Entscheidungsvorlage - FB 45/0253/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungsvereinbarung Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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16.08.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt die Übernahme des Fehlbetrags in Höhe von 558.125 Euro.
- Er beauftragt auf der Grundlage der aktualisierten Leistungsbeschreibung 2022 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Familiäre Tagespflege e. V. entsprechend anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In seiner Sitzung am 02.11.2021
„beschließt der Kinder- und Jugendausschuss auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung abzuschließen, womit die Basis für die erhöhte Förderung ab dem Jahr 2021 geschaffen ist.“ (FB 45/0158/WP18).
In enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wurde die in der Anlage 1 überarbeitete und beigefügte Leistungsbeschreibung 2022 durch den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. erstellt und vorgelegt.
Wie in seiner Mail incl. Anlage vom 18.01.2022 (Anlage 2) dargestellt, rechnet der Verein in 2022
mit Ausgaben in Höhe von 647.005,60 Euro.
Demgegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 89.180,00 Euro.
Hierdurch entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 557.825,60 Euro, der seitens des Trägers geltend gemacht wird.
- Stellungnahme der Verwaltung
Vor dem Hintergrund vorhandener Deckung in 2022 kann dem Antrag auf Übernahme des Fehlbetrags in oben genannter Höhe entsprochen werden.
Im Weiteren empfiehlt die Fachverwaltung auf Basis der aktualisierten Leistungsbeschreibung 2022 die bestehende Leistungsvereinbarung entsprechend anzupassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1) 4-060101-955-8; 41420000 + 53180000 Fachberatung Tagespflege 2) 4-060101-918-9; 53180000 Tagespflege
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1) -93.000 | -93.000 | -279.000 | -279.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 1) 93.000 2) 475.200 | 93.000 475.200 | 279.000 1.425.600 | 279.000 1.425.600 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -475.200 | -475.200 | -1.425.600 | -1.425.600 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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202,6 kB
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2
|
öffentlich
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259,8 kB
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