Entscheidungsvorlage - FB 61/0456/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Jülicher Straße, Erneuerung der Busspur;hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel und Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.08.2022
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.09.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i.H.v. 412.063,72 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2022, den Ausführungsbeschluss zur Erneuerung der Busspur zwischen der Haltestelle Blücherplatz und dem Knotenpunkt Hansemannplatz zu fassen.
Sie empfiehlt dem Rat für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 412.063,72 € bei PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasst, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i.H.v. 412.063,72 € durch den Rat im Haushaltsjahr 2022, den Ausführungsbeschluss zur Erneuerung der Busspur zwischen der Haltestelle Blücherplatz und dem Knotenpunkt Hansemannplatz.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 412.063,72 € bei PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 412.063,72 € bei PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 412.063,72 € bei PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass und heutige Situation
Die Busspur zwischen der Haltestelle Blücherplatz und dem Knotenpunkt Hansemannplatz gehört zu den besonders stark befahrenen Busspuren der Stadt Aachen. Der Zustand der Busspur hat sich im Laufe des Jahres unerwartet so stark verschlechtert, dass die nötige Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt nicht mehr gegeben ist. In Fahrtrichtung stadteinwärts weist die Fahrbahn zurzeit durchgehend einen sehr schlechten Zustand auf, insbesondere liegen sehr tiefe Spurinnenbildungen vor. Die Spurrinnen sind so stark ausgeprägt, dass die Behebung der Schäden mit Instandsetzungsverfahren nicht mehr zweckmäßig ist, sodass die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung vorliegt. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, besteht akuter Handlungsbedarf.
2. Planung und Ausbau
Als angemessene grundhafte Erneuerung ist der Einbau eines halbstarren Belags vorgesehen. Halbstarre Beläge werden als Deckschicht hergestellt und verbinden die Standfestigkeit von Beton mit der Flexibilität von Asphalt. Die Einzelkomponenten werden unabhängig voneinander hergestellt und bilden im Verbund den halbstarren Belag. Dabei wird zunächst eine hohlraumreiche Asphaltdeckschicht eingebaut, deren Hohlräume nach Auskühlung mit Zementmörtel verfüllt wird.
Halbstarre Beläge weisen im Vergleich zu herkömmlichen Asphalten eine höhere Resistenz gegen Spurrinnenbildung auf und sind im Vergleich zu Betonfahrbahnen rissunempfindlicher.
Bei Flächen wie z.B. einer Busspur, bei denen hohe dynamische Belastungen auftreten, wird zwischen der Asphalttragschicht und dem halbstarren Belag eine Binderschicht angeordnet. Für den Einbau des halbstarren Belags werden zunächst die vorhandene Deck- und Binderschicht abgefräst und die darunter liegende Asphalttragschicht vorbehandelt. Anschließend wird auf die Asphalttragschicht eine 7-8 cm dicke Asphaltbinderschicht aufgebracht. Auf der Asphaltbinderschicht wird der 4-5 cm dicke halbstarre Belag eingebaut.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle Blücherplatz ist bereits im Rahmen einer Fördermaßnahme vorgesehen. Die an die Busspur angrenzenden Fahrbahnflächen des MIV werden im Zuge der großen Asphaltarbeiten im Jahre 2023 durch den Aachener Stadtbetrieb saniert. Die dann fertiggestellte Busspur wird die Verkehrslenkung zur Umsetzung dieser Arbeiten des Aachener Stadtbetriebs deutlich vereinfachen.
4. Kosten und Finanzierung
Da eine grundhafte Erneuerung nicht abzusehen war, wurden entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt. Die Kosten für die bauliche Umsetzung betragen nach aktueller Kostenberechnung rd. 600.000,- €.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen bei PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ im Haushaltsjahr 2022 bislang 320.000 € zur Verfügung. Da es sich bei dem betroffenen Abschnitt der Jülicher Straße um eine Bundesstraße in städtischer Baulast handelt, besteht jedoch die Möglichkeit, Mittel aus der Bundesfernstraßenmaut, die bislang nicht verwendet wurden, für die Maßnahme einzusetzen. Die offenen Mittel aus der Bundesfernstraßenmaut i.H.v. 412.063,72 € aus Einzahlungen aus Vorjahren werden daher beim PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 „Starke Achsen im Busverkehr (IKSK)“ als entsprechende Mehrauszahlung bereitgestellt, so dass sich neue verfügbare Mittel i.H.v. 732.063,72 € ergeben. Die Mittel aus der Bundesfernstraßenmaut i.H.v. 412.063,72 € sollen komplett für die Maßnahme Jülicher Straße verwendet werden. Der verbleibende noch notwendiger Betrag zur Umsetzung der Maßnahme i.H.v. 187.936,28 € wird aus dem lfd. Ansatz des PSP-Elements gedeckt. Somit stehen vom lfd. Ansatz noch 132.063,72 € zur Umsetzung weiterer Bushaltestellen zur Verfügung.
5. Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung wird der Bauauftrag noch im Jahr 2022 vorbereitet und vergeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10900-300-1 Starke Achsen im Busverkehr (IKSK) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 320.000 | 732.063,72 | 6.400.000 | 6.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 320.000 | 732.063,72 | 6.400.000 | 6.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 412.063,72* | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Die erhaltenen Auszahlungen aus den Mitteln der Bundesfernstraßenmaut sollen komplett für die Maßnahme Jülicher Straße, Erneuerung der Busspur verwendet werden und der Restbetrag aus den lfd. Ansätzen, damit dort noch ausreichend Restmittel für weitere Bushaltestellen, die nicht an Bundesstraßen liegen, zur Verfügung stehen.
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |