Entscheidungsvorlage - FB 61/0441/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Josefstraße / Ecke Kaiserstraße; Errichtung von Blinklichtern am Fußgängerüberweg;Antrag der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Einlendorf vom 20.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
Entscheidung
|
|
|
17.08.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat am 20.03.2022 einen Antrag an die Verwaltung zur Errichtung von Blinklichtern am Fußgängerüberweg in der Josefstraße vor der Kreuzung Kaiserstraße gestellt.
2. Heutige Situation
Der Fußgängerüberweg befindet sich im Bezirk Aachen-Eilendorf vor dem Kreuzungsbereich Josefstraße / Kaiserstraße. Nach einer Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass die aktuelle Überwegbeleuchtung nicht mehr der Norm entspricht. Nach aktuellem Stand ist für jede Fahrtrichtung ein separater Beleuchtungsmast zu errichten. Dies ist hier nicht gegeben.
Abbildung 1: Bestandsituation (eigenes Foto)
3. Planung
Die Ausführungsplanung sieht daher vor, den jetzigen Fußgängerüberweg auf normgerechten Stand zu bringen, indem ein weiterer Beleuchtungsmast errichtet wird und die dazugehörigen Beleuchtungen und Transparente anzupassen.
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Überwegbeleuchtung des Fußgängerüberweges auf normgerechten Stand umzubauen.
Durch die Ergänzung des zweiten Mastes und die Anpassung der Beleuchtung und der Transparente, wird die Auffälligkeit des Fußgängerüberweges signifikant erhöht. Die Verwaltung empfiehlt daher, den beantragten Blinklichtern zunächst einmal nicht einzubauen und die Situation nach den hier vorgeschlagenen Verbesserungen erneut zu prüfen und neu zu bewerten.
6. Baukosten und finanzielle Auswirkung
Eine Kostenschätzung der Stawag veranschlagt für den normgerechten Umbau 10.000 €. Mittel zur Umsetzung der Maßnahme stehen bei PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen zur Verfügung.
7. Weiteres Vorgehen
Nach Fassung des Ausführungsbeschlusses wird der Auftrag für 2022 vorbereitet. Die Umsetzung soll im
4. Quartal 2022 beginnen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 156.765,14* | 156.765,14 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 72.235,09** | 72.235,09 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 229.000,23 | 229.000,23 | 420.000 | 420.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 56.765,14 €
** Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung azs den Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 32.235,09 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| x |
| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterung:
Die Maßnahme erzeugt aufgrund der auszuführenden Umbauarbeiten nicht näher bezifferbare CO2-Emmissionen. Die Verwaltung sieht hier jedoch keine nennenswerte Relevanz, da durch die Baumaßnahme verursachten CO2-Emissionen durch die Verbesserung des Fußgängerüberweges kompensiert werden kann. Vor allem langfristig gesehen ist die Investition als Infrastrukturmaßnahme für den Verkehr wichtig.