Kenntnisnahme - FB 45/0256/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung kann somit als erledigt betrachtet werden.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 (FB 11/0206/WP17) beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, „eine bedarfsorientierte Neukonzeption zu entwickeln, die verschiedene Möglichkeiten einer inklusiven Betreuung von Kindern in Aachen unter Einbeziehung aller Akteure darstellt“.

 

Seit 2018 tagt regelmäßig die Unterarbeitsgruppe der AG nach § 78 SGB VIII mit dem Ziel ein gesamtstädtisches Inklusionskonzept zu entwickeln. Die Mitglieder erarbeiteten zunächst einen möglichen Prozess-  bzw. Projektverlauf, der unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Paderborn [Institut für Erziehungswissenschaft] fachlich ausgerichtet und evaluiert werden sollte (siehe Vorlage vom 23.04.2018).

Themenfelder der Forschung sowie der Entwicklungsoffensive wurden 2019 kollektiv festgelegt und inhaltlich in Form eines Projektes ausgerichtet:

  • Trägerübergreifender Wissenstransfer durch Fachexpertise der spezialisierten Kindertagesstätten
  • Fortbildungen und Prozessbegleitung zur Weiterentwicklung
  • Netzwerkbildung unter den Einrichtungen aller Trägerschaften

Bereits vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, spätestens jedoch im Januar 2020 wurde deutlich, dass es zu grundlegenden Veränderungen in der Kita Landschaft betreffend der Kinder mit (drohender) Behinderung kommen würde. Der ursprünglich langfristig angedachte Prozess des Übergangs, hin zur inklusiven Professionalisierung aller Kindertagesstätten, wurde durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen überholt.

 

Das neue Bundesteilhabegesetz legt fest, dass Kinder mit (drohender) Behinderung ein Anrecht auf individuell notwendige Leistungen haben. Dabei verbleibt die Erbringung dieser Leistung bei den Trägern wohingegen die Einschätzung und Festlegung der erforderlichen Leistungen lediglich durch den LVR erfolgt.

Für die Unterarbeitsgruppe „Inklusion“ der AG nach § 78 SGB VIII bedeutete dies sich konzeptionell neu auszurichten:

  • Träger und Kitas sind nun Leistungserbringer, gemäß der qualitativ und quantitativ ermittelten Vorgaben für das jeweilige Kind
  • Erziehungsberechtigte sind Antragssteller für ihre Kinder mit drohender oder bestätigter Behinderung
  • Leistungsträger ist der LVR; dieser gibt auch die Kriterien für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsüberprüfung vor

Familien nehmen schneller als erwartet flächendeckende Betreuungsangebote für ihre Kinder mit Besonderheiten wahr und beschränken sich nun nicht mehr auf heilpädagogische Gruppen oder bisher integrative Kindertagesstätten. Die Träger von Kindertagesstätten wurden herausgefordert, sich mit den neuen Richtlinien auseinanderzusetzen und zunächst jeweils individuelle Lösungen zu erarbeiten.

 

Durch das neue Bundesteilhabegesetz verringerte sich der Handlungsspielraum und die bereits entwickelten Projektstrukturen waren in der erarbeiteten Form nicht mehr umsetzbar. Träger- und einrichtungsspezifische Konzeptionen sind gefordert. Die wissenschaftliche Begleitung zur Entwicklung des gesamtstädtischen Inklusionskonzepts ist angesichts der genannten Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Es ist hingegen in Planung trägerübergreifende und sozialräumlich unterstützende Maßnahmen aufzubauen; systemische Fallberatung und Fortbildungen sowie die Gestaltung eines Fachtages gehören dazu. Dabei sollen die vorhandenen Ressourcen und Netzwerke in der Stadt Aachen gebündelt und zielführend eingebracht werden.

Die Unterarbeitsgruppe „Inklusion“ der AG nach § 78 SGB VIII tagt weiterhin und erarbeitet diese neuen Wege. Es wird an dem Ziel festgehalten, dass möglichst jede Kindertagesstätte in Aachen ihre inklusionspädagogische Konzeption weiterentwickelt. 

 

Die Stadt Aachen verhandelt seit Inkrafttreten des BTHG die Leistungsvereinbarung.

Alle Systeme rund um das Kind befinden sich derzeit in einem Prozess die Spielräume in den gesetzlichen Veränderungen auszuloten und zum Wohle der Kinder anzupassen.

 

Erschwert wird dieser Prozess durch den Fachkräftemangel, der überall anzutreffen ist, aber aktuell in vielen Kindertagesstätten zu einem Gefühl von Überforderung, Hilflosigkeit und Belastung führt. Dem entgegenzuwirken durch vielfältige Maßnahmen, aber auch Kommunikation und Interaktion wird eine Hauptaufgabe im neuen Kindergartenjahr für alle Träger sein.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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