Entscheidungsvorlage - FB 45/0252/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Vereins Bravo e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Vorstand des gemeinnützigen Vereins Bravo e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 23.11.2021 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Der Träger leistet Jugendarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendkulturarbeit und erfüllt damit Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII.

 

Der Verein wurde im Januar 2019 gegründet und ist seit dieser Zeit ausschließlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig.

 

Bravo e.V.  wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um die russische Kultur und Sprache bei Kindern und Jugendlichen zu erhalten und an sie weiter zu geben.

Dies wird hauptsächlich durch das Einstudieren und Vorführen von Theaterstücken auf Basis klassischer Werke umgesetzt.

Zudem wird großer Wert auf das Erlernen der russischen und deutschen Sprache gelegt. Die Kinder üben sich in Schauspiel, Gesang, Ausdruck, Tanz und Musik.

Als Ergänzung wird Unterricht in Musik, Kunst, Handarbeit und Sprachen (deutsch, russisch, englisch) angeboten.

Hierbei werden die Geschichte sowie gesellschaftspolitische und soziale Themen der unterschiedlichen Länder betrachtet und gesellschaftliche sowie soziale Fragen offen diskutiert.

 

Es wird großer Wert auf Vielfalt und freie Entfaltung der Kinder und Jugendlichen gelegt. Durch die Musik und das Schauspiel erfahren die Kinder und Jugendlichen Selbstbestätigung. Sie üben sich in Ausdruck und Darstellung. Sie lernen in der Gruppe zu agieren und Rücksicht aufeinander zu nehmen.

Schwerpunkt ist zwar die Aufrechterhaltung der russischen Kultur – jedoch ist der Verein offen für alle Kinder, egal welcher Nationalität, und fördert das friedliche und tolerante Miteinander.

 

Bravo e.V.  besteht aus 20 Mitgliedern, meist junge Menschen.

Durch die Begleitung von qualifizierten Übungsleitern, wie einer Theaterregisseurin, einer Musik- und Sprachlehrerin, einer Kunstlehrerin und geschulten Musikern, kann ein hoher Standard in der Jugendarbeit erreicht werden. Hinzu kommen ehrenamtliche Kräfte, die den Verein mit verschiedensten Handwerken unterstützen.

 

Die Aufführungen der Theater- und Musikstücke finden in eigens dafür angemieteten Sälen statt. Das Martin- Luther- Haus in Aachen kommt hier dem Verein sehr entgegen.

 

Die Zusammenkünfte und Proben erfolgen in den eigenen, angemieteten Räumen im Adalbertsteinweg 111.

Dort entstehen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen Bühnenbilder und Kostüme.

 

Die Vorstellungen sind kostenlos. Es wird lediglich um Spenden gebeten.

Der Vereinsbeitrag beträgt zehn Euro im Monat.

Hiermit und mit weiteren Spenden werden die Kosten für die Anmietung der Vereinsräume, sowie der Veranstaltungsräume bestritten. Mit der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe erhofft sich der Verein, verschiedene Fördermittel beantragen zu können, um einen größeren finanziellen Spielraum zu haben und damit das Angebot ausweiten zu können.

 

Mittlerweile besteht eine große Nachfrage in Schulen, Kindergärten und Altenheimen.

Der Verein hat zudem an einigen, meist online veranstalteten, Wettbewerben teilgenommen und hier nationale, aber auch internationale Auszeichnungen erhalten.

 

Am 26.November 2021 wurde eine Vereinbarung mit der Abteilung Jugend des Fachbereichs 45 zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII getroffen.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist die Anerkennung des Vereins Bravo e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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