Entscheidungsvorlage - BA 2/0046/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der/des 1. stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 2 - Bezirksamt Aachen-Eilendorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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17.08.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Frau Astrid Vogelheim (Grüne) wurde in der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Eilendorf am 11. November 2020 zur 1. Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt.
Durch schriftliche Erklärung vom 29. Juni 2022 hat sie mit Wirkung zum 15. August 2022 ihr Mandat und somit dieses Amt niedergelegt.
Gemäß § 36 III der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeitigen Fassung wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte ohne Aussprache den/die Bezirksbürgermeister/in und einen oder mehrere Stellvertreter/innen. Hierbei finden die Vorschriften des § 67 II bis V GO NRW entsprechende Anwendung.
Scheidet ein/e stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in während der Wahlperiode aus, ist der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlperiode ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 II GO NRW zu wählen, wonach die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgt und die Person gewählt ist, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Vor Beginn der Wahlverfahrens sind Stimmzäher/innen zu benennen.
Der/Die neugewählte 1. Stellvertretende Bezirksbürgermeister/in wird anschließend entsprechend
§ 67 III GO NRW von der Bezirksbürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form und mit einem Hinweis auf die bereits erfolgte Verpflichtung, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.