Entscheidungsvorlage - FB 61/0443/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kur- und Rehastandort Burtscheid,hier: Arbeitsprogramm Perspektivplan und begleitender Kommunikationsprozess
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.08.2022
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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18.08.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Beauftragung der Verwaltung mit der weiteren Durchführung der Vergabeverfahren für die Erstellung des Perspektivplans und den begleitenden Kommunikationsprozess.
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Durchführung der Vergabeverfahren für die Erstellung des Perspektivplans und den begleitenden Kommunikationsprozess.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass und politischer Auftrag
Am 05.05.2022 wurde in der Sitzung des Planungsausschusses ein Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines Perspektivplans auf Grundlage des Entwurfs von Octagon Architekturkollektiv / QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur sowie die nächsten Schritte gefasst. Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den Sachstand der Leistungsbeschreibungen für den Perspektivplan und für den begleitenden Kommunikationsprozess.
Vorgehensweise
Der mit dem kooperativen Verfahren in 2021 begonnene Planungsprozess für den Kur- und Reha-Standort Burtscheid wird fortgeführt. Auf Grundlage des Gewinnerentwurfs wird ein Perspektivplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Der Perspektivplan legt die Leitplanken und Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung des Kurstandortes fest, definiert Fokusräume und zeigt den weiteren Planungsprozess auf.
Der auf diesem Wege erarbeitete Perspektivplan wird der Politik zum Beschluss vorgelegt und ist damit Grundlage für einzelne konkrete Maßnahmen. Er macht inhaltliche Aussagen zu Einzelbausteinen und beschreibt die Prozesse, die zu erfolgen haben. Der Perspektivplan enthält somit nicht nur inhaltliche Leitlinien, sondern auch einen Leitfaden, wie das Ziel erreicht werden kann.
Im Jahr 2021 begann mit dem Bürger*innen-Dialog und der Planungswerkstatt die gezielte und transparente Einbindung und Beteiligung der Akteur*innen und Bürger*innen. Dies wird mit dialogorientierten Formaten parallel zur Erarbeitung des Perspektivplans fortgesetzt. Ziel ist es mit der Kommunikation zum Kurstandort die Menschen mitzunehmen und ein positives Zielbild von der zukünftigen Entwicklung Burtscheids und den damit verbundenen Chancen zu vermitteln. Deswegen wird parallel zur Erarbeitung des Perspektivplans auch die Erarbeitung und Umsetzung des begleitenden Kommunikationsprozesses ausgeschrieben.
Für den Perspektivplan wird ein einstufiges Angebotsverfahren mit dem Gewinnerteam des kooperativen Verfahrens (Octagon Architekturkollektiv / QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur) durchgeführt. Der Kommunikationsprozess wird in einer Verhandlungsvergabe mit Interessenbekundungsverfahren öffentlich ausgeschrieben.
Perspektivplan
Der Perspektivplan umfasst die Erarbeitung von drei Bausteinen (s. Anlage Prozessgrafik Perspektivplan):
Im ersten Schritt (Baustein 1) werden die Ziele des Perspektivplans in Form von Leitlinien/Leitsätzen erarbeitet und formuliert. Die bereits in der Auslobung zum kooperativen Verfahren dargestellten Inhalte werden überprüft und ggf. weiterentwickelt.
Der Hauptteil des Perspektivplans umfasst die Erarbeitung und Formulierung von Handlungsempfehlungen (Baustein 2). Im Rahmen dieses Bausteins werden die Überlegungen zu den einzelnen Fokusräumen vertieft und weiterentwickelt (z. B. Definition von Spielräumen, Schärfung des Konzeptes, Entwicklung von alternativen Nutzungs- und Bebauungsszenarien). Dabei sind auch die von der Jury formulierten Überarbeitsbedarfe zu berücksichtigen. Ebenfalls werden die Themen Mobilität und Verkehr in einem ersten Schritt in einem ergänzenden Baustein (2a) weiter ausdifferenziert und in die Handlungsempfehlungen einfließen (Verkehrsabwicklung im westlichen Planbereich bzw. westlich des Planbereichs, Weiterentwicklung der Dammstraße, Radverkehrsführung zwischen Kapellenstraße und Kurbrunnenstraße). Aus den Handlungsempfehlungen werden dann im nächsten Schritt einzelne, konkrete Maßnahmen (Baustein 3) abgeleitet und zeitlich eingeordnet.
Das bisherige Planungsteam aus Stadtplaner*innen/Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird für die verkehrsplanerischen Bausteine des Perspektivplans durch Verkehrsexpert*innen verstärkt.
