Entscheidungsvorlage - FB 61/0463/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen -Eilendorf beschließt die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Kehrbrückstraße zwischen Hansmannstraße und Stapperstraße mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Gegenverkehr wird in der Innenkurve vor Haus 15-16 eine 20m lange Haltverbotszone ausgeschildert.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Februar 2022 legte ein Anwohner der Kehrbrückstraße in einer umfangreichen Mail an die Stadt Aachen dar, dass wiederholt aufgrund der schmalen Restfahrbahn zwischen den beiden Parkreihen durchfahrende größere Fahrzeuge den geparkten Fahrzeugen die Spiegel abgefahren hätten und anschließend Fahrerflucht begangen hätten. Weiterhin beklagte er, dass bei Begegnungsverkehr zweier PKW keine Ausweichflächen zur Verfügung stünden und deshalb ein PKW meist mindestens 50m zurücksetzen müsse, um in eine freie Parklücke auszu-weichen. Schließlich hätten z.B. Paketdienste keine Möglichkeiten des Anhaltens außer in der Fahrgasse selbst. Die Formulierung dieses Anliegens geschah erstmalig. Der Stadtverwaltung und der Polizei lagen bis zu diesem Zeitpunkt keine vergleichbaren Anfragen / Beschwerden vor.

 

Nachfolgend hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf in ihrer Sitzung am 01.06.2022 unter N3 Mitteilungen mit diesem Teilstück der Kehrbrückstraße beschäftigt und die Fachverwaltung einstimmig beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Kehrbrückstraße zwischen Hansmannstraße und Stapperstraße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung zur Stapperstraße eingerichtet werden kann. Der Radverkehr soll in beiden Fahrtrichtungen zugelassen bleiben.

 

Die Stadtverwaltung hat den Sachverhalt in den Folgemonaten gemeinsam mit der Polizei erörtert und fachlich und rechtlich Vor- und Nachteile einer Einbahnstraße bezogen auf die örtliche Situation in der Kehrbrückstraße diskutiert.

 

Die Kehrbrückstraße ist in diesem Abschnitt ca. 7,00m breit, sodass bei beidseitigem Fahrbahnrandparken eine Restfahrgasse von ca. 3m verbleibt. Bei mehreren örtlichen Kontrollen konnten tagsüber ca. 20% freie Parkstände angetroffen werden; werktags in den Abendstunden sowie am Wochenende war die Straße jedoch oft zugeparkt.

 

Im Ergebnis der Erörterung können (ohne bauliche Eingriffe) zwei mögliche Alternativen zur Bestandssituation aufgezeigt werden:

 

1)      Ausschilderung einer Einbahnstraße mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung

Hierdurch würde der Begegnungsverkehr zweier PKW ausgeschlossen, das Problem mit entgegenkommenden Lastenfahrrädern oder Fahrrädern mit Kinderanhängern in der schmalen Restfahrgasse bliebe aber bestehen. Die Polizei kann der beantragten Einbahnregelung nur zustimmen, wenn etwa vor Haus 16 in der dortigen Innenkurve eine ca. 20m lange Haltverbotszone ausgeschildert wird. Diese soll in der unübersichtlichen Kurve eine ausreichende Sicht zwischen den bergwärts fahrenden PKW / LKW (Müllfahrzeuge) und dem aufgrund der Gefällestrecke zügig die Kehrbrückstraße hinunter rollenden Radverkehr gewährleisten. Außerdem können dort Fahrräder beim Erkennen des Gegenverkehrs anhalten, um diesen passieren zu lassen.

 

2)      Zulassung des Begegnungsverkehrs wie bisher

Wenn der Zweirichtungsverkehr erhalten bleiben soll, die Situation für den Begegnungsverkehr aber in der jetzigen Form als nicht mehr tragbar eingestuft wird, könnte man 2 – 3 je 15m lange Ausweichstellen mit einseitigem Haltverbot ausschildern, in denen bei Gegenverkehr ein Fahrzeug halten und den Gegenverkehr vorbeilassen könnte. Diese Nischen könnten dann auch von Radverkehr z.B. mit Lastenfahrrädern oder Fahrrädern mit Kinderanhängern genutzt werden, die aktuell in der 3m schmalen Fahrgasse sich nicht mit PKW arrangieren können.

 

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung die Ausschilderung einer bergwärtigen Einbahnstraße mit Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung entsprechend beiliegendem Beschilderungsplan.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

Ergebnis

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0

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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