Entscheidungsvorlage - FB 61/0455/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beschilderung zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer*innen zwischen Hirzenrott und Pascalstraße. Zur kurzfristigen Verbesserung der Barrierefreiheit wird ein Asphaltkeil am östlichen Ende des Gehweges hergestellt. Der weitergehende Ausbau mit Bordsteinabsenkung wird in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion hat am 22.01.2020 einen Antrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, und Menschen mit Einschränkungen am Übergang der Straßen Hirzenrott und Pascalstraße gestellt (vgl. Anlage 1). Zwischen beiden Straßen befindet sich ein Fußweg. Viele Beschäftigte aus der Pascalstraße nutzen Pedelecs der dort vorhandenen Verleihstation, um über diesen Weg in Richtung Oberforstbach und Stadtmitte zu fahren. Im Antrag wird bemängelt, dass der vorhandene Bordstein für Rollator-Nutzer*innen, Rollstuhl- und Radfahrer*innen nicht abgesenkt ist.

 

Die Wegeverbindung zwischen Hirzenrott und Pascalstraße befindet sich auf privaten Grundstücksflächen. Zwischenzeitlich sind alle anliegenden Grundstücke mit gewerblicher Nutzung bebaut worden. Im Bebauungsplan 799 - Gewerbegebiet Pascalstraße - sind die betroffenen Flächen mit Geh- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit und der Versorgungsträger festgesetzt. Aus Richtung Pascalstraße ist der Weg entsprechend mit Zeichen 239 der StVO („Gehweg“) mit Zusatz „Privatweg“ beschildert. Lediglich der Fußverkehr darf diesen nutzen, das heißt, Radfahrer*innen müssen absteigen. Der Bordstein ist nicht abgesenkt (vgl. Anlage 2). Aus Richtung Hirzenrott ist die Zufahrt mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger*innen festgesetzt. Die Beschilderung (Zeichen 250 - „Verbot für Fahrzeuge aller Art“) hat die Zusätze „Privatweg“, „Anlieger frei“ und „Radfahrer frei“. Der niveaugleiche Übergang auf den daran anschließenden Gehweg ist nicht weiter beschildert (vgl. Anlage 3).

 

Im Zuge der Antragsbearbeitung wurden die anliegenden Firmen als Grundstückseigentümer*innen der Wegeverbindung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Gegen die Bordsteinabsenkung am östlichen Ende - im Sinne der Barrierefreiheit - bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Freigabe für Radfahrende wurde von einer Firma kritisch bewertet, da der Fußweg am östlichen Ende eine geringe Breite hat (ca. 1,5 m) und am westlichen Ende Grundstückszufahrten liegen, die u.a. auch von größeren Lastfahrzeugen befahren werden. Bei Freigabe des Weges für den Radverkehr schlägt eine Firma vor, dass die Stadtverwaltung die Verkehrssicherungspflicht einschließlich Winterdienst übernimmt.

 

Die Verwaltung empfiehlt - unter Berücksichtigung der Eingaben – zunächst eine kurzfristige Lösung mit Asphaltkeil und Zusatzbeschilderung zur Radverkehrsfreigabe am östlichen Ende aus Richtung Pascalstraße. Eine Bordsteinabsenkung wird hingegen einen insgesamt höheren Aufwand erfordern (u.a. die Verbreiterung der Wegefläche und den weiteren Abstimmungsbedarf mit den Grundstückseigentümer*innen) und muss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und des Winterdienstes wird von den verkehrslenkenden Dienststellen zunächst nicht gesehen und verbleibt bei den Grundstückseigentümer*innen.

 

Die geschätzten Kosten für Asphaltkeil, Schild und Montage liegen insgesamt bei ca. 450 €. Die Verbreiterung des Gehweges auf insgesamt 3,0 m mit Bordsteinabsenkung kostet demgegenüber etwa 4.000 €. Ein kompletter Neubau in Asphalt- oder Pflasterbauweise kostet bis etwa 5.300 €. Ein Neubau in Asphaltbauweise ist dabei voraussichtlich leichter zu unterhalten und bietet sich im Anschluss an den weiteren Weg eher an.

 

Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen bei PSP-Element beim PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ zur Verfügung. Die Maßnahme zum Ausbau des Gehweges und der Bordsteinabsenkung wird nach Beschlussfassung in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. In dieser wird ihr eine Priorität zugeordnet, aus der sich ein Umsetzungszeitraum ergibt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

253.381,82*

253.381,82

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

253.381,82

253.381,82

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

156.765,14**

156.765,14

300.000

300.000

0

0

Abschreibungen

72.235,09***

72.235,09

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

229.000,23

229.000,23

420.000

420.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 133.381,82 €

**Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56,765,14 €

***Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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