Der Perspektivplan wird auf Basis desselben Planungsbereichs wie im kooperativen Verfahren erarbeitet (s. Anlage Planungsbereich). Die Heterogenität und Größe des zu untersuchenden Gebietes sowie zeitliche Grundstücksverfügbarkeiten erfordern unterschiedliche Betrachtungs- und Bearbeitungstiefen, die während des Prozesses justiert und definiert werden müssen. Ziel ist es, einen Perspektivplan zu entwickeln, der die dynamischen Entwicklungen aufnehmen und in einen Gesamtplan für den Kur- und Rehastandort übersetzen kann.
Parallel zur Durchführung des kooperativen Verfahrens wurde die Studie „Wasser sichtbar machen in Burtscheid“ erstellt. Die Ergebnisse der Studie sollen nun in den Perspektivplan einfließen.
Kommunikationsprozess
An erster Stelle steht der Dialog mit wesentlichen Stakeholder*innen bzw. Schlüsselakteur*innen wie Stadtteilkonferenz, Quartiersmanagement, Bürger*inneninitiative, Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und Vereinen. Sie sollen in den Planungsprozess eingebunden und durch eine engagierte Vor-Ort-Kommunikation aktiviert werden. So werden Konflikte im Planungsprozess durch eine proaktive und aufmerksame Kommunikation moderiert und frühzeitig entschärft.
Alle Zielgruppen sollen sich mit dem Projekt identifizieren und es im optimalen Fall zu ihrer Sache machen.
Neben klassischer Öffentlichkeitsarbeit sind innovative Ideen und attraktive Zielbilder gefragt, um die Menschen für die Zukunft Burtscheids zu begeistern. Geeignete Kommunikationsformate (Dialog, Onlinekommunikation, PR, Veranstaltung etc.) werden zielgruppenscharf und konzeptabhängig eingesetzt.
Die Beauftragung umfasst neben der strategischen Konzeption des Prozesses die Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung der vorgeschlagenen Formate. Dazu gehört auch die Dokumentation und Publikation des Prozesses auf verschiedenen Kanälen (z. B. soziale Medien, Video, Print etc.) sowie das Planen und Umsetzen von öffentlichkeitswirksamen Ereignissen und Produkten.
Das Auswahlverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Auswahlstufe werden neben dem Preis die Beschreibung von Referenzprojekten sowie die Projektskizze gewertet. Die Projektskizze soll deutlich machen, mit welchen Ansätzen, Strategien und Projektideen der Anbieter die im Anforderungsprofil genannten Zielsetzungen erreichen und umsetzen will. Die drei Bieter*innen/Bieter*innengemeinschaften mit der höchsten Punktzahl in der ersten Wertungsstufe werden zu einem Präsentationstermin eingeladen, der ebenfalls bewertet wird.
Die Wertung der Angebote erfolgt durch ein Gremium aus Vertreter*innen der wesentlich beteiligten Stellen der Stadtverwaltung Aachen mit Hilfe eines Punktesystems.
Projektbeteiligte
Zeitschiene
Beauftragung Perspektivplan und Kommunikationsprozess 4. Quartal 2022
Erarbeitung Perspektivplan und Kommunikationsprozess 1.-4. Quartal 2023
Abschluss Perspektivplan und Kommunikationsprozess vorrausichtlich 4. Quartal 2023
Politischer Beschluss 1. Quartal 2024
Finanzierung
Abschließend ist festzuhalten, dass der beschriebene Planungs- und Beteiligungsprozess (Perspektivplan) in seiner Finanzierung über die Städtebauförderung gesichert ist. Für die Fortentwicklung/Realisierung einzelner Teilprojekte stehen absehbar jedoch keine Städtebaufördermittel zur Verfügung. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit alternative Förderzugänge ermitteln.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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PSP-Element 4-090101-051-4 Rahmenplanung Burtscheid | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -40.000 | -40.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 303.572,88* | 303.572,88 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 263.572,88 | 263.572,88 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
*Haushaltsansatz aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 150.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 153.572,88 € | |||||||
| |||||||
PSP-Element 4-090101-008-1 Innenstadtkonzept 2022 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -40.000 | -40.000 | -120.000 | -120.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 358.024,10** | 358.024,10 | 150.000 | 150.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 318.024,10 | 318.024,10 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
**Haushaltsansatz aus dem Haushaltsjahr 2022 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 308.024,10 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Die Maßnahmen werden Neu- und Rückbauten umfassen. Ziel der Planung ist es die vorhandenen Kalt- und Frischluftschneisen zu berücksichtigen, die lokalklimatische Bedeutung des Kurparks zu stärken und das Thermalwasser sowie die Burtscheider Bachläufe wieder sichtbar zu machen.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine ausreichenden Planungsinhalte vor. Die Klimarelevanz wird in den weiteren Planungsschritten beurteilt.
Gegenüber der Vorlage vom 04.02.2021 gibt es keine Änderungen hinsichtlich der Klimarelevanz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
|
(wie Dokument)
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152 kB
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3
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(wie Dokument)
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117,9 kB
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