Entscheidungsvorlage - FB 62/0018/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die innere Erschließung im Bereich der Vaalser Straße 71/Hammerweg in

 

Vaalser Hof  oder Auf der krämerischen Vaalsstraße“ oder Nadler Hof“

 

 

zu benennen.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Lagebeschreibung / Bauvorhaben
 

Auf dem Grundstück, Gemarkung Aachen (4171), Flur 19, Flurstück 653, mit der Lagebezeichnung Vaalser Straße 71, in der Örtlichkeit gelegen zwischen, nördlich, Vaalser Straße 69 und 81 und südlicher Abgrenzung Hammerweg entstehen durch den Eigentümer,

Bonava Deutschland GmbH, der gleichzeitig Investor ist, eine umfassende Gebäudeanlage.

Die Gebäudeanlage ist in sich geschlossen. Die Erschließung erfolgt mittels eines Weges

beginnend von der Vaalser Straße. Es ist keine Durchfahrt zum Hammerberg möglich.

(siehe Anlage 01, Anlage 02, Anlage 03, Anlage 04)

 

Das Projekt des Investors „Leben am Westpark‘‘ schafft in Aachen 53 neue Eigentumswohnungen. Hierzu entstehen auf dem ehemaligen Fabrikgelände 18 neue Gebäude mit insgesamt 19 geplanten Eingängen.

(siehe Anlage 05, Anlage 06, Anlage 07)

 

Problematik
 

Eine Zuordnung zur Vaalser Straße könnte mit Hinblick auf die öffentliche Sicherheit zu Schwierigkeiten führen, da in diesem Bereich keine freien Hausnummern zu Verfügung stehen.

Bei der Hausnummerierung wäre folglich die Vergabe sehr vieler Buchstabenzusätze notwendig. Hierbei wäre die Vergabe bis zum Buchstaben „r“ erforderlich.

(siehe Anlage 06)

 

 

 

 

                                     Seite 5/8


Empfehlung – neue Straßenbenennung

 

In Anbetracht der hohen Vergabe von Buchstaben, ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, eine Benennung des Weges zur Erschließung des Innenbereiches mit einem eigenen Straßennamen dringend zu empfehlen.

 

In Ihrer Sitzung am 01.06.2022 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bereits mit der Benennung befasst. Dort war der Vorschlag „Vaalser Hof“ - der mit dem Investor abgestimmt ist - wieder an die Verwaltung zurückverwiesen worden mit der Bitte, mehrere Alternativvorschläge der Bezirksvertretung anzubieten.

 

Dieser Bitte kommt die Verwaltung hiermit nach und bietet folgende Vorschläge zur Beschlussfassung an:

 

Vorschlag 1: Vaalser Hof

 

Die Front des ehemaligen Gebäudes mit der Lagebezeichnung Vaalser Straße 71

wird beibehalten. Bezugnehmend auf das Projekt des Investors entsteht hier das Haus 11 neu. Die Planung der Gebäude/Häuser 1 bis 18 werden von der öffentlichen Straße,

Vaalser Straße, örtlich nicht ersichtlich sein, da diese hinter dem Neubau von Haus 11

liegen und mittels einer Hofdurchfahrt zu erreichen sein werden.

(siehe Anlage 05, Anlage 07)

 

Somit weist die innere Erschließung einen Hofcharakter / Innenhofcharakter auf.

Die Verwaltung schlägt mit Zustimmung des Eigentümers daher vor, die innere Erschließung im Bereich der Vaalser Straße 71/Hammerweg in „Vaalser Hof“ zu benennen.

Hierbei entsteht gleichzeitig ein Bezug zur Vaalser Straße.

 

Vorschlag 2: Auf der krämerischen Vaalsstraße

 

Alternativ schlägt die Verwaltung die alte Gewannenbezeichnung „Auf der krämerischen Vaalsstraße“ zur Benennung vor.

Diese lässt sich im Bereich der Vaalser Straße auf alten Katasterunterlagen nachweisen.

Da es sich bei der angedachten Nutzung vorwiegend um ein Wohnviertel handelt, liefert die Bezeichnung aber eher einen unzureichenden Bezug zu Handeltreibenden.

(Krämer*in = jemand, der Handel treibt)

(siehe Anlage 08)

 

                                     Seite 6/8

Vorschlag 3: Nadler Hof

 

Ebenfalls schlägt die Verwaltung die Alternative „Nadler Hof“ zur Benennung vor, da in diesem Bereich früher eine Nadelfabrik ansässig war. Der Begriff - Nadler – steht für diesen traditionellen handwerklichen Beruf. Die Zunft der Nadler blickt auf eine lange Historie in Aachen zurück. Hiermit wäre somit, sowohl ein direkter Lagebezug zur historischen Nutzung

des Geländes gegeben, als auch ein Bezug zur geschichtlichen, wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Aachen.

(siehe Anlage 09)

 

 

Vom Investor wurden die Bezeichnungen „Am Westpark“ und „Am alten Tierpark“

vorgeschlagen. Die Vorschläge des Investors wurden seitens der Verwaltung verworfen.

Der Hintergrund hierzu wird im Folgenden erläutert.

 

Sichtweise der Verwaltung zu den Vorschlägen des Investors:

 

Vorschlag 4: Investor - Vorschlag: Am Westpark

 

Von der Vaalser Straße auf das Neubauprojekt blickend entsteht kein direkter Lagebezug zum Westpark. Der Westpark liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Bauvorhabens.

Der fehlende direkte Lagebezug könnte beim Aufsuchen der Örtlichkeit zu Verwirrung bzw.

Verwechselungsgefahr führen und wäre demnach kontraproduktiv zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.

(siehe Anlage 04)

 

Vorschlag 5: Investor - Vorschlag: Am alten Tierpark

 

Die Bezeichnung „alter Tierpark‘‘ steht im Zusammenhang mit der historischen Lagebezeichnung des Geländes des heutigen Westparks.

Hier ergibt sich ebenfalls kein direkter Lagebezug zum aktuellen Bauvorhaben, welches

sich auf der anderen Straßenseite befindet. Daher ist dieser Vorschlag ebenfalls im Hinblick

der Wahrung der öffentlichen Sicherheit mit Zweifeln behaftet.

(siehe Anlage 10)

 

 

 

 

                                     Seite 7/8

Hinweis:

Das Projekt befindet sich bereits in fortgeschrittener Bauphase.

Die Vermarktung der einzelnen Immobilienangebote sind bereits zu einem Großteil ab-geschlossen.

 

Demzufolge unterliegt das Anliegen, insbesondere für notwendige Regelungen des Investors bzw. der zukünftigen Eigentümer/Anwohner (z.B. Versorger / Wohnsitzanmeldungen etc.), im Sinne der Bürger/innen einem begrenztem Zeitfenster.

Auf Bitten des Investors möchten wir höflich auf die Dringlichkeit der Angelegenheit zur Beschlussvorlage hinweisen.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...