Entscheidungsvorlage - FB 45/0255/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beschließt die Übernahme des beantragten, einmaligen, zweckgebundenen und freiwilligen Zuschusses an die Lebenshilfe Aachen e. V. in Höhe von 211.304 € für die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar sowie für die Gestaltung der Außenspielfläche aus dem bereits etatisierten Haushalt. Die beim LVR vom Träger für diese Zwecke zu beantragenden Mittel sind vorrangig einzusetzen.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) am 09.06.2020 wurde die Realisierung eines viergruppigen Kita-Neubaus in der Wespienstraße beschlossen.

 

Gemäß Beschluss des KJA vom 15.06.2021 wurde die Trägerschaft für diese Kita an die Lebenshilfe Aachen e. V. übertragen.

Mit Schreiben vom 11.07.2022 hat die Lebenshilfe einen Ausstattungszuschuss für feste Einbauten, loses Mobiliar und die Herrichtung der Außenspielfläche durch die Stadt Aachen beantragt.

 

Die Kita Wespienstraße wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im November 2022 mit der Gruppenstruktur
2x GF II und 2x GF III in Betrieb genommen.

 

  1. Antrag auf Übernahme der Ausstattungskosten für feste Einbauten und loses Mobiliar sowie der Kosten für die Herrichtung des Außenspielgeländes

Der Antrag der Lebenshilfe ist vor dem Hintergrund des vom KJA in seiner Sitzung am 30.05.2017 beschlossenen Kriterienkatalogs für Zuschüsse an freie Träger zu prüfen.

 

2.1.1         Zuschussgewährung

2.1.1.1    Zuschusshöhe

Gemäß dem KJA-Beschluss vom 30.05.2017 (FB 45/0362/WP17) sind folgende Kosten für die Ausstattung eines Kita-Neubaus zu berücksichtigen:

-          Feste Einbauten: 15.600 €/Gruppe

-          Loses Mobiliar: 20.000 €/Gruppe

-          Außenspielfläche: 65.000 (drei- bis viergruppige Kita); 80.000 € (fünf- bis sechsgruppigen Kita)

 

Mit diesen Beiträgen kann erfahrungsgemäß eine Grundausstattung von Kita-Neubauten abgedeckt werden, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist.

Sonderausstattungen, wie z. B. bestimmtes pädagogisches und therapeutischen Material, sind nicht abgedeckt und müssen vom Träger in Eigenleistung erbracht werden.

 

2.1.1.2 Bedingungen

Die Gewährung des einmaligen Zuschusses für die Innenausstattung und die Herrichtung des Außengeländes von Kitas ist laut der v. g. Vorlage mit den nachfolgenden Bedingungen verbunden.

 

  1. Antragstellung

Die Zuschussgewährung erfolgt auf Antragstellung durch den freien Träger.

 

  1. Zuschusshöhe

Bei den v. g. Summen handelt es sich um die höchstmögliche Zuschussgewährung. Insofern der freie Träger dazu in der Lage ist, einen Eigenanteil zu erbringen oder Alteinrichtungen zu nutzen (z. B. bei einem Umzug), wird der Zuschuss entsprechend reduziert.

 

  1. Fördermittel

Sofern der freie Träger dazu berechtigt ist, Fördermittel (z. B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW zum Betreuungsplatzausbau) zu beantragen, so sind diese Mittel zwingend vorrangig einzusetzen und reduzieren den städtischen Zuschuss entsprechend.

 

  1. Vorhalten der geförderten Betreuungsplätze

Die geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens fünf Jahren vorzuhalten (analog der Zweckbindungsfristen der Bundes- und Landesförderprogramme).

 

  1. Eigentumsverhältnisse

Die mit dem Zuschuss angeschafften (Einrichtungs-)Gegenstände und Außenspielgeräte befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie notwendige Ersatzbeschaffungen zu übernehmen hat.

 

  1. Teilnahme am Kita-Portal und Nutzung der Lösung Little Bird

Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am Kita-Portal teil und stellt eine konsequente Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.

 

  1. Bereitschaft zur Überbelegung

Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß Kibiz) zusätzlich auf.

 

2.1.1.3    Bewertung

Die Prüfung der oben genannten Kriterien ergibt folgendes Ergebnis:

 

  1. Antragstellung

Die Lebenshilfe hat mit Schreiben vom 11.07.2022 einen Antrag auf Zuschussgewährung gestellt.

