Kenntnisnahme - FB 36/0182/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatz "Im Vennbahnbogen" und Basketballspiel in Brand - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Verfasst von:
- 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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17.08.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich zuletzt umfassend mit der Spielplatzsituation „Im Vennbahnbogen“ befasst und der Verwaltung diverse Prüfaufträge erteilt.
Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 27.04.2022:
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklung des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ zunächst zurückzustellen. Sie beauftragt die Verwaltung, die Spielplätze Beckerstraße nach Variante 2 und Schagenstraße wie vorgeschlagen umzugestalten und die vorgeschlagenen Alternativmaßnahmen zur Verbesserung der Freizeit- und Basketballangebote sukzessive umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen" sind für die weiteren Maßnahmen in die Finanzplanung einzustellen. Die Mittel für den Spielplatz „Im Vennbahnbogen" sind für das Basketballfeld einzusetzen. Die Bezirksvertretung bittet bis zur Sommerpause um einen erneuten Sachstandsbericht. Bis zur Schaffung einer Alternativlösung bittet die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung, den Basketballkorb wieder aufzuhängen.
In Ergänzung zu der Verwaltungsvorlage vom 07.04.2022 und Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 27.04.2022 zum: Spielplatz „Im Vennbahnbogen" mit dem Ziel mehr Möglichkeiten zum Basketaballspielen in Brand zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, nicht nur die bestehenden Spielplätze sondern auch Bolzplätze, Schul-, Sportanlagen und andere Freiflächen daraufhin zu untersuchen ob dort weitere Möglichkeiten für die Aufstellung von Basketballkörben zur Freizeitgestaltung gegeben sind und dies insgesamt kurzfristig der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorzulegen.
Sachstand zum Beschluss vom 27.04.2022:
1.) Spielplatz „Im Vennbahnbogen“
Der Basketballkorb wurde wieder angebracht.
2.) Spielplatz „Beckerstraße“
Die Beauftragung für die „Beckerstraße“ ist erfolgt.
Vorgesehen ist die Herstellung eines Basketballspielfeldes, gleiche Bauweise wie auf dem Spielplatz „Im Vennbahnbogen“. Zeitgleich werden auf der Wiese zwei neue Bolzplatztore installiert.
3.) Spielplatz „Eschenallee /Markt“
Die Beleuchtung ist in Auftrag gegeben.
4.) Spielplatz „Schagenstraße“
Es wurden bereits genaue Kosten für die „Schagenstraße“ ermittelt. Aus Gründen des Lärmschutzes wird auf dem Basketballfeld die Aufbringung eines Gummibelages (Kunststoff) empfohlen.
5.) Antrag der CDU auf Prüfung der Möglichkeiten von Basketball
Eine Begehung der vorhandenen Basketballanlagen hat stattgefunden. Ebenso wurden neue Flächen geprüft. Die Ergebnisse dazu werden unter den nachfolgenden Punkten Bestandserfassung und weitere Standorte näher erläutert.
Bestandserfassung der in Brand-Süd befindlichen Basketballanlagen:
Alle in Brand vorhandenen, mit einem Basketballkorb ausgestatteten Standorte, wurden im Plan mit einem Basketballkorb Plan markiert. Die, die Standorte umgebenden, grün markierten Radien stellen die Erreichbarkeit der jeweiligen Anlage für Jugendliche dar. Grundsätzlich ist im Bezirk Brand eine ausreichende Versorgung mit Basketballmöglichkeiten gewährleistet. Eine Unterversorgung wird lediglich im Bereich des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ gegeben sein, sobald der Korb abgebaut wird.
Zustand und Bewertung der Einzelstandorte:
Spielplatz
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Beschreibung / Istzustand |
Maßnahmen |
Kosten |
Foto |
Eschenallee / Markt
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Basketballfeld aus Kunststoff mit einem Korb |
Beleuchtung wurde bereits beauftragt – Umsetzung Herbst 2022 |
4.000 € | |
Beckerstraße
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Bolzwiese |
Basketballfeld aus Kunststoff und 2 Tore wurden bereits beauftragt |
27.000 € | |
Schagenstraße
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Basketballfeld aus Asphalt mit zwei Körben – Sanierung erforderlich |
Kunststoffbelag aufbringen, Einfassungen und Abläufe erneuern |
40.000 € | |
Am Tiergarten
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Basketballkorb auf großem Tennenspielfeld ungeeignet für Basketball |
Kunststoffbelag aufbringen, Tor-wand versetzen und zweiten Korb aufbauen |
40.000 € | |
Brander Bahnhof
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Basketballfeld aus Asphalt und Platten mit einem Korb Parkplatz |
Kunststoffbelag aufbringen, Feld vergrößern Ballfangzaun installieren |
35.000 € | |
Kleinbahnstraße |
Basketballkörbe befestigt auf Fußballtoren, Tennenspielfeld ungeeignet |
Kunststoffbelag aufbringen |
40.000 € |
Ermittlung weiterer möglicher Standorte:
Bolzplatz Wolferskaul:
Im Bereich „Wolferskaul“ befindet sich bereits ein Minispielfeld. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein Basketballfeld neben dem Fußballkleinspielfeld zu errichten.
Die Umplanung des Platzes wurde bereits im Rahmen der „Sportstätten-Förderung“ angemeldet.
Vor Umsetzung der Maßnahme ist ein Lärmschutzgutachten zur Machbarkeit zu erstellen.
Die Kosten eines kompletten Streetballfeldes sowie weiterer ergänzender Anlagen wie z.B. einer Calesthenics-Anlage werden erst nach Zusage einer Förderung geplant und genauer ermittelt.
Schulhöfe:
Die Schulhöfe der
- Grundschulen Gemeinschaft Brander Feld (GGS Brander Feld)
- Gesamtschule Brand
- Grundschule Karl-Kuck-Straße
sind mit Basketballkörben und -Spielfeldern ausgestattet.
Die Schulhöfe der GGS Brander Feld und der Gesamtschule Brand sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, so dass eine Nutzung aktuell nicht möglich ist.
Der Schulhof der Grundschule Karl-Kuck-Straße ist grundsätzlich nach Schulschluss geöffnet, allerdings ist das Gelände nicht begehbar, ohne das Gebäude zu queren, so dass eine Nutzung auch hier nicht möglich ist.
Mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist abzuklären, inwieweit die Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes möglich gemacht werden könnte. Dies kann nur in Absprache mit den jeweils zuständigen Hausmeistern geschehen, da Öffnung und Schließung sichergestellt sein müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |