Entscheidungsvorlage - FB 61/0458/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Allee und der Viehhofstraße;Antrag der Fraktion Grüne in der BV Aachen-Mitte vom 02.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.08.2022
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrich-Ebert-Allee, im Bereich der integrativen Kindertagesstätte Clara-Fey zum Schutz der Kinder von Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr und auf der Viehhofstraße, vor dem Marienhospital, auf 30 km/h zu beschränken.
Der Mobillitätsausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis und beschließt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrich-Ebert-Allee, im Bereich der integrativen Kindertagesstätte Clara-Fey zum Schutz der Kinder von Montag bis Freitag von 7.00 – 17.00 Uhr und auf der Viehhof-straße, vor dem Marienhospital, auf 30 km/h zu beschränken.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Grüne in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat mit Antrag vom 2. März 2022 die Verwaltung beauftragt, die Geschwindigkeitsreduzierung in der Friedrich-Ebert-Allee aufgrund der Dichte sozialer Einrichtungen einheitlich auf Tempo 30 zu reduzieren. Zudem wird die Geschwindigkeitsreduktion auch im Bereich Viehhofstraße, vor dem Marienhospital gefordert.
Sachstand:
Gem. § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
§ 45 (9) StVO sah bis 2017 Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, zu denen auch Geschwindigkeitsreduzierungen gehören, nur dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde der § 45 (9) StVO um die Ziffer 6 ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeits-beschränkungen von 30 km/h (VZ 274) auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und auf weiteren Vorfahrtsstraßen (VZ 306) innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern ermöglicht. Diese Möglichkeit wurde durch die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 22.Mai 2017 konkretisiert.
Im Jahre 2018 wurden daher alle schützenswerten Einrichtungen incl. der Krankenhäuser in einer Einzelfallprüfung, bezüglich der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Verwaltung geprüft, die Polizei und die ASEAG wurden im Vorfeld entsprechend angehört.
Die ASEAG hat sich grundsätzlich gegen die Einrichtung von Tempo 30 ausgesprochen, weil Auswirkungen auf den ÖPNV befürchtet werden und an vielen Stellen auch Querungshilfen oder Fußgängerüberwege vorhanden sind. Der Mobilitätsausschuss hat den Ausführungen der Verwaltung, vom 01.03.2018, zugestimmt.
Friedrich-Ebert-Allee
Die Friedrich-Ebert-Allee ist die Landesstraße (L 233).
Im Rahmen der nachfolgend und besonders nach Eingang des hier zu behandelnden Antrages durchgeführten Verkehrsbeobachtungen zeigte sich, dass der größte Teil der Kinder zusammen mit Ihren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten die Kindertagesstätte aus beiden Richtungen der Friedrich-Ebert-Allee aus erreicht bzw. beim Abholen auch wieder verlässt. Die Kinder, die aus dem gesamten Stadtgebiet die Kindertagesstätte besuchen, müssen teilweise mit Fahrzeugen gebracht werden. Die Fahrzeuge parken dann auf der Straßenseite gegenüber der Kindertagesstätte und die Kinder müssen die Friedrich-Ebert-Allee zu Fuß queren, weil auf der Seite der Kindertagesstätte in weiten Teilen keine Parkstreifen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist die Verwaltung bereit, die temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung an der Friedrich-Ebert-Allee, im Abschnitt vor der Kindertagesstätte auf 30 km/h, auszuschildern.
Viehhofstraße
Das Marienhospital liegt ebenfalls an der Landesstraße (L 233).
Im Rahmen der nachfolgend und besonders nach Eingang des hier zu behandelnden Antrages durchgeführten Verkehrsbeobachtungen zeigte sich, dass der größte Teil der Besucher jeweils
aus verschiedenen Richtungen den Haupteingang des Marienhospitals über die Viehhofstraße erreicht und auch wieder verlässt. Aufgrund der beschränkten Anzahl von Parkplätzen im krankenhauseigenen Parkhaus an der Straße Zeise, müssen viele Besucher*innen ihre Fahrzeuge
im Umfeld parken und u.a. auch die Viehhofstraße zu Fuß queren. Aus diesen Gründen ist die Verwaltung bereit, die temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung an der Viehhofstraße, im Abschnitt vor dem Marienhospital, auf 30 km/h auszuschildern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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694,6 kB
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