Entscheidungsvorlage - FB 61/0459/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2) zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zum Umbau der zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Der Planungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme Pocketpark und Verbreiterung des Vennbahnweges wurde am 05.12.2018 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand eingeholt. Der Bereich Brander Feld ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Rahmenplan Brand. Die zentrale Lage zu den Versorgungs- und den sozialen Einrichtungen machen diesen Bereich zu einer attraktiven Wohnlage für Alt und Jung. Das Vennbahncenter mit Discounter und Einzelhandel als zentrales Nahversorgungszentrum, sowie das Entstehen neuer Wohngebiete und die Umsetzung weiterer Planungen haben die Flächen um das Teilstück des Vennbahnweges zwischen Trierer Straße und Rombachstraße stark verändert.

Der Bebauungsplan Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen-Brand setzt eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz fest. Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark“ fungieren und zum einen eine Verbindung zum angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des Neubaugebietes und Umgebung bieten. Der Vennbahnradweg führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg.

 

Diese Vorlage behandelt ausschließlich die geänderte Vorplanung sowie die Ausführungsplanung zur Verbreiterung des Vennbahnweges. Da die Planung des Pocketparks entscheidend von der Wegeführung der Vennbahntrasse abhängt, soll zunächst die Entscheidung hierüber getroffen werden, bevor die Planung des Pocketpark finalisiert werden kann.

 

 

2. Heutige Situation

Das Teilstück des Vennbahnradweges wird als wichtige Wegeverbindung sehr stark von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Freizeitsportler*innen aus der näheren Umgebung frequentiert. Es ist zudem Schulweg von Schüler*innen der Gesamtschule Brand. Die vorhandene Fahrbahn- bzw. Gehwegbreite von 2,50 m führt jetzt schon oft zu Nutzungskonflikten. Mit einer höheren Nutzungsintensität durch Fertigstellung des Nahversorgungszentrums und weiterer Wohngebäude wird der Geh- und Radweg zukünftig noch stärker beansprucht.

 

 

3. Planung

Der betrachtete Wegeabschnitt erstreckt sich über etwa 300 m Länge des Vennbahnweges von der Trierer Straße bis zum Rombachstraße. Es ist eine Verbreiterung des im Bestand 2,50 m breiten Weges auf 4 m geplant.

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 10) beachtet. Da der Vennbahnweg als Fernradweg und beliebte Radroute für lokale Freizeitradler*innen und Pendler*innen dient, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Strecke gerecht werden. Zusätzlich sollen besonders die Anforderungen von Fußgänger*innen auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg gleichwertig Berücksichtigung finden.

 

Der Planungsbeschluss vom 05.12.2018 (FB 36/0327/WP17) sah eine Trennung des Geh- und Radweges im Bereich des geplanten „Pocketparks“ vor. Hiermit sollte erreicht werden, dass innerhalb der dem Pocketpark zugewiesenen Flächen nicht Rad gefahren, sondern nur zu Fuß gegangen werden kann. Diese Variante der getrennten Wegeführung bildete die Grundlage für die Ausführungsplanung und wurde daher intensiv untersucht. Sie kann allerdings aus den folgenden Gründen in dieser Form nicht umgesetzt werden.

 

Zunächst wurden umfassende Wurzeluntersuchungen der vorhandenen Baumreihe im Bereich Richtung Rombachstraße durchgeführt. Dabei kam ein sogenanntes „Schallverfahren“ (ARBORADIX-Verfahren) zum Einsatz, bei dem mittels Schallimpulsen Wurzeln ab einer Wurzeldicke von d > 2 cm im Boden lokalisiert werden können, ohne in das Erdreich eingreifen zu müssen.

Diese Untersuchungen ergaben, dass die Wurzeln der im Jahr 2009 gepflanzten Bäume (Feldahorn) bis an die Flurstückgrenze (1077) bzw. darüber hinaus reichen also in die Flächen, in denen der neue Radweg entstehen soll.

 

Um die gut gewachsenen und inzwischen teilweise unter Baumschutz stehenden Bäume nicht stark zu schädigen, muss auf eine Neuanlage der Wegeführung in diesem Bereich verzichtet werden. Denn der geplante Wegeaufbau von ca. 42,5 cm würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. Schädigung der Wurzeln führen. Weiterhin ist die Durchfahrtshöhe unter den Baumkronen nicht ausreichend, um den neuen Weg mit Baumaschinen herzustellen und dabei die Kronen der Bäume nicht zu beschädigen. Auch für die spätere Nutzung des Weges durch Radfahrende ist die lichte Höhe unter den Baumkronen nicht ausreichend.

 

Um die getrennte Führung von zu Fußgehenden und Radfahrenden dennoch umsetzen zu können, wurde im nächsten Schritt das Versetzen der neun Bäume (Feldahorn) geprüft. Die Gesamtkosten, die für das Versetzen und die langfristige aufwändige Nachsorge entstehen würden, lägen bei mindestens rd. 80.000 €. Zudem ist zu erwarten, dass die versetzten Bäume dauerhaft in ihrer Vitalität eingeschränkt bleiben.

 

Auf Grund dieser Faktenlage wurde eine alternative Wegeführung erarbeitet, für die nun ein geänderter Planungs- und der Ausführungsbeschluss eingeholt werden soll.

