Entscheidungsvorlage - FB 36/0183/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vorplanung. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsplanung 2023 bis 2024 mit aufzunehmen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Grundsätzliches zur Darstellung der Wanderwege im Raum Aachen

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 27.11.2013 stellte der Fachbereich Umwelt die Einführung eines Knotenpunktsystems für Wanderer mit stadtweit einheitlicher Gestaltung vor. Das Corporate Design des Knotenpunktsystems wurde mit dem Stadtmarketing zusammen entwickelt (Anlage 1).

Durch eine bis dahin individuelle Umsetzung in den einzelnen Bezirken waren Wanderwege im Erscheinungsbild, in der Qualität und im Pflegestandard je nach Initiative in den Bezirken recht unterschiedlich. Das Thema qualitätsvolles Wandern nimmt dabei besonders in den Bezirken im Bereich der Naherholung und Tourismusförderung einen hohen Stellenwert ein. Auf der anderen Seite soll auch die touristische Wegweisung nicht an wichtigen Attraktivitätspunkten im Zentrum enden, sondern künftig nahtlos in das geplante Knotenpunktsystem der Wanderwege überleiten. Die Wanderwege in der gesamten Stadt sollen einheitlich und gleichmäßig vernetzt sein. Inzwischen wurde bereits im Aachener Wald (2015) und Haaren (2018) ein Knotenpunktnetz für Wanderer eingerichtet und in der Städteregion im gesamten Wurmtal (2020). In Richterich wurde bereits eine Planung dafür beschlossen und soll in 2023 umgesetzt werden. Im angrenzenden Ostbelgien wurde in 2021 ein gleichartiges Wegenetz eröffnet, das auf circa 1200 km vom Dreiländerpunkt bis nach St. Vith reicht. Dabei wurden die Übergangspunkte im deutschen Grenzbereich festgelegt und realisiert. Im Bezirk betrifft dies den Verlauf der Grenzroute 1 vom Aachener Wald nach Raeren im Bereich Lichtenbusch bis Sief mit den Knoten 1-3.

Aktueller Bestand im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim: (Bestandskarte in Anlage 2)

Es gibt im Augenblick 6 lokale Rundwanderwege. Zusätzlich gibt es überregionale Wanderwege wie den Hauptwanderweg des Eifelvereins, auf dem auch der Premiumweg Eifelsteig verläuft, der zuführende „Submarkenweg“ Inderoute und die Grenzroute 1. Zuletzt in 2019 - 2020 wurden im Itertal zwei neue Trittsteinübergänge eingerichtet und die Wanderkarte am Startpunkt am Korneliusmarkt aktualisiert. Die vorhandenen Routen werden vom hiesigen Heimat- und Geschichtsverein Kornelimünster betreut, der zugleich die zuständige Ortsgruppe des Eifelvereinsren e.V. darstellt.

Überarbeitung des Wanderwegenetzes und Integration in das gesamtstädtische Knotenpunktsystem

In Bezug auf die oben genannte Überarbeitung und Modernisierung der Wanderwege in angrenzenden Gebieten hat die Fraktion der Grünen im Bezirk am 28.4.2021 einen Antrag gestellt, hier ebenfalls ein Knotenpunktsystem für Wanderer zu installieren. Dieser Antrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 9.6.2021 angenommen. Dazu nun von Seiten der Verwaltung folgender Vorentwurf zur Planung:
Auf Basis der o.g. bestehenden Wanderwege sollen im künftigen Knotenpunktsystem 14 zusätzliche Querbindungen von circa 15 km Länge auf vorwiegend bestehenden Wegetrassen zu einer besseren Vernetzung untereinander und zu einer besseren Anbindung an das bestehende Knotenpunktnetz im Aachener Wald und grenzüberschreitend nach  Ostbelgien führen.  Die Details dazu sind in Anlage 4 gelistet und in der Entwurfskarte in Anlage 3 eingetragen. Aus Qualitätsgründen soll die Trasse der bestehenden Rundwege, wenn möglich, weg von versiegelten, teils befahrenen Straßen auf unversiegelte parallel verlaufende Pfade bzw. Nebenstraßen verlegt werden. Der Startpunkt am Korneliusmarkt erhält eine aktualisierte Karte. Ein zusätzlicher Startpunkt mit Übersichtskarte soll am Rand von Walheim im Freizeitgelände am Eifelsteig eingerichtet werden. Die Querverbindungen Nr. 3, 4, 5, 8, 11 und 12 stehen unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem städtischen Gemeindeforstamt, weil bei der Neuausweisung von markierten und deshalb stärker frequentierten Wegen naturschutzfachliche und forstliche Belange mit abgewogen  werden müssen. Nach Abstimmung mit den genannten Fachbehörden, der Ortsgruppe Kornelimünster des Eifelvereins, aachen tourist service und der Stabsstelle Tourismus bei der Städteregion wird der Bezirksvertretung eine Vorplanung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Resultat nach Umsetzung der Planung
Nach Realisierung des Knotenpunktsystems gibt es dann 90 km Wanderwege im Bezirk inklusive der Anschlusswege im Bezirk Brand und zum Aachener Wald hin.  Die Ausweisung der Rundwege 1-6 kann zukünftig entfallen, weil durch das Knotenpunktnetz eine deutlich verbesserte Orientierung und Verknüpfung gegeben ist. Überregionale Wege, wie oben gelistet, bleiben weiterhin gesondert markiert.

Weitere Vorgehensweise, Zeitplan und Finanzierung
Mit dem Mandat der Bezirksvertretung kann die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen innerhalb der Fachbehörden vornehmen und dann das Ergebnis der Vorplanung wieder zum Beschluss vorlegen. Nach beschlossener Vorplanung kann im Rahmen einer Detailplanung das Kataster für die Markierung der einzelnen Standorte in 2023 vergeben werden. Auf Basis dieses Katasters kann der Bau des Knotenpunktsystems hinreichend genau kalkuliert und in 2024 ausgeschrieben werden.
Kosten: Auf Basis der Erfahrungswerte der bisherigen Projekte für ein Wander-Knotenpunktsystem und  des aktuellen Leistungsverzeichnisses der Baupreise 2022 zur Wartung des vorhandenen Knotenpunktsystems kann ein ungefährer km-Preis für die Neumarkierung von Wanderwegen angegeben werden. Er liegt bei ca. 2090 € einschließlich der Planung und Layout- und Baukosten für Kartenmaterial und für zwei Startpunkte am Korneliusmarkt und in Walheim.

Seitens des FB Klima und Umwelt wurden entsprechende Mittel für den städtischen Haushalt wie folgt angemeldet:

r 2023: 15100 €r die Vergabe einer Detailplanung (Erstellung eines Markierungskatasters)

r 2024: 173.000 €r die Ausbauplanung

Entsprechender Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vorplanung. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsplanung 2023 bis 2024 mit aufzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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