Entscheidungsvorlage - FB 61/0450/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Haaren empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, den Planungsbeschluss für die Umgestaltung „Tuchmacherweg“ zu fassen und die Stadtverwaltung entsprechend mit der Beantragung von Städtebaufördermitteln zu beauftragen.

 

Die Planungsausschuss empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, den Planungsbeschluss für die Umgestaltung „Tuchmacherweg“ zu fassen und die Stadtverwaltung entsprechend mit der Beantragung von Städtebaufördermitteln zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Entwurfsplanung zur Umgestaltung „Tuchmacherweg“ und beauftragt entsprechend die Stadtverwaltung mit der Beantragung von Städtebaufördermitteln.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Planungskontext

Die Neugestaltung des Einmündungsbereiches am Tuchmacherweg ist ein Projekt, das im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Haaren am 26.08.2021 durch den Planungsausschuss beschlossen wurde. Im Zusammenhang mit den bereits in der Umsetzung befindlichen bzw. noch zu realisierenden Projekten Ortseingangs Jülicher Straße, Kirchenumfeld St. Germanus, Platz an der Friedenstraße, Platz am Denkmal sowie Platz am alten Kloster fügt sich der Tuchmacherweg in eine Aneinanderreihung ortsbildprägender Räume entlang der Alt-Haarener Straße ein (siehe Anlage 1: Platzflächen entlang der Alt-Haarener Straße). All diese Orte haben gemein, dass sie ein Flächenpotenzial für Aufenthaltsqualität und Grünstrukturen besitzen, das es zu entwickeln gilt. Gelingt dies, kann das Erscheinungsbild der Alt-Haarener Straße als verkehrliche Hauptschlagader des Bezirkes sowie die Nutzerfreundlichkeit für Fußgänger*innen tiefgreifend und nachhaltig verbessert werden.

Zudem bildet der Einmündungsbereich des Tuchmacherweges im Speziellen eine von drei Eingangssituationen in das ebenfalls in der Planung befindliche neue Wegenetz entlang der Wurm- und Haarbachauen. In dieser Funktion trägt das Projekt zum qualitativen Ausbau des innerörtlichen Fußwegnetzes und der Zugänglichkeit von wohnungsnahen Grünräumen erheblich bei.

 

Status quo Tuchmacherweg

Heute dient der Tuchmacherweg (Sackgasse) ausschließlich als Erschließungsstraße für die anliegende Wohnbebauung und hat so nur eine Bedeutung für die direkten Anlieger*innen. Diese Monofunktionalität spiegelt sich auch in seiner unzureichenden Gestaltung wieder. Insbesondere die Einmündungssituation von der Alt-Haarener Straße ist aktuell durch ein wenig attraktives Bild geprägt. In diesem vorderen Bereich des Tuchmacherweges wird die Fahrbahn durch beidseitig angrenzende Nebenflächen deutlich aufgeweitet (15 - 25 m). Hierbei handelt es sich um Schotterflächen, die dauerhaft von jeweils vier bis fünf Autos als Parkplatz genutzt werden. Räumlich abgeschlossen wird der Raum des Tuchmacherweges auf der linken Seite durch eine unansehnliche Brandwand und auf der rechten Seite durch eine Einzäunung des angrenzenden Haarbachauenbereiches. Das Gewässer, dessen Uferbereich bereits renaturiert wurde, ist aufgrund von Wildwuchs kaum wahrnehmbar (Anlage 2: Bestandssituation Tuchmacherweg).

 

Entwurf Tuchmacherweg

Der bestehende Wegeverlauf (in Betonsteinpflaster), der zu den anliegenden Wohnhäusern führt, bleibt erhalten. Der Entwurf sieht vor, anstelle der beidseits des Weges gelegenen geschotterten Flächen einladend gestaltete Aufenthaltsräume zu schaffen. Der Bereich links des Weges wird intensiv begrünt. Im Bereich rechts des Weges entsteht ein kleiner Platz als Treffpunkt. Niedrige geschwungene Blocksteinmauern fassen die mit Natursteinpflaster befestigten Flächen ein, bieten barrierefreie Sitzgelegenheiten und leiten trichterförmig in die Tiefe des Raumes bis hin zum Haarener Eck am Zusammenfluss von Wurm und Haarbach. Große Findlinge verhindern ein wildes Parken auf den neu gewonnenen Aufenthaltsflächen. Zur Straße hin besetzen drei neue Baumpflanzungen auch in der vertikalen diesen Ort und markieren hier eines der drei Eingangstore zu den Wurm- und Haarbachauen. Eine großzügige, bepflanzte Sickermulde sorgt auf der rechten Seite für die Entwässerung der im vorderen Bereich befestigten Flächen. Auf der weiter hinten liegenden kleinen neuen Wiese ergänzen zwei Baumpflanzungen den bereits vorhandenen imposanten Baumbestand an der Uferböschung. Die Planung sieht auf diese Weise eine erhebliche Entsiegelung der heute „beparkten“ Flächen vor. Die damit verbundene differenzierte und klimaresistente Bepflanzung trägt zur Verbesserung des Mikroklimas der Nachbarschaft bei und führt sichtbar den Naturraum der Bachläufe bis an die Alt-Haarener-Straße.

Ein besonderes Element der Neugestaltung sind die barrierefreien Sitzgelegenheiten der Blocksteinmauer auf der Haarbachseite. Durch den großzügigen Schwung entsteht ein markantes Stadtmöbel zum Auftakt des Tuchmacherweges. Die Sitzmauer friedet die Böschungs- bzw. Mauerkante des Haarbaches ein. Sie erhält eine hölzerne Rückenlehne aus vertikalen Latten, die im Verlauf Richtung Haarener Dreieck in eine Zaunkonstruktion übergeht (Anlage 3: Entwurfsplanung Tuchmacherweg).

Durch diese dargelegte planerische Perspektive in Kombination mit der parallelen Entwicklung des „Haarener Dreiecks“ und einem Brückenschlag auf die westliche Uferseite der Wurm wird der Tuchmacherweg Teil eines qualitativen Grün- und Wegenetzes und bietet somit einen Mehrwert für alle Haarener*innen.

 

Die Fachverwaltung steht im Austausch mit den Grundstückseigentümer*innen. Es wurden bereits Absichtserklärungen ausgehandelt, die entsprechende vertragliche Regelungen vorbereiten, damit die für den Umbau des Tuchmacherwegs benötigte Grundstücksfläche rechtzeitig zur Verfügung steht.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme werden Gesamtkosten von 170.000 kalkuliert. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt haushaltsneutral mit der Haushaltsplanung 2023.

 

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausfüh-rungsbeschluss vorbehalten.

 

 

Im Rahmen der 5. Förderstufe des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Aachen-Haaren wird für die Gestaltung „Tuchmacherweg“ Ende September ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und entsprechend mit einer Bewilligung für das 3. Quartal 2023 gerechnet. Der Fördersatz beträgt 80 %, der Eigenanteil liegt entsprechend für die Stadt Aachen bei 20 %.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Entscheidungen zur Umsetzung von Maßnahmen mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 X

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Erläuterungen zur Klimarelevanz

 

Die geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung des Tuchmacherweges in Aachen-Haaren sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als geringfügig negativ zu betrachten.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen sicherlich unvermeidbare

CO2- Emissionen.

Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz bzw. die Verwendung von Recyclingmaterialien z.B. als Tragschicht für die Verkehrsfläche.

Reduzieren

Anlagen

Loading...