 

  1. Zuschusshöhe

Bei der Kita Wespienstraße handelt es sich um einen viergruppigen Neubau, der 35 neue Ü3- und 20 neue U3-Plätze schafft. Die neuen Räumlichkeiten müssen vollständig neu ausgestattet werden. Daher sind für die Ausstattung von vier Gruppen 62.400 € für feste Einbauten (4 x 15.600 €), 80.000 € für loses Mobiliar

(4 x 20.000 €) sowie 65.000 € für die Außenspielflächen einzuplanen. Da es sich bei der Wespienstraße um eine innerstädtische Kita handelt, deren Außengelände im Innenhof platziert ist, war es sehr aufwändig dieses zu planen und herzurichten. Daher werden die Kosten für das Außengelände bei 68.903,61 € liegen, sodass auch diese für den Zuschuss anerkannt werden. 

Wie bereits beschrieben, dienen die freiwilligen Ausstattungszuschüsse der Grundausstattung einer Kita, die für die Inbetriebnahme erforderlich ist. Folglich sind darüberhinausgehende Anschaffungen in Eigenleistung zu erbringen.

 

  1. Fördermittel

Die Lebenshilfe ist grundsätzlich dazu berechtigt, Fördermittel in Höhe von 173.250,00 € (55 x 3.500 x 90 %) aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ für die neu geschaffenen Plätze zu beantragen. Diese Mittel sind zwingend vorrangig einzusetzen. Die Lebenshilfe hat parallel mit Schreiben vom 11.07.2022 einen Antrag auf Zuwendung der Investitionsmittel durch den LVR gestellt. Da die Kita bereits im November in Betrieb gehen soll und der LVR erfahrungsgemäß einige Zeit zur Bearbeitung benötigt, wird parallel zu dem Förderantrag beim LVR auch der Antrag auf einen städtischen Zuschuss gestellt. Dies gilt für den Fall, dass der LVR keine Förderung bewilligt bzw. die Kosten über die LVR-Förderung – im Rahmen des unter 2.1.1.1 erwähnten KJA-Beschlusses – hinausgehen.

 

  1. Vorhalten der geförderten Betreuungsplätze

Die kommunal geförderten Betreuungsplätze sind in den Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens fünf Jahren vorzuhalten (analog der Zweckbindungsfrist der Bundes- und Landesförderung).

 

  1. Eigentumsverhältnisse

Die mit dem Zuschuss angeschafften (Eichrichtungs-)Gegenstände und Außenspielgeräte befinden sich im Eigentum des freien Trägers, sodass dieser Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie notwendige Ersatzbeschaffungen zu übernehmen hat.

 

  1. Teilnahme am Kita-Portal und Nutzung der Lösung Little Bird

Der freie Träger nimmt mit allen Einrichtungen am Kita-Portal teil und stellt eine konsequente Nutzung aller Arbeitsschritte der Lösung Little Bird durch seine Einrichtungen sicher.

 

  1. Bereitschaft der Überbelegung

Der freie Träger nimmt nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45 bis zu zwei Kinder pro Gruppe (max. Überbelegung gemäß Kibiz) zusätzlich auf.

 

  1. Finanzierung

Die finanziellen Auswirkungen durch die Ermächtigungsübertragung abgedeckt.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2022/2023, die am 16.02.2022 im Rat der Stadt Aachen verabschiedet wurde, ist die Kita Wespienstraße mit 20 U3- und 35 Ü3-Plätzen berücksichtigt.

Diese Plätze sind mit Blick auf die Versorgungsquote im Sozialraum 1 (Zentrum/Soers) und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Bewilligung des einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschusses in Höhe von 211.304 € für die Ausstattung der neuen Kita-Räumlichkeiten mit festen Einbauten und losem Mobiliar sowie für die Herrichtung der Außenanlagen. Die beim LVR vom Träger für diese Zwecke zu beantragenden Mittel sind vorrangig einzusetzen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1) 5-060101-900-00300-300-4, 78180000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.150.228

1.150.228

2.387.400

2.387.400

0

0

Ergebnis

-1.150.2281

-1.150.228

-2.387.400

-2.387.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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