine, steigt die Parkraumauslastung jedoch deutlich an. Die Parkplätze im Straßenraum zwischen Heusstraße und Wolferskaul sowie an der Schwimmhalle Brand sind ausgelastet. Zudem wurden regelwidrig abgestellte Fahrzeuge aufgenommen, was auf einen zusätzlichen Parkplatzbedarf in der Nähe des Sportplatzes hinweist. Auf dem ca. 500 m entfernten Parkplatz des Tennisclubs im Norden der Rombachstraße und im Straßenabschnitt zwischen Heusstraße und Tennisclub standen noch rund ein Drittel der Parkplätze (40 Plätze) zur Verfügung.
Durch die in Abstimmung befindliche Entwurfsplanung zur Rombachstraße sollen ca. 45 Parkplätze im Straßenraum zwischen Heusstraße und Wolferskaul entfallen, zukünftig würden dann ca. 61 Parkplätze zwischen 7 und 19 Uhr (ca. 75 Parkplätze zwischen 19 und 7 Uhr) in der Rombachstraße zur Verfügung stehen, zudem die Stellplätze der Schwimm- und der Tennishalle. Es ist davon auszugehen, dass sich das Parken während der Drucksituationen (Sportveranstaltungen u.ä.) in die angrenzenden Wohnstraßen verlagert, der Parkplatz der Schwimmhalle stärker nachgefragt wird und die Park-Such-Verkehre im Bereich der Sporteinrichtungen steigen.
Stellplatznachweis der Sportanlagen an der Rombachstraße
An der Rombachstraße zwischen Wolferskaul und Vennbahnweg befinden sich heute vier Sporteinrichtungen (Sportplatz, Kunstrasenplatz, Schwimmhalle, Schießstand (ehemalige Umkleideräume)) und ein Sportheim mit Platzwartwohnung.
Mit der Baugenehmigung für die Schwimmhalle Brand (BG 166/1971) wurden gemäß der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden nordrhein-westfälischen baurechtlichen Regelungen für alle damals bestehenden Sportanlagen (Sportplatz mit Umkleideräumen (heutiger Schießstand) und Sportheim mit Platzwartwohnung) insgesamt 90 Kfz Stellplätze berechnet. Die Stellplatzfläche aus der Baugenehmigung wurde verkleinert und nur zu einem Teil umgesetzt. Für die spätere Umnutzung der Umkleideräume des Sportplatzes in einen Schießstand wurden im Rahmen der Nutzungsänderung keine zusätzlichen Kfz Stellplätze gefordert. Für den 2005 errichteten neuen Kunstrasenplatz waren aufgrund der lediglich geringfügigen Parallelnutzung zum bestehenden Sportplatz keine zusätzlichen Kfz Stellplätze erforderlich. Heute können 38 Stellplätze (inklusive 2 Behindertenstellplätze) an der Schwimmhalle Brand und eine Garage der Platzwartwohnung für die nachweislich notwendigen Stellplätze der vier Sporteinrichtungen herangezogen werden.
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Aachen wird für Objekte im Bestand nicht angewendet; sie gilt ausschließlich nur für Bauvorhaben nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.
Flurstück 973 (Anlage 3)/ Ersatzparkplatzfläche:
Die Fläche liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 678 (Anlage 4) in einem als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen" festgesetzten Bereich. Die Fläche selbst ist zusätzlich als Fläche für Stellplätze festgesetzt. Hier sind ausschließlich Stellplätze zulässig, die im direkten Zusammenhang mit den Sportanlagen stehen. Die Anlage von Stellplätzen für andere Zwecke, wie allgemeine Parkplätze oder die Errichtung eines kombinierten Parkdecks (öffentliche Parkplätze und Stellplätze für die Sportanlage) ist dementsprechend derzeit nicht durchführbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Sofern eine andere Zweckbestimmung der Fläche gewollt ist, müsste der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Dazu wäre nachzuweisen, dass die geplante Nutzung der Fläche unter Umwelt-, Verkehrs- sowie städtebaulichen Gesichtspunkten machbar ist. Der Bebauungsplan ist bereits seit dem 27.09.1979 rechtkräftig.