 

Geänderte Planung:

Im gesamten Abschnitt zwischen Trierer Straße und Rombachstraße ist eine Verbreiterung des Weges auf 4 m vorgesehen und somit eine neue Versiegelung von ca. 450 m². Diese Breite ermöglicht die gemeinsame Führung von Radfahrenden und zu Fußgehenden.

Der Weg soll in südlicher Richtung verbreitert werden. Hierfür ist am Beginn des Weges von der Trierer Straße kommend der teilweise Rückbau des Fundaments einer Gasstation der Regionetz erforderlich. Hierzu gibt es eine Zusage der Regionetz, dass dies umsetzbar ist.

In dem anschließenden Bereich müssen allerdings vier oder ggf. fünf Bäume gefällt werden. Dafür kann die als Ausgleich zum Vennbahncenter gepflanzte Baumreihe (Linden), die sehr gut angewachsen ist, an dieser Stelle bestehen bleiben.

Im Bereich des geplanten Pocketparks wird der Vennbahnweg ebenfalls mit einer Gesamtbreite von

4 m ausgebaut. Um dem Park möglichst viel Platzfläche für die Spiel- und Aufenthaltsqualität zu ermöglichen, erfolgt auf einem ca. 50 m langen Teilstück der Neubau des Weges in südlicher Richtung. Im süd-östlichen Bereich des Pocketpark soll eine Service-Station und Abstellanlagen für Fahrräder vorgesehen werden. Die detaillierte Planung hierfür wird im Zusammenhang mit der Planung des Parks erfolgen.

 

Zum Erhalt von vitalen und nach Baumschutzsatzung geschützten Bäumen kann der Weg nicht auf der gesamten Länge in der Breite von 4 m ausgebaut werden. Folglich wird zum Schutz und Erhalt der mittig im Planungsabschnitt liegenden Baumgruppe auf einen Ausbau verzichtet, wodurch eine 25 m lange Engstelle (Breite 2,5 m) entsteht. Diese verfügt über gute Sichtverhältnisse und stellt somit keine Gefahrenpunkte dar. Vor und hinter den Engstellen steht ausreichend Wegstrecke zum sicheren Überholen zur Verfügung.

 

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird eine Standard-Bauweise vorgeschlagen, die sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat. Auch der Ausbau des Vennbahnweges entlang des Tuchmacherviertels wurde im Jahr 2020 mit diesem Asphaltaufbau ausgeführt.

 

Aufbau Geh-/Radweg

2,5 cm Asphaltdeckschicht

10,0 cm Asphalttragschicht

30,0 cm FrostschutzschichtGesamt 42,5 cm

 

Die Randeinfassung des Aufbaus erfolgt - je nach Erfordernis - durch Bankette oder Tiefbordsteine. Um Wurzelschäden im Asphalt zu vermeiden und die umliegenden Bäume zu schützen, werden vertikale Wurzelschutzfolien eingebaut.

Die bestehende Asphaltdecke soll, um eine einheitliche und gut befahrbare Fläche zu schaffen, im Rahmen des Ausbaus erneuert werden. Ausnahme bildet der 25 m lange Abschnitt, der zum Schutz der Bestandsbäume (Baumschutz) nicht ausgebaut werden kann.

 

Baumbilanz

Es müssen 5 Bäume entfernt werden.

Hierzu zählen 4 vitale Birken, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und eine geschützte Esche welche seitens der städtischen Baumpflege als nicht erhaltenswert eingestuft wurde. Der Fachbereich Klima und Umwelt kann ihre Entfernung mittragen, da im Gegenzug auf ein Versetzen der gegenüberstehenden, gut entwickelten Jungbäume (Linden) in einen zu schmalen Grünstreifen direkt an die Bestandslärmschutzwand verzichtet werden kann.

Angrenzend befindet sich auf dem Nachbargrundstück eine vitale geschützte Esche, deren Wurzeln vermutlich in den Ausbaubereich hineinragen und im Rahmen der Bautätigkeiten geschützt werden sollen.

 

Zur Kompensation der Fällungen sind im Bereich des Pocketparks und ggf. auch darüber hinaus Neupflanzungen vorzusehen.

 

Beleuchtung

Aufgrund der Verbreiterung des Weges müssen zwei Leuchten in Abstimmung mit der STAWAG versetzt werden.

 

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung wird die Ausschreibung zur Durchführung der Maßnahme vorbereitet. Mit einer Vergabe der Maßnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2022 gerechnet werden. Der Beginn der Umbaumaßnahme kann darauf im 1. Quartal 2023 erfolgen.

 

 

5. Kosten und Finanzierung

 

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 150.000 €.

Mittel stehen, unter dem PSP-Element 5-120102-100-02000-300-1 Vennbahnweg am Pocketpark Brand zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-100-02000-300-1 Vennbahnweg am Pocketpark Brand

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

155.691

155.691

0

0

0

0

Ergebnis

155.691

155.691

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-116-8 Vennbahnweg am Pocketpark Brand

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

6.500

6.500

0

0

0

0

Ergebnis

6.500

6.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Sämtliche Maßnahmen zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, in dem sie zur Reduktion der jährlichen PKW-Gesamtfahrleistung beitragen.

Die während der Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Im Rahmen der in dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen wird der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf einer Länge von etwa 300 m verbreitert.

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Anlagen

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