Kenntnisnahme - FB 61/0462/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation am Zebrastreifen Nirmer Straße / BirkstraßeBehandlung in der Sitzung der BV-Eilendorf am 01.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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17.08.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Hiernach soll die Verkehrssituation am Zebrastreifen Nirmer Straße / Birkstraße durch zusätzliche Haltverbote und Werben für Freiwillige als zusätzliche Verkehrshelfer*innen verbessert werden. Wegen der von der Verwaltung geschilderten Nachteile einer Fußgängerampel verbleibt es bei dem bereits mit Blinklichtern aufgerüsteten Fußgängerüberweg.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 01.06.2022 die Verwaltung beauftragt,
1) Zu prüfen, ob an der Stelle des Fußgängerüberweges in Höhe Haus Nirmer Straße 43 eine Drucktastenampel erstellt werden kann,
2) Zu prüfen, ob bis zur Installation der Fußgängerampel die Verwaltung morgens und mittags Verkehrshelfer*innen einsetzen kann, um einen weiteren Unfall wie im März 2022 zu verhindern;
3) nach flankierenden Maßnahmen wie z.B. weitere Beschilderung oder Piktogramme zu suchen.
Zu 3)
Am 28.03.2022 gegen 11.50h ereignete sich am Zebrastreifen Nirmer Straße / Birkstraße ein Verkehrsunfall, bei dem ein aus Richtung Nirm ankommender Autofahrer mit Anhänger aufgrund parkender Fahrzeuge einen mit seinem Tretroller auf dem Zebrastreifen querenden 6-jährigen Jungen nicht gesehen hat. Das Kind ist mit seinem Tretroller seitlich gegen den Anhänger des PKW gefahren und dann gestürzt. Das Kind zog sich laut Polizeibericht dabei ein Hämatom auf der Stirn oberhalb des linken Auges zu.
Der Unfall ist hauptsächlich dadurch entstanden, dass in Fahrtrichtung Nirm im Anschluss an den Fußgängerüberweg ein LKW am Fahrbahnrand gestanden hat, der die Sicht zwischen dem aus Nirm ankommenden PKW und dem von der Friedhofsseite querenden Kind stark beeinträchtigt hat. In diesem Bereich existiert für den Fahrbahnrand kein Haltverbot, sodass der dort parkende Fahrzeugführer keine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Da in der Vergangenheit dort nie ein Fahrbahnrandparken beobachtet oder beklagt worden ist, hat es bisher auch keinen Bedarf an der Ausschilderung einer Haltverbotszone gegeben.
Im Folgenden hat sich die Stadtverwaltung zusammen mit der Polizei als Unfallkommission darauf geeinigt, für die Friedhofsseite ein Haltverbot auf der Fahrbahn auszuschildern und in Gegenrichtung ebenfalls das Sichtdreieck in der Anfahrt auf den Fußgängerüberweg durch Ausdehnung der bestehenden Haltverbotszone und Verlagerung der Ladezone von Blumen Emonds in die nachfolgenden Parkstreifen zu verbessern (siehe beiliegenden Beschilderungsplan). Die Änderung der Beschilderung wurde bereits veranlasst.
Zu 2)
Die im Stadtgebiet tätigen Verkehrshelfer*innen (Schülerlots*innen) haben sich zu dieser Tätigkeit freiwillig gemeldet und bereit erklärt. Sie erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine geringe Aufwandsentschädigung. Die Fachverwaltung wird im Umfeld der Grundschule einen Aufruf starten, um möglichst auch für den Schulschluss Erwachsene zum Einsatz als Verkehrshelfer*in zu finden.
Zu 3)
Den Wunsch nach einer Fußgängerampel anstelle des aktuellen Fußgängerüberweges hat die Verwaltung zusammen mit der Polizei nochmals intern – auch unter Berücksichtigung des eingangs geschilderten Verkehrsunfalls am 28.03.2022 - diskutiert. Der Fußgängerüberweg ist – besonders nach den vorgenannten zusätzlichen Haltverboten – aus beiden Fahrtrichtungen jetzt sehr gut zu sehen. Die aus beiden Fahrtrichtungen ergänzten Blinklichter erhöhen die Aufmerksamkeit auf den FGÜ zusätzlich. Schließlich beobachtet der Bezirksdienst der Polizei im Rahmen der Schulwegsicherung immer wieder die Situation.
Die Änderung der Querungssicherung in eine Fußgängerdrucktastenampel wäre mit ca. 25.000€ Kosten verbunden. Dieser Betrag ist im aktuellen Haushalt nicht verfügbar, die bestehenden Mittel sind für die Umsetzung bereits geplanter Maßnahmen vorgesehen. Sollte eine Fußgänger-Signalanlage beschlossen werden, würde diese auf der Maßnahmenliste für Kleinmaßnahmen priorisiert werden.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass an Fußgängerampeln nach jeder Anforderung durch den Fußverkehr eine Grünphase für den Fahrverkehr folgt, die bestimmte Mindestgrünzeiten hat. In diesen Zeiten muss der Fußverkehr auf sein nächstes Grün warten, während am jetzigen Fußgängerüberweg die ankommenden Fußgänger jederzeit mit Vorrang die Nirmer Straße queren können. Schließlich ist das KFZ-Aufkommen auf der Nirmer Straße außerhalb der morgendlichen Berufsspitze mit Verkehrshelfer*innen-Einsatz recht gering, sodass querungswillige Fußgänger*innen jederzeit Verkehrslücken zum Queren der Nirmer Straße finden.
Aus diesen Gründen halten Verwaltung und Polizei die Situation am Fußgängerüberweg für aktuell hinreichend geregelt und sprechen sich gegen eine Fußgängerampel aus.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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