Eine vertiefte Prüfung einer Nutzung für Stellplatzzwecke ohne Sportanlagenbezug erfolgte bislang noch nicht. Der Vorschlag der Bezirksvertretung Aachen-Brand wurde in einem ersten Schritt in der Arbeitsgruppe "städtische Potenzialflächen", der verschiedene Fachdienststellen angehören, geprüft. Ein Ziel dieser AG ist es, auf städtischen Flächen, die bislang noch nicht oder untergenutzt sind, Pilotprojekte für verschiedene Arten von Nutzungen (Wohnen, Grünflächen, Gewerbe, Mobilität) zu entwickeln. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Anlage eines komplett ebenerdigen, in der Regel größtenteils versiegelten Parkplatzes nicht mehr den heutigen städtebaulichen Anforderungen entspricht. Bei Planungen von Dritten werden bereits seit einigen Jahren ebenerdige Stellplatzanlagen ausgeschlossen, da sie ökologisch nicht sinnvoll sind und sehr viel Fläche in Anspruch nehmen.
Auch die erste Einschätzung des Fachbereichs Klima und Umwelt aus Sicht des Stadtklimas und Immissionsschutzes zeigt einige Aspekte auf, die gegen die Nutzung der Fläche als Parkplatz sprechen:
Die Fläche ist laut FNP 2030 sowohl als Grünfläche sowie als relevante Belüftungsbahn des Stadtklimas dargestellt. In den vergangenen 30 Jahren hat die Versiegelung bzw. der Flächenverbrauch in Brand im direkten Umfeld zur potenziellen Baufläche extrem zugenommen, so dass mit einer starken thermischen Belastung der dort lebenden Bevölkerung im Zuge des Klimawandels zu rechnen ist. Aus diesem Grunde sollte vermieden werden, weitere Flächen zu versiegeln. Zusätzlich liegt die Fläche auch in einer wichtigen Kaltluftbahn, die für die nächtliche Abkühlung des Brander Nordens immens wichtig ist und schon durch die neue Bebauung des Bartholomäushofs eingeschränkt wird.
Falls eine Bebauung des Areals durch ein Parkdeck zwingend erforderlich ist, so sollte aus Sicht des Fachbereichs Klima und Umwelt nicht die komplette Fläche versiegelt bzw. überbaut werden. Eine wichtige Grenze in Richtung Vennbahntrasse, die nicht überbaut werden kann, ist die Zuwegung zum Kunstrasenplatz. Bei der Geschosshöhe eines dort zu errichtenden Gebäudes ist die Grenze am nordwestlichen Wohnbestand zu orientieren (2 OG + PV-Aufdachung). Der gegenüber dem Plangebiet gerade entstandene Bartholomäushof ist mit seinen 3 OG stadtklimatisch nicht einer Verbesserung zuträglich und sollte daher nicht als Obergrenze weiterer möglicher Gebäude dienen.
Generell sollte aus Sicht des Stadtklimas und in Hinblick auf die wohnhygienische Situation der dort lebenden Bevölkerung von einer Bebauung auf einem der letzten freien Grundstücke in diesem Gebiet von Brand abgesehen werden.
Verwaltungsvorschlag:
Aufgrund der aufgeführten Sachverhalte empfiehlt die Verwaltung die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Mobility Hub | Parkdeck auf der Dreiecksfläche an der Rombachstraße. Der Eingriff in die Fläche sollte möglichst gering sein und dieser auf der Fläche oder im näheren Umfeld kompensiert werden. Der Mobility Hub soll dabei verfügen über
- ein Parkdeck, das für die im öffentlichen Raum wegfallenden Parkplätze Kompensationsmöglichkeiten anbietet
- eine geeignete Elektroladeinfrastruktur
- witterungsgeschützte und gesicherte Fahrradabstellplätze
- attraktive Sharing-Angebote (Car-Sharing | Bike-Sharing)
In der Perspektive soll das Parkdeck sehr umfassend begrünt werden (Fassaden, ggfls. auch Teile des Dachs). Die Anlage selbst sollte insgesamt auch durch eine Begrünung der umgebenden Flächen ins Umfeld eingepasst werden. Erforderlicher Strom sollte vor Ort durch PV-Anlagen erzeugt werden.
Kosten
Die Kosten für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch ein externes Büro werden mit rund 7.000 € kalkuliert und stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, im Jahr 2023 unter dem PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120201-904-7 Mobilitätskonzept | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.000 | 15.000 | 45.000 | 45.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 15.000 | 15.000 | 45.000 | 45.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
| X |
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Dem Gegenüber trägt eine ausgewiesene Parkplatzfläche bzw. eine Mobilstation dazu bei Park-Such-Verkehre in den Wohnstraßen zu verringern, was zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Darüber hinaus können Mobilstationen durch die Kombination verschiedener attraktiver Mobilitätsangebote mehr Menschen davon überzeugt werden, ihr Verkehrsverhalten nachhaltig zu ändern.
Deshalb ist die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz im Hinblick auf die Gesamtstadt nicht eindeutig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
|
(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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4
|
(wie Dokument)
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4,4 MB
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